Der Wunsch, von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, macht sich bei Selbstständigen besonders mit voranschreitendem Alter bemerkbar. Die Kosten für die Krankenversicherung steigen und man möchte lieber zur günstigeren Alternative zurück. Der Wechsel ist aber nicht so einfach und sollte sich gut überlegt werden.
Warum privat versichern?
Erwerbstätige, dessen Einkünfte hauptberuflich aus der Selbstständigkeit herrühren, sind von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Selbst bei einer versicherungspflichtigen Nebentätigkeit ist man dann ausgeschlossen, wenn der Großteil des Einkommens selbstständig erwirtschaftet wird. Bei der GKV für Existenzgründer gibt es deshalb Einiges zu beachten.
Da die gesetzliche Krankenversicherung Selbständige nicht aufnimmt, sind viele Selbstständige privat versichert. Problematisch wird es dann, wenn mit steigendem Alter die Beiträge ebenfalls steigen, und Selbständige zurück in die GKV wechseln möchten.
Krankenkassenwechsel mit Hindernissen
Der Wechsel von PKV zur GKV ist nicht umsonst sehr schwierig gestaltet. Denn der Gesetzgeber will verhindern, dass junge Menschen von der PKV zunächst profitieren und sobald die Beiträge steigen für eine Mehrbelastung der Solidargemeinschaft sorgen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist ein Wechsel daher nicht vorgesehen. Der Wechsel ist besonders schwierig für:
- Hauptberuflich Selbstständige
- Personen über 55 Jahren
- Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 62.550 Euro pro Jahr.
Für Angestellte ist der Weg recht unkompliziert. Um unter die Versicherungspflichtgrenze zu gelangen, ist eine Verkürzung der Stunden oder das Streichen des 13. Gehalts, bzw. eine Umänderung in Festgehalt plus Provision ausreichend.
Optionen für Selbstständige
Selbstständige haben es dagegen schwer von der PKV in die GKV zu wechseln, erst recht mit über 55 Jahren. Gerade deshalb sollten sich Existenzgründer frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Diese Optionen haben Selbständige, die wechseln wollen:
- Wechsel in ein Angestelltenverhältnis: Der Wechsel funktioniert jedoch nur dann, wenn das Einkommen dabei unter der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro brutto im Jahr (Stand: 2020) liegt.
- Arbeitslos melden: Selbständige unter der Altersgrenze können sich dann gesetzlich krankenversichern, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen.
- Auslandsaufenthalt: Ein radikaler Schritt ist der Umzug ins europäische Ausland mit Krankenversicherungspflicht. Nach mindestens 12 Monate, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist der PKV ist ein Eintritt in die deutsche GKV möglich.
- Geschäftsaufgabe und Familienversicherung: Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin gesetzlich krankenversichert ist, ist die Rückkehr in die Familienversicherung möglich. Dafür muss der Selbstständige sein Geschäft aufgeben und das eigene Einkommen darf nicht über 538,33 Euro im Monat (Stand: 2020) liegen, bzw. bei Minijobern 450 Euro.
Optionen für über 55-Jährige
Für privatversicherte Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr in die GKV so gut wie unmöglich. Hier gilt als einzige Möglichkeit in die Familienversicherung des Ehepartners einzutreten, wenn das eigene Einkommen nicht 538,33 Euro im Monat übersteigt – für Minijober liegt die Grenze bei 450 Euro.
Eine späte Rückkehr in die GKV ist auch auf regulärem Weg nachteilig. Rentner müssen die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, wer nicht mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, hat keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Früh von der PKV zur GKV wechseln, lohnt sich dann besonders.