Bei der Preiskalkulation von Handwerkern oder Dienstleistungen muss im Gegensatz zur Handelskalkulation zunächst zwischen der Kalkulation des Stundensatzes sowie der Kalkulation für einen Auftrag, welcher sich aus Material sowie Arbeitslohn zusammensetzt, unterschieden werden. Ich möchte mit dem grundsätzlichen beginnen und zwar:
Der Stundensatz wird auch Stundenverrechnungssatz genannt. Die Berechnung geschieht bei mir in 4 Schritten.
Zunächst müssen Sie alle Kosten, Aufwendungen und Belastungen zusammentragen, die letztlich durch den vom Kunden zu zahlenden Stundensatz finanziert werden sollen. Wenn Sie sich an meine Anleitung in dieser Checkliste gehalten haben, sollten Sie bereits jetzt ein Großteil oder sogar alle notwendigen Zahlen durch Kostenvoranschläge, dass 1. Bankgespräch, Ihre Überlegungen im Bereich Marketing und Ihre Kooperationen, sowie dem Auslandsgeschäft zusammengetragen haben. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
Tage im Jahr
- Samstage und Sonntage
- Feiertage
- Urlaubstage
- Ausfalltage durch Krankheit o.ä.
= tatsächliche Arbeitstage (Nettoarbeitstage)
Anzahl Arbeitsstunden pro Tag
= tatsächliche Arbeitstage x Stunden pro Tag
- Zeitverlust / nicht Auslastung
= Nettoarbeitsstunden pro Mitarbeiter und Jahr
Nettoarbeitsstunden pro Mitarbeiter und Jahr
x Anzahl Personen
Stundenverrechnungssatz = Kosten des Unternehmens : fakturierbaren Stunden
Zuschläge sollten sich an den üblichen Branchenzuschlägehn orientieren. Berücksichtigen Sie ggf. Zuschläge für gewährte Rabatte, Skonti oder Boni!
ermittelter Stundenverrechnungssatz
+ Gewinnzuschlag
+ Skonto, Rabatt, Bonus
= Verrechnungsstundensatz netto
Verrechnungsstundensatz netto
zzgl. Umsatzsteuer
= Verrechnungsstundensatz brutto
Die Preiskalkulation ist für viele Gründer eine der schwersten Aufgaben. Im Hinterkopf lauert oft die Angst: Setze ich meinen Stundenlohn, mein Honorar zu hoch an, bekomme ich keine Aufträge. Arbeite ich dagegen für einen Dumpinglohn, habe ich Aufträge, die für eine achtzig Stunden Woche ausreichen aber keinen vorzuweisenden Gewinn.
Wir haben den Honorarkalkulator von erfolg-reich-frei [Link entfernt, da Ziel nicht mehr aktuell] getestet. Mit diesem Kalkulator kann der Existenzgründer den Stundenlohn errechnen, den er für seinen gewünschten Lebensstandard braucht. Der Gründer kann sozusagen seinen Wunsch-Stundenlohn bestimmen.
Auf der ersten Seite des Kalkulators werden die Kosten der privaten Lebensführung abgefragt. Dazu gehören u.a. die Kosten für Miete und Nebenkosten, Bekleidungskosten, Autokosten und Versicherungen. Auf der zweiten Seite werden die betrieblichen Kosten inkl. der eventuellen Miete und Lohnkosten erfasst. Ebenso soll sich der Gründer auf einen gewünschten Unternehmensgewinn festlegen. Die dritte Seite ist den Einnahmen vorbehalten. Hier werden vom Kindergeld über Renten und Zinsen alle Einnahmen eingetragen.
Nachdem alle Daten erfasst sind, wird auf der vierten Seite bereits das erste Ergebnis ausgegeben. Die ermittelten Kosten aus der Lebens- und Unternehmensführung werden in einer Summe angezeigt. Jetzt muss der Gründer seine Arbeitszeit planen. Wie viel Zeit soll wöchentlich in die Selbständigkeit investiert werden? Welcher Zeitanteil geht für nicht abrechnungsfähige Arbeiten wie Akquise oder Buchhaltung verloren? Werden Wochenenden eingehalten und Urlaub geplant?
Mit dieser Planung wird nun der Wunschstundenlohn des Gründers ermittelt. Wenn er diesen Stundenlohn am Markt in Rechnung stellt, arbeitet seine Firma nicht nur kostendeckend sondern auch mit Gewinn. Und der Unternehmer kann seinen gewünschten Lebensstandard finanzieren und darüber hinaus eingeplante Weiterbildungen oder seinen Urlaub genießen.
Der Unternehmer kennt in der Regel seine laufenden Kosten aus dem privaten Bereich recht gut, also stellt die Erfassung keine Schwierigkeit dar. Mit den Kosten für die betriebliche Seite werden sich die Gründer schwerer tun. Diese Kosten können Gründer bspw. aus der Rentabilitätsvorschau entnehmen. Je nach Höhe des gewünschten Lebensstandards und der dafür investierten Zeit erhält der Gründer einen Anhaltspunkt für die Höhe seines Stundenlohns.
Alle Werte müssen als Jahreswerte eingegeben werden.
Wir können den Honorarrechner allen Gründern empfehlen. Nach der Berechnung des Wunschstundenlohns kann der Gründer bei Abweichungen entweder seinen in Rechnung gestellten Stundenlohn oder seine Wünsche anpassen.
Da der Honorarkalkulator auf der ehemals beschriebenen Seite nicht mehr existiert, wurde die Verlinkung von hier auch entfernt. Alternativ dazu kann ich folgende Angebote für einen Honorarkalkulator empfehlen:
Meine Name ist Torsten Montag, ich bin Betriebswirt, Internetcoach und betreibe seit 2004 das Gründerlexikon. Ich werde Ihnen durch meine Artikel den richtigen Weg als Unternehmer zeigen. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern in die Gründerlexikon Facebook Gruppe - dort erhalten Sie unbürokratische Hilfe.