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Ein Slogan ist für ein Unternehmen oder die Leser weit mehr als nur eine Redewendung. Es ist ein wichtiger Bestandteil einer Marketingstrategie. Mit einem einprägsamen Werbespruch ist es zum Beispiel möglich, Emotionen und Aufmerksamkeit beim Leser zu wecken. Auf diese Weise bleibt der Firmenname, das Produkt oder eine Marke im Gedächtnis. Mit einem einprägsamen Werbespruch können Unternehmen, einen guten Eindruck hinterlassen.
Nicht jede Aussage entfacht seine Wirkung und bleibt im Gedächtnis. Unternehmen sollten deshalb bei der Konzeption strategisch vorgehen, um einen Eindruck zu hinterlassen, der einzigartig ist. Es gibt viele Faktoren, die dafür sorgen, dass eine Marke oder ein Produkt im Gedächtnis bleibt. Im Fokus sollten dabei die Bedürfnisse der Zielgruppe stehen. Es folgen weitere Impulse, die dabei helfen, einen Werbespruch zu erstellen, der einzigartig ist.
Ein Slogan ist ein fester Bestandteil vom Unternehmen. Letzterer soll dafür sorgen, dass ein Firmenname beim Publikum im Gedächtnis bleibt und Aufmerksamkeit erzeugt. Mit einem einprägsamen Werbespruch können sich Unternehmen bei der Zielgruppe profilieren. Ein Werbespruch sollte einzigartig sein und bei der Zielgruppe einprägsam im Gedächtnis bleiben. Ein Slogan ist prägnant, um mit der Aussage einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen.
Mit einem einprägsamen Werbespruch soll das Publikum auf ein Produkt aufmerksam gemacht werden. Es ist möglich, einen einprägsamen Werbespruch vom Unternehmen rechtlich zu schützen. Nicht jeder Werbespruch lässt sich jedoch beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen. Es wird im Einzelfall geprüft, inwieweit ein Werbespruch als Marke schutzfähig ist.
Es spielt zum Beispiel die Unterscheidungskraft eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen einen einprägsamen Werbespruch kreieren, der in direktem Zusammenhang zum Unternehmen steht. Die Aussage muss zusätzlich eine Werbebotschaft enthalten. Im Zweifelsfall prüft der Europäische Gerichtshof, ob eine Markeneintragung erfolgt.
Unternehmen, die eine Markeneintragung erzielt haben, können den Werbespruch für zehn Jahre schützen. Der Schutz der Marke erfolgt unverzüglich, sobald die Anmeldung erfolgt. Nach Ablauf der zehnjährigen Frist können Unternehmen den Schutz um weitere zehn Jahre verlängern.
Unternehmen sollten selbst Initiative ergreifen, um Rechtsstreite zu verhindern. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet hierfür Zugang zum Register. Unternehmen können im DPMA-Register recherchieren. Auf diese Weise kann ermittelt werden, inwieweit ein Werbeslogan bereits vorhanden ist.
Unternehmen haben heute viele Möglichkeiten, einen Werbespruch kostenlos zu erstellen, der im Gedächtnis bleibt und einen guten Eindruck hinterlässt. Es gibt zum Beispiel Onlineportale, die einen einprägsamen Slogan erstellen können. Es kann im Vorfeld geklärt werden, ob der Firmenname enthalten sein soll oder Angaben zum Produkt. Der Werbespruch kann im Marketing effizient verwendet werden.
Grundsätzlich sind Generatoren eine ideale Möglichkeit für Unternehmen, um einen Werbespruch zu erstellen, der einen positiven Eindruck hinterlässt. Ein generierter Werbespruch kann ebenfalls Emotionen wecken und Aufmerksamkeit erzeugen. Bei der Erstellung kann der Firmenname oder das Produkt mit einbezogen werden. Dennoch sollten Unternehmen das Ergebnis überprüfen.
Die Funktion mit einem Generator gestaltet sich einfach, um einen Werbespruch mit einer einprägsamen Aussage zu erstellen, die im Gedächtnis bleibt. Bei der Erstellung muss der Firmenname bzw. die Marke eingegeben werden. Zusätzlich zur Marke können Angaben zur Branche gemacht werden, um die Zielgruppe anzusprechen.
Unternehmen können sich einen ersten Eindruck verschaffen und zum Beispiel einen Werbespruch von anderen Firmen einsehen. Hiermit kann man Ideen für das eigene Business sammeln. Es folgen Slogans anderer Marken als Inspiration.
Slogans von Unternehmen, die im Gedächtnis bleiben:
Das vorherige Beispiel von Unternehmen hat gezeigt, wie ein Slogan für das Business bzw. Marketing aussehen kann. Kurze Sprüche lassen sich leichter im Gedächtnis merken. Sie sprechen die Zielgruppe kurz und knapp an. Mit einprägsamen Sprüchen, die im Gedächtnis bleiben, hinterlässt man beim Publikum einen bleibenden Eindruck, der einzigartig ist. Sie können zum Beispiel frech, innovativ oder kreativ sein, um bei der Zielgruppe im Gedächtnis zu bleiben.
Schlechtes Beispiel: So sollten Sie es nicht machen:
Der Slogan von Douglas lautete einst: "Come in and find out" was viele Leser mit "Komm rein und finde wieder raus" übersetzten.
Der erste Eindruck zählt im Business und Marketing. Oftmals baut die Zielgruppe Emotionen zum Unternehmen auf. Die Erfahrung mit dem Produkt wird mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht. Ein Werbespruch kann die Emotionen stärken. Besonders Slogans, die einprägsam und einzigartig sind, erzeugen Emotionen und Aufmerksamkeit und bleiben beim Publikum im Gedächtnis. Deshalb wird der Spruch zum festen Bestandteil einer Marke. Der Firmenname bleibt unvergesslich und es stärkt die Kundenbindung.
Welche Aussage erzeugt Aufmerksamkeit, Emotionen und erreicht die Zielgruppe? Diese Fragen gilt es, im Vorfeld zu klären, um beim Publikum im Gedächtnis zu bleiben. Es ist zum Beispiel möglich, einen Generator zu nutzen. Der Generator kann erste Ideen liefern. Zusätzlich ist es hilfreich, das Publikum zu kennen. Ist die Zielgruppe jung, alt oder gemischt? Anhand dessen ist es möglich, einen einprägsamen Spruch zu erstellen, der beim Publikum im Gedächtnis bleibt. Letztlich sollte der Spruch einprägsam und einzigartig sein, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Ein gutes Beispiel ist der Werbespruch der Marke Nike: „Just do it“. Der Spruch ist einprägsam, einzigartig und erzeugt Aufmerksamkeit. Der Firmenname wird sofort mit dem Spruch assoziiert.
Ein Werbespruch mit einer einprägsamen Aussage soll unvergesslich und einzigartig sein. Um eine einprägsame Aussage für ein Unternehmen zu erstellen, muss der Werbespruch sich von anderen Unternehmen deutlich unterscheiden. Anderenfalls wird der Firmenname nicht beim Publikum im Gedächtnis bleiben. Für das eigene Business und Marketing muss eine Aussage erstellt werden, die einen Wiedererkennungswert hat. Nur so wird die Aussage Emotionen und Aufmerksamkeit erzeugen.
Ein Werbeclaim bezieht sich auf die Werte vom Unternehmen und weniger auf das Produkt. Der Firmenname steht im Fokus. Es werden zum Beispiel die Visionen und Ziele hervorgehoben, um beim Publikum im Gedächtnis zu bleiben. Ein Werbespruch hingegen bezieht sich primär auf ein Produkt bei einem Business. Beide Varianten haben das Ziel, Emotionen und Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Ein Firmenslogan muss nicht immer sein, wenn er benötigt wird, gehört er für gewöhnlich zum Firmenlogo und wird mit diesem zusammen Design. Daher ist es sehr sinnvoll, zunächst den Slogan fertig zu haben und anschließend damit das Firmenlogo zu dieser einen.
Der Kostenpunkt für einen Firmenslogan kann ganz unterschiedlich sein, von pauschal über Stundensätze von 20 Euro aufwärts bis hin zu anderen lizenzrechtlichen Nutzungsbestimmungen. Lesen Sie also im Vorfeld immer genau, wie oft, wie lange und wie viel sie überhaupt bezahlen müssen. Ich werde Ihnen im Folgenden einige Portale und Webseiten empfehlen, wo sie einen Firmenslogan zu moderaten Preisen bekommen werden:
Unmissverständlich und gefallen muss der Slogan: Egal wer den Slogan generiert, wo er entwickelt wird und wann. Er muss gut passen, darf nicht missverständlich sein und sollte keine Marken- oder Urheberrechte verletzten. Spontan ist super, muss aber nicht die Regel sein, Kreativität ist gefordert. Hier noch einige Tipps, was Sie bei Ihrem Slogan beachten sollten:
Wenn Sie selbst Ihren Slogan finden wollen, empfehle ich Ihnen Folgendes:
Nutzen Sie einen externen Dienstleister, dann sollten Sie folgende Tipps beachten:
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.