In dieser Frage herrscht in Deutschland unter den Unternehmern große Unsicherheit. Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen die Antwort auf diese Frage geben.
Juristisch gibt es in Deutschland kein „Muss“, einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärungen einzuschalten. Dem Unternehmer stehen verschiedenen Alternativen zur Erstellung der Steuererklärungen offen. Er kann die Erklärung selbst erstellen, oder bspw. Bekannte oder Verwandte einspannen, auf einen Buchführungsservice oder Unternehmensberater zurückgreifen.
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Erstellt der Unternehmer seine Steuererklärung selbst, hat er damit augenscheinlich die kostengünstigste Variante gewählt. Die Selbsterstellung setzt aber immer ein gewisses Maß an Fachkenntnissen voraus. Das deutsche Steuerrecht ist für Laien sehr kompliziert, dadurch können schnell Fehler entstehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein weiterer Nachteil der Selbsterstellung ist der eingesetzte Zeitaufwand, Stichwort Opportunitätskosten. In den bspw. zwanzig verbrauchten Stunden kann sich der Unternehmer nicht um sein eigentliches Geschäft kümmern. Das so verlorene Geld finanziert in der Regel bereits den Steuerberater.
Diese Konstellation wird oft praktiziert. Ein Bekannter, der sich in Steuerfragen auskennt, erledigt die Steuererklärung für den Unternehmer. Vertraut der Unternehmer dem Wissen und Können des Bekannten, ist dies eine gute Alternative. Den berühmten „Hut“ hat jedoch der Unternehmer selbst auf. Er steht für die abgegebenen Erklärungen ein. Außerdem sollte an dieser Stelle immer geprüft werden, wer von den Freunden, Verwandten und Bekannten überhaupt steuerliche Beratung und Hilfestellung geben darf.
Im Laufe des Jahres hat der Unternehmer seine Buchhaltung vertrauensvoll in die Hände eines Buchführungsservice, Buchführungsbüro oder Kontierungsservice gelegt. Zum Ende des Jahres kommt er zu dem Schluss, das dieser Buchführungsservice auch gleich seine Steuererklärung erledigen kann.
Ein Buchführungsservice darf aber nur dann eine Steuererklärung erstellen, wenn die folgende Qualifikation vorliegt. Der Verantwortliche muss einen Abschluss als Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer vorweisen können. Nur dann ist es ihm erlaubt, Steuererklärungen zu erstellen.
Das Einordnen von Belegen in die entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten des individuellen Kontenplans nennt man Kontieren. Dabei werden meist kleine rote Zahlen auf die Rechnungen und Quittungen geschrieben, so dass der Fachkundige erkennt, welchem Konto der entsprechende Beleg zugeordnet wurde. Bspw mit dem DATEV – Kontenrahmen SKR04 werden sämtliche Aufwendungen für Bürobedarf auf das Konto 6815 erfasst. So steht auf den Rechnungen über Bürobedarf die Kontierung 6815 vermerkt. Vgl. Konto, Kontenrahmen, Kontenplan.
Ein Unternehmensberater berät Unternehmen mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Der Unternehmensberater darf, genau wie der Buchführungsservice nur unter Vorlage der o.g. Qualifikationen eine Steuererklärung erstellen.
Beauftragt der Unternehmer einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung ist er in jedem Fall auf der sicheren Seite. Er kann nicht nur auf das Wissen seines Steuerberaters zurückgreifen, er erhält auch rechtssicheren Rat zu seiner aktuellen Unternehmenssituation. Während Kleinunternehmer und andere nebenberuflich Selbständige ihre Steuererklärung noch problemlos selbst erledigen können, ändert sich die Situation schlagartig, sobald das Unternehmen wächst. Die entstehenden höheren Kosten für den Steuerberater, sollte der Unternehmer als Investition in die Zukunft des Unternehmens ansehen.
Als Kleinunternehmer, nebenberuflich Selbständiger oder Unternehmer mit Vorkenntnissen können Sie Ihre Steuererklärung eigenständig erledigen. Mit wachsendem Unternehmenserfolg bzw. Unternehmensgröße dagegen, ist die Beauftragung eines Steuerberaters oft der richtige Weg.
Meine Name ist Torsten Montag, ich bin Betriebswirt, Internetcoach und betreibe seit 2004 das Gründerlexikon. Ich werde Ihnen durch meine Artikel den richtigen Weg als Unternehmer zeigen. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern in die Gründerlexikon Facebook Gruppe - dort erhalten Sie unbürokratische Hilfe.