Markenrechtsverletzungen auf Amazon: Unternehmer werden haftbar gemacht
Amazon kann nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter auf dem Marketplace haftbar gemacht werden. Ein Urteil aus Bayern nimmt den Online-Giganten aus der Verantwortung. Dafür sind die jeweiligen Unternehmer in der Pflicht und damit auch in der Haftung, sollte es zu einem Verstoß gegen Markenrecht kommen.

München, 07. Dezember 2017 - Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Amazon nicht für auf seinem Marketplace stattfindende Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Im verhandelten Fall wurde das Onlineportal angeklagt, da auf seinem Marktplatz ein markengeschütztes Parfüm widerrechtlich angeboten wurde.
Nachdem bereits die erste Klage durch das Landesgericht München abgewiesen worden war, wurde auch die Berufung vom Oberlandesgericht München entkräftet.
Weder Täter, noch Teilnehmer oder Störer
Denn Amazon, so das OLG, sei weder als Täter noch als Teilnehmer oder Störer an der Markenrechtsverletzung beteiligt gewesen. Das Internetkaufhaus verkaufe auf seinem Marktplatz keine Waren im eigenständigen Verkauf, sondern fungiere nur als Lager- und Versanddienstleister für Drittanbieter. Diese Drittanbieter seien es dann auch, die für Markenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden müssten.
Des Weiteren spezifiziert das Urteil, dass es von Amazon nicht zu erwarten sei, jedes im Marketplace eingestellte Produkt auf eine solche Rechtsverletzung zu prüfen. Bestehe allerdings ein konkreter Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, so ist Amazon durchaus verpflichtet, dieser nachzugehen und entsprechende Produkte aus dem Versand zu nehmen.
Unternehmer müssen Vorsicht walten lassen
Von Unternehmern ist nach diesem Urteil doppelte Wachsamkeit gefragt. Vertreiben diese selbst als Handelspartner die markenrechtlich geschützten Produkte Dritter, ist unbedingt auf eine entsprechende rechtmäßige Kennzeichnung zu achten. Im Zweifelsfall sollten Unternehmer auf rechtlichen Beistand zurückgreifen.
Als Hersteller von Markenprodukten sollte man wiederum stets ein Auge auf eventuelle Nebenanbieter haben, welche das eigene Produkt ohne rechtliche Befugnis über den Marketplace verkaufen. Da Amazon nicht haftet, ist schnelles Handeln gefragt, um wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.