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Nachdem Sie mit Ihrem Berater eine Rechtsform festgelegt haben, müssen Sie nun Ihre eigenen Zulassungsvoraussetzungen prüfen, wobei Ihr Berater mit Sicherheit gern behilflich sein wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine kleine Liste von möglichen Zulassungsvoraussetzungen zur Existenzgründung geben, belesen Sie sich einfach und stellen Sie mit Ihrem Berater zusammen, welche Voraussetzungen Sie persönlich zur Gründung erfüllen müssen. Nicht alle Voraussetzungen sind immer notwendig, einige werden Sie bereits mitbringen, andere wiederum sind vielleicht noch nicht vorhanden oder müssen aufgefrischt werden:
Erst wenn Sie Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen geklärt haben, können Sie z.B. Kammermitglied werden oder eine Schanklizenz zu beantragen.
Übrigens: Es geht hier nicht etwa darum, Sie zu schikanieren oder zu bremsen. Ganz und gar nicht, jedoch in der Gewerbeanmeldung oder in der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt wird ausdrücklich danach gefragt, ob Sie zur Durchführung der von Ihnen beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit eine Zulassungsvoraussetzung für Ihre Selbständigkeit benötigt wird. Wenn Sie an dieser Stelle dann „Ja“ ankreuzen, diese Zulassungsvoraussetzung nicht haben und auch nicht nachweisen können, wird der Antrag gar nicht erst weiterverarbeitet und abgelehnt. Deswegen möchte ich Ihnen in meiner Checkliste mit der richtigen Reihenfolge auch die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorenthalten, denn Sie sind tatsächlich im Antragsverfahren ein K.O.-Kriterium. Insbesondere bei Handwerkern, wo es um Tätigkeiten geht, die einen Meister benötigen, werden die Zulassungsvoraussetzungen oft zum Zünglein an der Waage.
Falls Sie derzeit arbeitssuchend bzw. bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind, dann könnte eine Aus- oder Weiterbildung für Sie infrage kommen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Natürlich ist auch die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Ggf. benötigen Sie allerdings dafür noch die eine oder andere Weiterbildung. Weiterbildungen kosten Geld. Doch die Arbeitsagentur kann die Kosten für Sie übernehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Arbeitsamt Ihnen die Weiterbildung finanziert, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und was es mit den Bildungsgutscheinen auf sich hat.
Zunächst einmal müssen wir festhalten, wen die Arbeitsagentur überhaupt fördert. Denn nicht jeder kann einfach zum Arbeitsamt gehen und die Finanzierung einer Weiterbildung beantragen. Im Folgenden eine Auflistung, wer in den Genuss einer solchen Fördermaßnahme kommen kann:
Wenn Sie die Checkliste der Reihe nach durchgehen, dann haben Sie an dieser Stelle eigentlich noch nicht Ihr Unternehmen gegründet. Es könnte aber natürlich sein, dass Sie bereits Existenzgründer sind. Sofern das auf sie zutrifft – und Sie nicht gleichzeitig in eine der o.g. Personengruppen fallen – dann zahlt das Arbeitsamt für Sie keine Weiterbildung. Das müssten Sie dann aus eigener Tasche finanzieren. Doch für alle anderen besteht die Chance, dass die Weiterbildung finanziell übernommen wird. Damit sind wir auch schon beim zweiten wichtigen Punkt: den Voraussetzungen.
An dieser Stelle der Hinweis, dass Sie nicht auf die Finanzierung einer bestimmten Aus- oder Weiterbildung durch die Arbeitsagentur bestehen können. Sollten Sie sich zum Beispiel bereits einen Lehrgang herausgesucht haben und gehen dann siegessicher zum Arbeitsamt, um Ihren Bildungsgutschein abzuholen, könnten Sie enttäuscht werden. Alles steht und fällt mit dem Berater, der für Sie zuständig ist. Dieser allein entscheidet, ob Ihnen die Finanzierung der Weiterbildung bewilligt wird oder nicht.
Nach welchen Kriterien entscheidet der Berater? Der Fokus liegt ganz klar darauf, dass Sie durch die Weiterbildung Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Das heißt, es muss klar erkennbar sein, dass Sie auf dem einen oder anderen Gebiet ein Defizit aufweisen. Das könnte zum Beispiel auf dem kaufmännischen Gebiet sein. Oder es existieren gewisse fachliche Zulassungsvoraussetzungen, die Sie erst durch die Weiterbildung erhalten würden. Durch die Weiterbildung wird dieses Defizit beseitigt und die Chancen auf eine erfolgreiche Selbstständigkeit respektive Angestelltentätigkeit steigen deutlich.
Mit anderen Worten: Ist der Berater der Arbeitsagentur nicht davon überzeugt, dass die Weiterbildung Ihnen aus Ihrer Arbeitslosigkeit heraushelfen wird, lehnt er sie in der Regel ab.
Es dringend zu empfehlen, dass Sie rechtzeitig das Gespräch von sich aus suchen. Einfach zum Berater hingehen und sagen, dass Sie eine Weiterbildung bezahlt haben wollen, reicht nicht aus. Unter Umständen sind sogar mehrere Gespräche notwendig. Auf jeden Fall sollten Sie klar darlegen können, warum gerade diese Weiterbildung für Sie so wichtig ist und welche Vorteile Sie dadurch erhalten.
Schauen wir uns nun etwas genauer an, mit was für einer Förderung Sie rechnen dürfen. Im Folgenden zunächst eine Übersicht, was die Arbeitsagentur allgemein bezuschusst:
Hier handelt es sich um die Kosten, die im Allgemeinen übernommen werden. Sollten Sie eine Weiterbildung anstreben, bei der Sie für mehrere Monate auswärts untergebracht und verpflegt werden müssen, so muss das schon einen sehr triftigen Grund haben, dass die Agentur für Arbeit das finanziert. Die Regel sieht eher so aus, dass Sie ein Seminar oder Kurs in Ihrer Gegend suchen müssen. Natürlich gelten bei Kost und Logis gewisse Höchstsätze pro Monat.
Wenn Sie es geschafft haben, den Berater von der Notwendigkeit Ihrer Fortbildung zu überzeugen, so erhalten Sie im Regelfall einen sogenannten Bildungsgutschein. Auf diesem Bildungsgutschein werden Dinge vermerkt wie Ihr Bildungsziel, was Sie gemeinsam mit dem Berater besprochen haben, die Dauer, die Region, in der Sie ihn einlösen können sowie die Gültigkeitsdauer.
Mit diesem Bildungsgutschein suchen Sie im Anschluss nun einen zertifizierten Bildungsträger. Um herauszufinden, welche das sind, können Sie die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit nutzen.
Angebote gibt es in Deutschland reichhaltig. Teilweise bieten Ihnen die zertifizierten Bildungsträger, sogar ein Beratungsgespräch an, in dem Sie gemeinsam erarbeiten, auf was Sie im Gespräch mit der Arbeitsagentur achten sollten.
Als Fazit können wir festhalten, dass die wichtigste Voraussetzung, dass die Bundesagentur für Arbeit Ihre Fortbildung finanziert, die ist, dass der Berater die Notwendigkeit erkennt. Es ist wichtig, dass Sie deutlich machen, dass die Fortbildung Ihnen helfen wird, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und den Start in die Existenzgründung deutlich erleichtert.
Hallo, ich will ein Nebengewerbe Kfz-Instandsetzung anmelden. So nun ein paar Fragen: kann ich das als Azubi überhaupt? Und welche Kosten kommen da auf mich zu? Was muss ich beachten?
Hallo, natürlich können Sie als Azubi eine Kfz-Instandsetzung anmelden. Allerdings nur im Rahmen sog. genehmigungsfreier Tätigkeiten. Was das für welche sind, erfahren Sie z.b. bei der Handwerkskammer oder einfach beim Gewerbeamt nachfragen.
Die Genehmigungsfreien Gewerbe findet man auch in der Handwerkerordnung:
Was für Kriterien muss ich zur Eröffnung eines Pflegedienstes erfüllen, Mitarbeiter etc.?
Pflegedienst, Voraussetzungen, Zulassung, Kriterien, Anmeldung?
Hallo, das Thema ist nicht ganz einfach und kann sich auch sicher des Öfteren auf gesetzlicher Basis was ändern, z.B. die bevorstehende Gesundheitsreform mit dem neuen Gesundheitsfond.
Wir hatten in unserer Beratung bereits zwei Fälle, wo der Existenzgründer sich als Pflegekraft selbstständig gemacht hat. Dabei wurde jedoch nicht ein eigenständiges Verlegerunternehmen gegründet, sondern die Aufträge wurden von großen Verlegerunternehmen akquiriert und den Existenzgründern als freiberuflicher Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Dabei wurde in Abhängigkeit vom Umsatz einer Provision vom Vermittler berechnet. Der Existenzgründer, also die Pflegekraft hat frei Haus Ort, Auftrag und Umsatz bekommen und musste lediglich diesen Auftrag abarbeiten. Also mit dem Auto oder der Bahn zum Pflegefall oder Patienten fahren, dort entsprechende Arbeiten erledigen, eventuell mit Übernachtung und anschließend zum nächsten Auftrag waren.
Die Voraussetzungen für den freiberuflichen Pflegedienst:
Da die zu pflegenden Personen in der Regel das Geld für die Pflege nicht aufbringen können, muss es über die Pflegekasse, Krankenkasse mitfinanziert und getragen werden. Angehörige, Bekannte und Verwandte sind in vielen Fällen auch nur bereit kurzfristig zu helfen, Wege zu erledigen oder zu Gesprächen zur Seite zu stehen, aber Geld in den Größenordnungen einer regelmäßigen Pflege kann selten zur Verfügung gestellt werden. Wir sprechen hier nicht nur von hunderten von Euro sondern bei schweren Fällen kann das in die tausende gehen und zwar monatlich. Wenn dies auf mehrere Lebensjahre hochgerechnet wird, fallen schnell mal 100.000 € Pflegegeld an. Die Patienten und Pflegefälle bekommen zwar eine gewisse Höhe an Pflegegeld, dieses ist jedoch abhängig von der ihnen zugeteilten Pflegestufe und reicht in vielen Fällen vorne und hinten nicht aus.
Nach unseren Recherchen im Internet (diese sind nicht abschließend, ohne Gewähr und nur zur Beantwortung dieser Frage gedacht) konnte folgendes festgestellt werden:
Einer Krankenkassenzulassung wird in Deutschland für einen Pflegedienst nur gewährt, wenn:
- das Unternehmen mindestens vier Mitarbeiter beschäftigt
- die Pflegedienstleitung sowie deren Vertretung examinierte Pflegekräfte mit - Berufserfahrung im ambulanten und stationären Bereich sind
- fundiert der Weiterbildungen nachgewiesen werden können
- zwei Vollzeitkräfte eingestellt sind
- und noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Räumlichkeiten
gegeben sind.
Quelle: Existenzgründerportal des BMWi
Wir können an dieser Stelle nur raten, eine umfassende Beratung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK oder IKK in Anspruch zu nehmen.
Fakt ist jedoch, dass zumindest eine examinierte Ausbildung, welche mE. über zwei Jahre geht und in der Regel selbst finanziert werden muss, vorzuweisen ist.
Weiterer Informationsmöglichkeiten:
Auch die IHK (Industrie- und Handelskammer) hat entsprechende Informationen, was jedoch teilweise in den verschiedenen Bundesländern abweichen kann.
Ich hoffe, das reicht erstmal zur kurzen und knappen Erläuterung des Themas sowie der Vorstellung von weiteren Publikationen und Recherchemöglichkeiten. Es wäre schön, wenn sie zu ihrem Thema in unserem Forum weitere Infos veröffentlichen, oder auch Ergebnisse aus ihrer Recherche und Ihrer Existenzgründung anderen Lesern präsentieren.
Gerade viel mehr noch ein, dass es mit Sicherheit einen Unterschied im Pflegebereich zwischen der häuslichen Pflege, sie fahren also zu den Leuten nach Hause in einer Art Reisetätigkeit oder Reisegewerbe und dem Aufbau einer eigenen Pflegeeinrichtungen, sie holen also die Pflegepersonen zu sich in ihrer betrieblichen Räume und pflegen nicht mehr Vorort.
Auch das Thema der Art der Einkünfte sollte an dieser Stelle eine Rolle spielen. Wenn Sie examinierte Pflegerin oder Krankenpfleger und sind, dann werden sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeitühaben (also Freiberufler sind sein), andernfalls könnte es sich wohl um eine gewerbliche Tätigkeit anmelden.