Interview mit dem Chef der Markenbörse, Stefan Geisler:
Torsten Montag: Herr Geisler, Ihre Produkt- oder Firmennamens als Marke macht dieses erst unverwechselbar, gibt ihm ein Image und trägt so entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Natürlich muss die Marke erst mit positiven Emotionen aufgeladen werden, um Zugkraft und Stärke zu entwickeln. Dann aber entscheiden sich Käufer in der Regel für das Markenprodukt, anstatt für ein gleichwertiges No-Name-Produkt. Zudem kann der Markenwert als immaterieller Vermögensgegenstand in die Firmenbilanz aufgenommen werden und stellt damit Firmenkapital dar. Es besteht damit sogar die Möglichkeit, den Markenwert als Sicherheit für einen Kredit zu hinterlegen.
Torsten Montag: Macht Markenschutz denn auch für kleine und mittelständische Unternehmen Sinn?
Stefan Geisler: Aber ja, auch kleine und mittelständische Unternehmen möchten ihre Produkte bzw. Dienstleistungen erfolgreich im Markt platzieren. Da immer noch gerne abgekupfert und kopiert wird, bietet der Markenschutz eine gute Möglichkeit die eigenen Produkte und Dienstleistungen als Marke davor zu schützen und Nachahmer abzumahnen.
Torsten Montag: Was sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Eintragung einer Marke?
Stefan Geisler: An die künftige Marke werden einige sachliche Anforderungen gestellt. Sie sollte u. a. über hinreichende Unterscheidungskraft verfügen und nicht lediglich beschreibend sein. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Markenanmeldung haben Fantasie- oder Kunstnamen. Im Rahmen einer Markenrecherche sollte geprüft werden, ob die angestrebte Marke noch beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eingetragen werden kann oder bereits ältere gleichartige oder ähnliche Marken eingetragen sind. Diese Arbeit übernehmen klassische Markenanwälte mit denen wir erfolgreich seit Jahren zusammenarbeiten.
Torsten Montag: Wo wird eine Marke angemeldet?
Stefan Geisler: Eine Marke kann, wie bereits gesagt, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Dann genießt die Marke für 10 Jahre Schutz in Deutschland. Ein Markenschutz kann auch europaweit oder weltweit beantragt werden. Hier muss natürlich der Unternehmer entscheiden, ob das Sinn macht. Je nachdem, in welchen Ländern das Produkt oder die Dienstleistung angeboten wird, sollte eine entsprechende Registrierung erfolgen.
Torsten Montag: Wie funktioniert denn das genau, eine Marke anzumelden?
Stefan Geisler: Die Markenanmeldung kann der Unternehmer selbst vornehmen oder einen Dienstleister bzw. Markenanwalt damit beauftragen. Wir raten dazu, einen Dienstleister oder Markenanwalt zu beauftragen, da diese Profis auf dem Gebiet sind. Mit der Markenanmeldung sind auch die Waren- und Dienstleistungsklassen festzulegen, für die die Marke eingetragen werden soll. Hierbei hilft der Dienstleister bzw. Markenanwalt und legt gemeinsam mit dem Unternehmer die Klassen fest.
Torsten Montag: Und wie lange dauert das Verfahren „Markenanmeldung“ ihrer Erfahrung nach?
Stefan Geisler: Aufgrund der verschiedenen Fristen im Markeneintragungsverfahren dauert eine Markenanmeldung zwischen 7 und 9 Monaten. Ergeben sich Rückfragen durch das DPMA, z.B. zu den beantragten Waren- und Dienstleistungsklassen, auch bis zu einem Jahr.
Torsten Montag: Was sollte nach der erfolgreichen Markenanmeldung erfolgen?
Stefan Geisler: Nach der erfolgreichen Markenanmeldung durch Aushändigung der Eintragungsurkunde und der Mitteilung der Bestandskraft durch das DPMA, sollte eine regelmäßige Markenüberwachung erfolgen. Zudem sollte die Marke dann im Markt positioniert und geführt werden, um Markenstärke und Zugkraft zu erhalten.
Torsten Montag: Herr Geisler, ich bedanke mich für das interessante Gespräch und wünsche noch viel Erfolg für Ihr Unternehmen.