Brutto oder Netto: Was ist das eigentlich?
Sicherlich sind Ihnen die Begriffe „Brutto“ und „Netto“ schon oft untergekommen. Nicht nur beim Berechnen der Mehrwertsteuer tauchen sie auf, sondern beispielsweise auch, wenn Sie eine Lohnabrechnung selber erstellen (Brutto- vs. Nettolohn) oder wenn Sie das Gewicht eines Artikels berechnen (Nettogewicht = Gewicht exklusive Verpackung).
Allgemein können Sie Brutto und Netto folgendermaßen definieren:
- Brutto = das Ganze
- Netto = ein Teil des Ganzen, abzüglich eines bestimmten Anteils (z. B. der Umsatzsteuer)
Auf die Angabe von Preisen bezogen bedeutet dies also, dass der Bruttopreis die Mehrwertsteuer enthält und der Nettopreis der bereinigte Preisohne Umsatzsteuer ist. Bei einer steuerfreien Leistung ist der Betrag von Brutto und Netto identisch.
Umsatzsteuer berechnen – vom Nettopreis zum Bruttopreis
Sie möchten wissen, wie viel Mehrwertsteuer Sie auf Ihren Artikel aufschlagen müssen, damit Sie ihn an den Endkunden verkaufen können? Hierbei handelt es sich um eine einfache Prozentrechnung: Multiplizieren Sie den Nettopreis mit dem Faktor, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht:
19 Prozent Steuer: Nettopreis x 1,19 = Verkaufspreis brutto
7 Prozent Steuer: Nettopreis x 1,07 = Verkaufspreis brutto
Möchten Sie lediglich herausfinden, wie hoch der Steuerbetrag selbst ausfällt, den Sie später als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen müssen, rechnen Sie so:
19 Prozent Steuer: Nettopreis x 0,19 = anfallende Mehrwertsteuer
7 Prozent Steuer: Nettopreis x 0,07 = anfallende Mehrwertsteuer
Beispiel 1: 19 Prozent Umsatzsteuer
Ein Produkt kostet netto 200,00 Euro und soll zu 19 Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden.
200,00 Euro x 1,19 = 238,00 Euro (Bruttopreis)
200,00 Euro x 0,19 = 38,00 Euro (Mehrwertsteuerbetrag)
Beispiel 2: 7 Prozent ermäßigte Umsatzsteuer
Ein Lebensmittel im Nettowert von 5,00 Euro soll mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden:
5,00 Euro x 1,07 = 5,35 Euro (Bruttopreis)
5,00 Euro x 0,07 = 0,35 Euro (Mehrwertsteuerbetrag)
Umsatzsteuer berechnen – vom Bruttopreis zum Nettopreis
Am ehesten macht dieser Rechenweg Schwierigkeiten: Ihnen liegt der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer vor und Sie müssen herausfinden, wie viel das Produkt oder die Dienstleistung netto wert ist. Dies ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Unternehmer etwas einkaufen und Sie den Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.
Den Nettopreis zu einem gegebenen Bruttobetrag berechnen Sie, indem Sie den Bruttopreis durch den Faktor teilen, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht:
- 19 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,19 = Nettopreis
- 7 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,07 = Nettopreis
Möchten Sie den in einem Bruttopreis enthaltenen Steuerbetrag ermitteln, rechnen Sie analog:
- 19 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,19 x 0,19 = Steuerbetrag
- 7 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,07 x 0,07 = Steuerbetrag
Beispiel 1: 19 Prozent Umsatzsteuer
Sie möchten als Unternehmen ein Notebook zum Preis von 476,00 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer kaufen. So berechnen Sie den Nettobetrag und den Steuerbetrag:
476,00 Euro : 1,19 = 400,00 Euro (Nettopreis)
476,00 Euro : 1,19 x 0,19 = 76,00 Euro (Steuer)
Beispiel 2: 7 Prozent ermäßigte Umsatzsteuer
Ein Gastronom kauft Lebensmittel für das Abendgeschäft im Restaurant zum Preis von 385,20 Euro inklusive 7 Prozent ermäßigter Umsatzsteuer ein:
385,20 Euro : 1,07 = 360,00 Euro (Nettopreis)
385,20 Euro : 1,07 x 0,07 = 25,20 Euro (Steuer)
Achtung, Falle: vom Bruttobetrag nicht einfach 19 Prozent abziehen
Da dieser Fehler häufig gemacht wird, möchte ich ihn kurz ansprechen: Um vom Brutto zum Netto zu gelangen, dürfen Sie mit Ihrem Rechner nicht einfach 19 Prozent abziehen. Das folgende Beispiel zeigt, warum dies nicht funktioniert:
Vom Netto zum Brutto:
100 Euro netto + 19 Prozent (19 Euro) = 119 Euro brutto
Vom Brutto zum Netto:
119 Euro brutto – 19 Prozent (22,61 Euro) = 96,39 Euro
Sie sehen: Mit dieser Vorgehensweise landen Sie nicht mehr beim ursprünglichen Nettopreis, sondern darunter. Schuld ist daran, dass sich die Bezugsbasis geändert hat: Im ersten Rechenschritt haben Sie die 19 Prozent von 100 Euro berechnet – im zweiten Schritt jedoch von 119 Euro. Verwenden Sie deshalb für Ihre Berechnung der Beträge immer den oben angeführten Rechenweg.