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Eine häufige Frage von Existenzgründern, denn nicht jeder Gründer wird von der selben Berufsgenossenschaft begleitet. Je nach Branche muss die zuständige Berufsgenossenschaft gewählt werden.
Berufsgenossenschaften...
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Sozialversicherung, also ähnlich wie die gesetzlichen Krankenversicherungen zu werten. Sie werden nur durch die Beiträge der Mitglieder finanziert.
Darüber hinaus ist die Berufsgenossenschaft für die Unterweisung der Fach- und Führungskräft verantwortlich. In den genosschenschaftseigenen Schulungszentren werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bzw. die Sicherheitsbeauftragten der Firmen geschult.
Ersthelfer - Ausbildung
Ebenfalls in der Verantwortung der Berufsgenossenschaft liegt die Ausbildung zum Ersthelfer. Hier wreden eine bestimmte Anzahl von Angestellten zum Ersthelfer ausgebildet. Nach der Grundschulung erfolgt alle zwei Jahre eine Fortbildung der Ersthelfer.
Anzahl der erforderlichen Ersthelfer
Die Anzahl der Ersthelfer ist auf die Unternehmensgröße und -branche abgestellt.
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer Pflicht. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Mitarbeiter eine Ersthelferausbildung besitzen und in sonstigen Betrieben 10 %.
Im folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Berufsgenossenschaften und deren Zuständigkeiten. Im Anschluss befindet sich außerdem eine vollständige Tabelle, die zusätzlich auch Adress- und Kontaktdaten enthält. Diese können Sie selbstverständlich kostenlos herunterladen.
Berufsgenossenschaft | Zuständigkeit (nicht abschließend) |
---|---|
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) | |
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr | |
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) | Nahrungsmittel, Lebensmittel, Getränkeindustrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Bäcker, Fleischer, Zigaretten, Schausteller, Zirkus, Jahrmarkt |
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) | Baustoffe, Steine, Erde, Naturstein, Betonwaren, Fertigteilindustrie, Bearbeitung von Sand, Kies und Mörtel, Herstellung von Kalk, Zementindustrie, chemische Industrie (anorganisch-chemischen Industrie, organisch-chemischen Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Lacke-, Farben- und Klebstoff-Industrie, Pharma- und Kosmetik-Industrie, Gummi- und Kunststoff-Industrie, Explosivstoff-Industrie) Papierherstellung, Papier, Pappenherstellung, Holzzellstofffabriken, Holzschleifereien und Faserplattenherstellung) Lederindustrie (Lederhersteller, Hersteller technischer Artikel, Lederwarenhersteller, Fahrzeugausstatter, Hersteller von Bahnenware, Raumausstatter, Sattler, Polstermöbelhersteller) Zucker, Herstellung, Gewinnung und Umarbeitung von Zucker |
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medizinerzeugung (BG ETEM) | Energie, Gasversorgung, Fernwärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung Textil: Herstellung von Bekleidung und Schuhen, Designer, Färberei, Weberei, Stickerei, Wäscherei, chemische Reinigung Elektro: Elektronische Erzeugnisse, Elektrizitätserzeugung, Errichtung elektrischer Anlagen Bau von Luft- und Raumfahrzeugen Spezielle Erzeugnisse: Augenoptische Erzeugnisse, Ärztliche Instrumente und Geräte, Dentaltechnik, Orthopädietechnik, Nadeln und Kleinmusikinstrumente, Büromaschinen und Automaten, Metallwaren, Oberflächenbehandlung, SchmuckherstellungGraveure, Goldschmiede, Uhrmacher, Schusswaffen, Großmusikinstrumente Forschungsinstitute Medien: Kameraleute, Fotografinnen, IT-Experten und Grafikdesignerinnen, Animationsfilmherstellung, Synchronisierbetriebe |
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW) | Großhandel, Einzelhandel, Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissions- und Agenturgeschäfte; Automatenaufstellungen; Verleih, Leasing von Handelsware, landwirtschaftliche Warengenossenschaften; Kellereiunternehmen; Schrotthandel, Alt-, Rest-, Abfall- und Sekundärrohstoffhandel, Verlage, Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen, einschließlich Werbeschriften, Lesezirkel, Speditionsunternehmen; Warenverteilung, Lager, Speichereiunternehmen |
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) | Altenpfleger, Fußpfleger, Hebammen, Krankengymnasten, Krankenpfleger, Logopäden, Masseure, Bademeister, Physiotherapeuten, Dozenten im Gesundheitswesen, Veterinäre, Tierärzte, Bereitschaftspflege, Pflegediensten, Tagespflegepersonen, Betreiber von privaten Tageseinrichtungen für Kinder) Friseur, Kosmetiker |
Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VGB) | Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Bildungseinrichtungen, Unternehmensberater, Zeitarbeit, Werbeagenturen, Tourismus, Sport und IT-Branche, Computer |
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM) | Kfz- Hersteller, Kfz-Werkstätten, Holzbe- und -verarbeitung, Holzgewinnung, Holzzurichtung, Be- und Verarbeitung von Kunststoffen und Schnitzstoffen |
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) | Gütertransport, Personenbeförderung, Entsorgung Logistik, Luftfahrt, Schifffahrt, Fischerei, Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen |
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschft (LBG) | Land- und Forstwirtschaft Gartenbau, Weinbaues, Fischzucht Imkerei, Landschaftspflege Park- und Gartenpflege Friedhöfe Baumschulen |
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) | |
Unfallkassen | |
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) | |
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte | |
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen | |
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg | |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | |
Vollständiger Download mit Kontakt- und Adressdaten: Als Excel-Datei oder als PDF |
Wenn Sie die passende Berufsgenossenschaft gefunden haben, hoffe ich, dass ich mit ein paar interessanten Urteilen zur gesetzlichen Unfallversicherung Ihr Interesse getroffen habe. Sie sehen schon, die Gerichte müssen sich mit extrem schwierigen Fällen in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung herumschlagen:
Nicht bei jeder Berufsgenossenschaft ist eine Befreiung möglich. Der Gründer sollte bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Befreiung stellen. Im § 6 SGB VII wird eindeutig von einer freiwilligen Mitgliedschaft gesprochen.
§ 6 Freiwillige Versicherung
(1) Auf schriftlichen Antrag können sich versichern
Für landwirtschaftliche Unternehmer besteht eine Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen BG. Gleiches gilt für Hausgewerbetreibende. Personen, die selbständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, ist die Versicherung in der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Pflicht.
Darüber hinaus sind bestimmte Berufsgruppen Kraft Gesetz in der Unfallversicherung versichert. Eine detaillierte Aufstellung welche Unternehmer pflichtversichert sind, finden Sie im Premium-Bereich.
Während die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Leistungen erbringt, ist es Aufgabe der privaten Unfallversicherung Sie gegen Schäden aus Unfällen im privaten Alltag zu schützen. Im Allgemeinen leistet eine Unvallversicherung Renten, Entschädigungen bei Tod an die verbliebenen, evtl. Zahlungen für erforderliche Umbaumaßnahmen. Was und in welcher Höhe hängt vor allem von den versicherten Summen ab. Diese sind zusammen mit anderen Faktoren wie Geschlecht und Alter unter anderem für die Beitragshöhe bestimmend. Natürlich gibt es auch Vergünstigungen bei Familientarifen, öffentlichem Dienst.
Von der Berufsgenossenschaft befreit sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.
Die vollständige Übersicht der Personengruppen, die laut Gesetz von der Versicherung befreit sind, finden Sie im § 4 SGB VII.
Seit geraumer Zeit ist die Zusammenlegung von Deutschlands Berufsgenossenschaften in Planung sowie in den Medien als Thema vertreten. Doch wie so häufig bei bürokratischen Veränderungen dauert es erheblich länger einen solchen Verwaltungskoloss klein zu stampfen, letztlich würden auch viele Arbeitsplätze vernichtet und wer sägt schon gerne am eigenen Stuhl?
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.