Baden-Württemberg |
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Freiburg | Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt bzw. nach der Gebührenverordnung des Landratsamts. |
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Heidelberg |
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Karlsruhe |
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Pforzheim |
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Reutlingen | - für eine Neukonzession: 151,- € bis 3.020,- €
- für eine Stellvertretungserlaubnis: 113,- € bis 339,-€
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Stuttgart | |
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Bayern |
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Augsburg | - Kosten sind einzelfallbezogen
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Erlangen | - Zwischen 50 Euro und 5.000 Euro
- Übernahme einer bestehenden Gaststätte mit einer monatlichen Grundmiete von 1.500 Euro - 1.440 Euro
- Änderung der Betriebsart der Gaststätte -- 360 Euro kostet
- Vorläufige Erlaubnis -- 60 Euro.
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Ingolstadt | - zwischen 50 und 5000 Euro
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München | - 50 Euro bis 5000 Euro (abhängig von Raumgröße und Lage im Stadtgebiet)
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Nürnberg | - eine Netto-Monatspacht zzgl. pro Person ca. 300 €
- für Schank- und Speisegaststätten u.ä.: höchstens 2.500 € zzgl. pro Person ca. 300 €
- für Diskotheken, Vergnügungsbetriebe u.ä.: höchstens 4.000 € zzgl. pro Person ca. 300 €
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Regensburg | - Neuerteilung sowie Übernahme der Gaststätte: 200 €
- Erweiterung sowie Änderung der Konzession: 200 €
- Vorläufige Erlaubnis: 100 €
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Würzburg | - Gaststättenerlaubnis: 50 bis 5.000 Euro
- Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Erlaubnis: 25 bis 500 Euro
- vorläufige Stellvertretungserlaubnis: 20 bis 250 Euro
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 Euro
- Unterrichtung mit Bestätigung bei der Industrie- und Handelskammer: 40 bis 60 Euro.
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Berlin |
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Berlin | - 100 € bis 1500 je nach Aufwand
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Brandenburg |
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Cottbus | - Gebühren für Gewerbeanzeigen:
- natürliche Person: 26 EUR
- juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: 31 EUR
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13 EUR
- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr um 8 EUR
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Potsdam | - 26 Euro - für natürliche Personen
- 31 Euro - für juristische Personen mit einem gesetzl. Vertreter
- 13 Euro - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
- 08 Euro - zusätzlich für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter beim Ausschank alkoholischer Getränke
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Bremen |
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Bremen | - 128 EUR für die personenbezogene Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BremGastG
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Bremerhaven | - 128 Euro für die personenbezogene Erlaubnis
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Hamburg |
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Hamburg | - 450 EUR - 550 EUR
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis mit Alkoholausschank 45 EUR
- Räumliche Änderungen 165 EUR.
- Änderung der Betriebsart 160 EUR
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Hessen |
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Frankfurt am Main | |
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Kassel | - Mindestens 51 Euro. Daneben fallen Kosten für die einzureichenden Unterlagen an, deren Höhe hier jedoch nicht beziffert werden können.
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Rostock | |
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Niedersachsen |
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Braunschweig | - Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem entstehenden Zeitaufwand, maximal - 56 Euro.
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Göttingen | - Nach Zeitaufwand, höchstens 56 EUR
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Hannover | - Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Kostentarif der allgemeinen Gebührenordnung des Landes und den Umständen des Einzelfalls
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Hildesheim | - Nach Zeitaufwand, jedoch höchstens 280 Euro
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Nordrhein-Westfalen |
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Bergisch Gladbach | - Die Gebühren betragen 250 bis 3.500 Euro für eine endgültige Erlaubnis
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Bielefeld | - bis 200 Gastplätze: 1.200 Euro
- über 200 Gastplätze: 2.000 Euro
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Bochum | - Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 100 bis 3500 Euro
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Bonn | - Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden im Einzelfall berechnet.
- In der Regel beträgt sie 330 Euro.
- Erlaubnis bedürftige Gaststättentätigkeit aus besonderem Anlass (Gestattungen unter erleichterten Voraussetzungen)
- Hierfür fallen Gebühren zwischen 40 und 80 Euro an.
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Bottrop | - Dauererlaubnisse: 100 - 3.500 EUR
- Kurzzeitige Erlaubnisse: 25 - 200 EUR
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Detmold | - Beim normalen Aufwand 500 €
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Dortmund | - Zwischen 600 € und 3.500 €, abhängig von Betriebsart.
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Duisburg | - Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes:
- Entscheidung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes in besonderen Fällen (z.B. Diskotheken, Barbetriebe, Tanzgaststätten):
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Düsseldorf | - Zwischen 100 und 3.000 EUR.
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Essen | - 500 Euro für die Übernahme einer bestehenden Gastronomie
- 80 Euro für die vorläufige Erlaubnis
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Gelsenkirchen | - bei Neuerrichtung eines Betriebs - 1.000 €,
- bei Übernahme eines Betriebs - 750 €,
- in besonders bedeutenden Fällen bis zu 3.500 €
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Hagen | - Bei der Abgabe des Antrages ist eine Anzahlung in Höhe von 250 € zu zahlen.
- Die Gesamtgebühr berechnet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand
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Hamm | |
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Herne | - Schank- oder Speisewirtschaft 500 Euro
- Tanzgaststätte, Diskothek oder Bar 1.000 Euro
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Köln | |
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Krefeld | - Zwischen 100 Euro und 1.200 Euro
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Leverkusen | |
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Moers | - 150 Euro bis 5.000 Euro je nach Größe des Betriebes
- Vorläufige Erlaubnis 25 Euro bis 250 Euro
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Mönchengladbach | |
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Mülheim an der Ruhr | - Zwischen 100,- und 1.200,- Euro
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Neuss | - Verwaltungsgebührenrahmen: 100,- bis 1.200,- €
- Bei Gaststättengewerben von bedeutendem Umfang: bis zu 3.500,- €
- Gestattung für eine natürliche / juristische Person: 60,- € pro Veranstaltung
- Gestattung für nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen: 30,- € pro Veranstaltung
- Zeltabnahme für ein Festzelt größer 75 m²: 26,- € zusätzlich
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Oberhausen | - Zwischen 100 und 3.500 Euro
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Recklinghausen | - Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 3500 Euro
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Remscheid | - 750,-- €
- Vorläufige Erlaubnis -- 250 €
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Solingen | - Die Gebühr beträgt 1200 Euro
- In Fällen von besonders bedeutendem (überörtlichen) Umfang - 3500 Euro
- Vorläufige Erlaubnis - 250 Euro
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Wuppertal | - bei Neuerrichtung oder änderungsfreier Übernahme eines Gaststättenbetriebes
- 1.000 Euro für natürliche Personen
- 750 Euro bei Antrag eines Gesellschafters einer GbR (pro Gesellschafter)
- 1.200 Euro für juristische Personen
- bei Gaststättenbetrieben mit regelmäßigen Musik- oder Tanzveranstaltungen 1.200 Euro
- 900 Euro bei Antrag eines Gesellschafters einer GbR (pro Gesellschafter)
- bei Gaststättenbetrieben von besonders bedeutendem Umfang (z. B. Diskotheken) bis zu 3.500 Euro
- bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (vorläufige Erlaubnis) zusätzlich 200 Euro
- bei Änderung/Erweiterung einer Gaststättenerlaubnis 200 Euro
- 150 Euro bei Antrag eines Gesellschafters einer GbR (pro Gesellschafter)
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Rheinland-Pfalz |
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Koblenz | - Bei Beantragung einer Gaststättenerlaubnis, mit Ausnahme der Gestattung, welche für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt wird, wird grundsätzlich gemäß § 16 Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz ein Gebührenvorschuss von 250,-- € verlangt.
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Ludwigshafen am Rhein | - Neueröffnung, Weiterführung - 76 bis 3.834 Euro
- Stellvertretererlaubnis - 76 bis 1.917 Euro
- Vorläufige Erlaubnis (bei Übernahme) - 23 bis 383 Euro
- Gestattung - 15 bis 766 Euro
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Mainz | - Berechnung erfolgt nach Verwaltungsaufwand.
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Offenbach am Main | - Mindestens 51 Euro.
- Daneben fallen Kosten für die einzureichenden Unterlagen an, deren Höhe hier jedoch nicht beziffert werden können.
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Trier | |
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Saarland |
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Saarland | - Hier gibt es kein Konzessionierungsverfahren mehr.
- Hier ist lediglich das Gewerbe als überwachungspflichtiges Gewerbe anzumelden (45 € zzgl. 6 € für überwachungspflichtiges Gewerbe)
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Sachsen |
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Chemnitz | - Kosten (typisch): 40 Euro bis 50 Euro
- Die genaue Höhe richtet sich nach der Rechtsform bzw. nach der angemeldeten Tätigkeit.
- Die Gebühr für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe beträgt 20 - 35 Euro.
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Dresden | - Bestätigung der Anzeige: EUR 10 bis EUR 65
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Leipzig | - Bestätigung der Anzeige: EUR 10 bis EUR 65
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Sachsen-Anhalt |
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Halle (Saale) | |
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Schleswig-Holstein |
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Kiel | - 400 Euro
- 3.000 Euro bei Erlaubnissen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand
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Lübeck | - 400 Euro
- 3.000 Euro bei Erlaubnissen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand
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Thüringen |
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Erfurt | - keine Angabe der Gebühren
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