Das umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnete Arbeitslosengeld 2 oder ALG 2 stellt eine Grundsicherungsleistung für all jene erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und, je nach Renteneintrittsalter, 65 bzw. 67 Jahren dar, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen. Es soll jenen Personen ermöglichen ein Leben in Würde zu führen. (Grundgesetz Artikel 1 - Die Würde des Menschen ist unantastbar.)
Das Arbeitslosengeld 2 wurde zum 1. Januar 2005 gesetzlich eingeführt und ersetzte damit die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige.
Wer ist hilfebedürftig?
Hilfebedürftig ist nach der gesetzlichen Definition jeder, der seinen Lebensunterhalt nicht, oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. Das Arbeitslosengeld 2 steht damit nicht nur arbeitssuchenden Menschen zu, sondern auch erwerbstätigen Personen, deren Einkommen so gering ist, dass sie ohne eine zusätzliche Sozialleistung nicht existieren könnten.
Grundsätzlich ist Empfängern von Arbeitslosengeld 2 zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit jede Arbeit zuzumuten, die nicht die körperliche, geistige oder seelische Leistungsfähigkeit des Leistungsempfängers übersteigt. Unzumutbar ist auch eine Arbeit, deren Ausübung mit der Pflege eines Angehörigen unvereinbar ist, die Erziehung eines Kindes gefährden würde, oder aus einem sonstigen wichtigen Grund unzumutbar ist.
Was beinhaltet das Arbeitslosengeld 2?
Das ALG 2 umfasst den Regelbedarf oder das Sozialgeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen, zu denen die Erstausstattung der Wohnung und eine Erstausstattung mit Bekleidung gehören.
Der Regelbedarf stellt eine Pauschalleistung dar, die zur Deckung all jener Bedürfnisse fallen, die zu einer Teilnahme am kulturellen Leben befähigen. Hierzu gehören die Kosten der Lebensführung (Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat) und in geringem Umfang auch die Kosten für die Pflege von Beziehungen zur Umwelt. Diese Pauschale umfasste zum 1. Januar 2015 monatlich 399,00 Euro.
Einen Anspruch auf eine geringere Pauschale als Regelbedarf haben auch erwerbsfähige hilfebedürftige Partner, Kinder und Jugendliche, die mit einem ALG 2 Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Personen erhalten, so sie mit einem ALG 2 Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, das den Hartz-IV-Leistungen ähnliche Sozialgeld.
ALG 2 wird nur auf Antrag gewährt.
Rechtsgrundlagen
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Bundesrepublik Deutschland ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt.