So manch einer ist der Meinung, dass man kein Gewerbe anmelden muss, solange kein Gewinn erwirtschaftet oder kein Umsatz erzielt wird. Manche denken auch, dass es einen Art Freibetrag gibt oder das man ein Kleingewerbe nicht anmelden muss. All das ist falsch!
Sobald eine gewerbliche Tätigkeit begonnen wird - egal in welchem Ausmaß - müssen Sie dies dem Gewerbeamt melden. Allerdings entstehen in diesem Zusammenhang weitere Fragen, insbesondere in Bezug auf Kleingewerbe, Kleinunternehmer oder Gewerbesteuer. Die Antworten darauf erhalten Sie hier.
Die rechtliche Situation
Die Gewerbeordnung klärt in § 14 ganz eindeutig, wann ein Gewerbe anzumelden ist, und zwar heißt es dort:
"(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt,
- wenn der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen."
Hier heißt es also ganz eindeutig, "wer einen ... Betrieb ... anfängt" und damit sind auch Vorbereitungsmaßnahmen, Einrichtung des Geschäftsbetriebes, Kundensuche und Ähnliches zu verstehen, also auf keinen Fall nur etwas monetäres, so wie es leicht mit dem Einkommensteuergesetz und der dort verankerten Gewinnerzielungsabsicht zu verwechseln ist.
Wenn das auf Sie zutrifft, dann sollten Sie jetzt eine Gewerbeanmeldung durchführen!
Kleinunternehmerregelung: Achtung, Falle!
Manch einer ist geneigt, während des Jahres mit der Kleinunternehmerregelung zu gründen, da er durch das verkürzte Wirtschaftsjahr unter der Grenze von 22.000 Euro bleiben wird und keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Annahme ist aber falsch, denn die Umsatzgrenzen müssen auf die Anzahl der Monate umgelegt werden. Dazu wird die Umsatzgrenze auf die Monate umgerechnet, in dem Sie nicht selbstständig waren.
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Beispiel: Sie melden Ihr Gewerbe zum 15. September an. Sie sind also von September bis Dezember vier Monate lang selbstständig. Die Umsatzgrenze beträgt 22.000 Euro / 12 Monate x 4 Monate = 7.333,33 Euro. Überschreiten Sie diese im laufenden Jahr, können Sie kein Kleinunternehmer sein.