Wie man eine GmbH & Co. KG gründet

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und besteht aus einer KG und einer GmbH. Die Besonderheit ist dabei, dass es im Gegensatz zur normalen KG keinen Vollhafter gibt. Trotz der nicht unwesentlichen Nachteile wird die GmbH & Co. KG von 8 Prozent der Existenzgründer als Rechtsform gewählt.

Haftungsverhältnisse in der GmbH & Co. KG

Eine herkömmliche Kommanditgesellschaft besteht aus je mindestens einem Kommanditisten und Komplementär. Kommanditisten sind Gesellschafter, die nur in der Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Im Gegenzug sind sie weder zur Geschäftsführung noch zur Vertretung berechtigt. Demgegenüber stehen die Komplementäre, die unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen haften, die Gesellschaft vertreten und die Geschäfte führen.

Bei der GmbH & Co. KG tritt an die Stelle des vollhaftenden Komplementärs eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftungsbeschränkung dieser juristischen Person überträgt sich somit auf den Komplementär der Kommanditgesellschaft. Die Folge: Es gibt keinen Vollhafter mehr.

Da die Gesellschaft nur durch die entsprechenden Organe handeln kann, ist hier ein Geschäftsführer erforderlich. Hierbei kann es sich um eine externe, dafür eingestellte Person oder um einen der Kommanditisten handeln. Wird allerdings ein Kommanditist als Geschäftsführer eingesetzt, ist seine Vergütung nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Vielmehr handelt es sich dabei rechtlich gesehen um eine Vorauszahlung auf den Anteil am Gewinn, der ihm bei der Kommanditgesellschaft zusteht. Für den Geschäftsführer handelt es sich steuerlich gesehen nicht um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern aus Gewerbebetrieb.

Ablauf der Gründung einer GmbH & Co. KG

Formell besteht die Gründung einer GmbH & Co. KG aus zwei Firmengründungen. Konkret gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Schritt: Wenn die Komplementär-GmbH noch nicht besteht, so muss sie gegründet werden. Hierfür sind ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
  2. Schritt: Die Gesellschafter der KG schließen einen Gesellschaftsvertrag. Dieser muss nicht schriftlich abgefasst werden, es ist aber empfehlenswert. Im Vertrag ist die Höhe der einzelnen einzubringenden Einlagen festzulegen. Die KG entsteht nun im Innenverhältnis.
  3. Schritt: Die KG muss zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Sobald dies erfolgt ist oder die Geschäfte aufgenommen werden, existiert sie auch im Außenverhältnis.

Damit es im laufenden Betrieb keine Schwierigkeiten gibt, sollten die Gesellschaftsverträge von GmbH und KG eng aufeinander abgestimmt werden. Hierzu sollte im Idealfall ein spezialisierter Rechtsanwalt als Berater hinzugezogen werden, um unnötige Fehler zu vermeiden.

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Gründung durch Umwandlung

Soll ein bestehendes Unternehmen in eine GmbH & Co. KG umfirmiert werden, gibt es gemäß Umwandlungsgesetz zwei Möglichkeiten:

  • Formwechsel von der GmbH zur GmbH & Co. KG
  • Verschmelzung der GmbH auf eine GmbH & Co. KG

Voraussetzung für die Gründung: Stammkapital einbringen

Die Kommanditgesellschaft setzt kein Mindestkapital voraus und könnte theoretisch bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Komplementär-GmbH laut GmbH-Gesetz ein Stammkapital von 25.000 Euro aufweisen muss. Dementsprechend müssen Gründer für die Existenzgründung mit der GmbH & Co. KG mindestens 25.000 Euro aufbringen.

Gewinnverteilung bei der GmbH & Co. KG

Die Gewinnverteilung erfolgt entsprechend den Regelungen der Kommanditgesellschaft: 4 Prozent der jeweiligen Einlage werden an die Gesellschafter ausgeschüttet, sofern der Gewinn hierfür ausreicht. Darüberhinausgehende Beträge werden nach Köpfen oder gemäß der Regelung im Gesellschaftsvertrag verteilt.

Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bringt folgende Vorteile und Nachteile mit sich:

Vorteile

Nachteile

  • Haftungsbeschränkung des Komplementärs
  • flexible Erweiterung des Eigenkapitals durch zusätzliche Kommanditisten
  • Charakter als Personengesellschaft
  • Geschäftsführung durch Nichtgesellschafter möglich
  • flexible Änderung des Gesellschaftsvertrags der KG, da keine Beurkundungspflicht
  • einfacher Zugriff auf die Gewinnanteile
  • hohe Gründungskosten (fallen für GmbH und für GmbH & Co. KG an)
  • Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich
  • hoher Verwaltungs- und Buchführungsaufwand für zwei Firmen
  • gesonderte Jahresabschlüsse für beide Firmen
  • Publizitätspflicht
  • eingeschränkte Kreditwürdigkeit aufgrund Haftungsbeschränkung
  • hoher Beratungsbedarf bei der Gründung

Was ist der Gewinnanteil genau?

Der bei Personen- oder Kapitalgesellschaften bestehende anteilige Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft wird auch als Gewinnanteil bezeichnet. Der Gewinnanteil wird bei den verschiedenen Gesellschaftsformen unterschiedlich ermittelt. Bei der GbR hat jeder Gesellschafter unabhängig von der Beteiligungshöhe den gleichen Gewinnanteil – es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Bei der OHG und KG wird der Gewinnanteil nach den Regeln der Gewinn- und Verlustbeteiligung ermittelt. Bei der GmbH bemisst sich der Gewinnanteil nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Bei den Genossenschaften wird der Gewinnanteil als Kapitaldividente bzw. Rückvergütung ausgezahlt und bei den Aktiengesellschaften erhält der Aktionär seinen Gewinnanteil als Dividente.

Zielgruppe der GmbH & Co. KG

Grundsätzlich kann jeder eine GmbH & Co. KG gründen, der das entsprechende Stammkapital aufbringen kann. In der Praxis wird die Rechtsform insbesondere für Unternehmen herangezogen, die eine flexible Möglichkeit der Eigenkapitalerweiterung benötigen, ohne auf die Haftungsbeschränkung verzichten zu wollen. Auch Familienunternehmen werden häufig mit dieser Rechtsform organisiert.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.