Die wichtigsten Inhalte: So schließen Sie einen Arbeitsvertrag
Nachdem sich ein Bewerber erfolgreich durch die Personalauswahl gekämpft hat, schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit ihm. Damit Sie sich im Arbeitsrecht nicht verzetteln, fasse ich heute für Sie zusammen, worauf Sie beim Arbeitsvertrag achten sollten.
Vertragsfreiheit: großer Gestaltungsspielraum bei den Regelungen
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag nach den §§ 611 – 630 BGB, den Sie mit dem Mitarbeiter frei aushandeln können, solange Sie die Vorgaben der Arbeitsgesetze einhalten. Dazu zählen etwa das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz und Kündigungsschutzgesetz. Aber auch das BGB ist anzuwenden. Die Regelungen eventuell gültiger Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen müssen ebenfalls beachtet werden. Der Vertrag definiert wichtige Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis.
Tipps zu den Inhalten im Arbeitsvertrag
Um alle Klauseln konform mit dem Arbeitsrecht und einem etwaigen Tarifvertrag zu gestalten, beachten Sie am besten diese Tipps zu den Inhalten des Arbeitsvertrags:
- Kündigung: Geben Sie an, welche Fristen für eine Kündigung gelten bzw. verweisen Sie auf das Kündigungsschutzgesetz. Für Arbeitgeber sinnvoll ist der Vermerk, dass sich die Kündigungsfristen des Arbeitnehmers mit steigender Betriebszugehörigkeit im selben Maße verlängern wie jene für Kündigungen des Arbeitgebers. Achtung: Sie dürfen für die Kündigung des Mitarbeiters niemals längere Fristen vorsehen als für die Kündigung des Arbeitgebers.
- Beschreibung der Tätigkeiten: Bleiben Sie bei der Beschreibung der Hauptpflichten und Nebenpflichten aus dem Vertrag besser möglichst allgemein. Je detaillierter die Bestimmungen sind, desto schwieriger wird es später, dem Arbeitnehmer andere Tätigkeiten zuzuweisen, ggf. nur noch über eine Änderungskündigung.
- Arbeitszeit: Der Vertrag muss die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit ausweisen. Die genaue Lage der Arbeitszeit müssen Sie aber nicht nennen.
- Überstunden: Nehmen Sie einen Hinweis auf, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf. Beachten Sie dabei, dass Sie bei der Anordnung von Überstunden das Arbeitszeitgesetz einhalten, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Höchstarbeitsdauer und Ruhepausen.
- Probezeit: Legen Sie eine Probezeit von höchstens sechs Monaten fest, während der verkürzte Kündigungsfristen für beide Parteien gelten. In diesem Zeitraum können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 BGB).
- Erholungsurlaub: Der gesetzliche Urlaubsanspruch steht dem Arbeitnehmer ohnehin zu (20 Tage bei 5-Tage-Arbeitswoche). Möchten Sie ihm mehr Urlaub gewähren, sollten Sie dies schriftlich festhalten. Ein Anspruch auf mehr Urlaubstage kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben.
- Vergütung: Schlüsseln Sie auf, wie sich die Gesamthöhe des Gehalts zusammensetzt (z. B. Zuschläge, Zulagen, Sonderzahlungen, Prämien). Beachten Sie hierbei die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro.
- Geheimhaltung: Verpflichten Sie den Arbeitnehmer zur Geheimhaltung von Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnissen.
- Nebentätigkeiten: Halten Sie fest, dass der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit vorab anzeigen muss. Unterlässt er dies, können Sie in der Regel eine Abmahnung aussprechen. Zusätzlich können Sie in den Vorschriften ein Wettbewerbsverbot verankern.
- Arbeitsunfähigkeit: Möchten Sie als Arbeitgeber den Mitarbeiter dazu verpflichten, im Krankheitsfall ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, halten Sie dies im Vertrag fest.
Da Vertragsfreiheit besteht, können Sie auch weitere Zusatzvereinbarungen in den Vertrag aufnehmen, etwa zur Überlassung eines Dienstwagens, eine Bindungsklausel aufgrund einer bezahlten Weiterbildung oder Vorschriften zur privaten Nutzung des betrieblichen Internetzugangs.
Übrigens gibt es trotz der gesetzlichen Vertragsfreiheit Aspekte, die der Arbeitsvertrag nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen vorschreiben darf. Hierzu gehören beispielsweise die Kleidung der Mitarbeiter, eine pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem Gehalt oder das Verbot eines gefährlichen Hobbys.
Häufige Fragen zu den Regelungen im Arbeitsvertrag
Ich habe hier für Sie die häufigsten Fragen rund um die Regelungen im Arbeitsvertrag zusammengefasst: