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Sie haben die Gründungsphase hinter sich, haben Ihren Kundenstammauf gebaut und das Geschäft läuft. Sie denken über Erweiterung Ihrer Ressourcen nach. Hin und wieder wäre eine zusätzliche Arbeitskraft von Vorteil. Unter welchen Bedingungen es sich lohnt, die Erledigung bestimmter Aufgaben zu delegieren und wann es sich für Sie rentiert, eine oder mehrere Arbeitskräfte fest anzustellen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Lange Zeit gab es für Arbeitnehmer in Deutschland nur eine Form der Anstellung: die unbefristete Festanstellung in Vollzeit mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Alles andere waren bestenfalls Tagelöhner- oder Aushilfstätigkeiten. Die heutige Notwendigkeit, schnell auf Marktveränderungen reagieren können zu müssen, hat aber neue Formen von Anstellungsverhältnissen hervorgebracht. Eine davon ist der Minijob.
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Wenn es um die Erledigung vorhersehbarer Aufgaben mit begrenztemUmfang oder um das Auffangen von Auftragsspitzen geht, bietet sich die Arbeitsform Minijob an. So bleiben Sie als Arbeitgeber im Hinblick auf Ihre Personalkosten flexibel. Die Arbeit wird erledigt und Sie selbst können sich gleichzeitig auf die wichtigeren und höherwertigen Aufgaben konzentrieren. Mit der Beschränkung, dass der Minijobber maximal 450 EUR im Monat verdienen darf, ist der Minijob im Hinblick auf die soziale Absicherung ein Job wie jeder andere. Zudem eröffnen sich für viele Arbeitssuchende neue Möglichkeiten: so können etwa Schüler oder Rentner die im Rahmen eines Minijobs anfallenden Aufgaben erledigen. Der Arbeitnehmer ist durch das Arbeitsverhältnis sozialversichert. Darüber hinaus kann der Minijobber seine Beiträge zur Rente aufstocken. Sie als Arbeitgeber zahlen dafür eine Pauschale an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung.
In der Anfangsphase der Unternehmensgründung ist das Geld knapp und die Auftragslage oft nicht berechenbar. Mit Einsatz der Minijobber kann der Unternehmer Auftragsspitzen abfangen, ohne die Personalkosten für festangestellte Mitarbeiter einplanen zu müssen. Bis zu diesem Punkt hat der Gründer betriebswirtschaftlich alles richtig gemacht.
Seinen Ehepartner als Minijobber einzustellen, hat einen ganz anderen Grund - der für Außenstehende nicht so leicht nach vollziehbar ist. Hier treffen und Prestigesucht und Stammtischgerede der Neuunternehmer zusammen und heraus kommt eine fatale Geldvernichtung, auf die der Gründer auch noch stolz hinweist.
Was meinen wir mit Prestigesucht?
Aus unserer Beratungserfahrung trifft der erste Grund auf mindestens die Hälfte der Gründer in den ersten zwei Jahren zu. Die Einstellung eines Angestellten, sei es auch nur der Ehepartner und das auch nur auf 400 Euro Basis, wird zu einem vorzeigbaren Prestigeobjekt. Ganz nach dem Motto: seht her, ich kann es mir leisten einen Angestellten zu beschäftigen. Das macht sich am Stammtisch ausnehmend gut.
Diskussionsrunde in der Kneipe
Steuerberater, wer braucht die schon? Unternehmens- oder Gründungsberater – alles überflüssig! Solange die Diskussionsrunde in der Stammkneipe mit anderen Unternehmern alle Informationen kostenlos liefert, warum soll dann ein Berater teures Geld für den gleichen Rat bekommen? Mit dem gesparten Geld kann noch das eine oder andere Bierchen gezischt werden.
Der zweite Grund ist kein ausgedachtes Szenario, so oder ähnlich kommen Gründer an ihre „wertvollen“ Tipps. Zu diesen Tipps gehört auch der beschriebene Klassiker: Stell deine Ehefrau ein, dann drückst du deinen Gewinn und musst keine Steuern bezahlen. Genau, diesen bierseligen Rat befolgt der Gründer umgehend und stellt seine Frau auf 400 Euro Basis ein.
Das Gründerlexikon fordert: Führerschein für Existenzgründer
Die Ausgangslage: Arbeit ist ohnehin genügend da und der Stundenlohn wurde reell und vergleichbar berechnet.
Für einen 400 Euro Job muss der Arbeitgeber pauschale Beiträge und Abgaben in folgender Höhe abführen:
An die Minijob-Zentrale sind so insgesamt 30,74 Prozent auf 400 Euro an Abgaben zu zahlen.
Quelle: minijob-zentrale.de
Bei 400 Euro im Monat zahlt der Gründer seiner Frau 4.800,- (400 Euro x 12) Euro im Jahr. An Beiträgen und Abgaben muss er pro Jahr einen Betrag von 1.475,52 Euro (4.800 Euro x 30,74%) abführen.
Gewinnentwicklung
Betrachten wir doch mal die Gewinnentwicklung. Bei angenommenen 15.000 Euro Gewinn - das ist für einen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren sehr hoch gegriffen - wird dieser um 6.275,52 Euro auf 8.724,48 (15.000 Euro abzgl. 4.800 Euro abzgl. 1.475,52 Euro) gesenkt.
Bei 15.000 Euro Gewinn zahlt ein Ehepaar keine Einkommensteuer lt. Tabelle. Ob der Gründer den Gewinn nun senkt oder nicht – Einkommensteuer wird nicht fällig. Die pauschalen Beiträge auf das Minijobgehalt seiner Frau jedoch – die muss der Unternehmer tragen. Wie aus dem Beispiel hervorgeht, hat der Gründer 1.475,52 Euro seines Gewinns verbrannt bzw. zum Fenster hinausgeworfen. Für Prestige und Fehlinformationen gibt man ja gern Geld aus.
Das Ehepaar hat im Normalfall noch Sonderausgaben, Gesundheitskosten o.ä. Die zwei oder drei Kinder des Paares wirken sich über den Grundfreibetrag, bzw. das gezahlte Kindergeld ebenfalls auf die Steuerzahlung aus. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, umso höher der Freibetrag, ab dem der erzielte Gewinn der Einkommensteuer unterliegt.
Geht die Stammtischrechnung auf?
Ähnlich wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist diese Stammtischrechnung zu bewerten.
Fakt ist, die Stammtischrechnung: Ehepartner einstellen und Steuern sparen, stimmt so nicht. Erst ab Größenordnungen von jenseits der 30.000 Euro Gewinnmarke, kann die Einstellung des Ehepartners zu einer nennenswerten Steuerersparnis führen. Unternehmer, die in diesen Regionen arbeiten, haben für solche Kinkerlitzchen in der Regel keine Zeit mehr. Das Tagesgeschäft, die Planung und die strategische Ausrichtung für das Unternehmen sind dann wesentlich einträglicher, als mit Stammtischweisheiten 2,50 Euro Steuern zu sparen.
Ein ganz aktuelles Beispiel zu diesem Szenario aus dem Ratgeber: Selbstständigkeit aus ALG II mit Ehepartner
Dagegen steht die klassische Form der Festanstellung. Hier liegt der deutliche Vorteil für Sie als Arbeitgeber darin, dass Sie wissen, wen und was Sie haben. Sie kennen die Stärken der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können diese gezielt für bestimmte Aufgaben einsetzen. Auch lohnt es sich, in die Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren: einmal erworbenes Wissen bleibt im Haus lange erhalten und wird an die Mitarbeiter weitergegeben. Sie wissen stets, welche Ressourcen Sie zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung haben und können kurzfristig eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein bestimmtes Projekt stemmen können, ohne sich Personal erst aufwändig beschaffen zu müssen. Zudem erhöhen Gratifikationen wie Weihnachtsgeld die Motivation Ihrer Mitarbeiter und bestärken die Loyalität Ihrer Arbeitnehmer.
Ich schreibe meine Rechnungen seit Jahren mit lexoffice. Dank der Cloud-Lösung kann ich das jederzeit von überall aus tun. Zudem bietet mir Lexoffice weit mehr als nur die Rechnungserstellung: Ich kann aus Angeboten automatisch Lieferscheine, Rechnungen und Mahnungen schreiben, die Umsatzsteuervoranmeldung machen und sogar Lohnabrechnungen erstellen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.