Rechtsschutz: Risiko Unternehmensgründung
Bereits ein einziger „juristischer“ Fehltritt reicht aus, um die Zukunft eines Unternehmens, der Angestellten und des Firmenchefs zu ruinieren. Einfaches Beispiel: Ein Start-Up mietet sich in zentrumsnah gelegene Räume ein. Nach sechs Monaten verlangt der Vermieter deren Räumung für mehrere Monate, um die Geschäftsräume zu sanieren, was zu erheblichen Kosten führen würde. Der folgende Rechtsstreit könnte zu einem finanziellen Risiko werden. Aus Angst vor diesen zusätzlichen Kosten gibt der Existenzgründer klein bei.
Besonders in der Phase der Unternehmensgründung, in der das Geld oft knapp ist, gilt eine Rechtsschutzversicherung als überflüssig bzw. wird gar nicht erst bedacht oder in die Kalkulationen mit einbezogen. Dabei entstehen in dieser Phase die meisten Rechtsstreitigkeiten, weil die jungen Unternehmer oft noch unerfahren sind und Fehler machen. Im Vergleich mit den dadurch entstehenden Kosten ist eine Gewerbeversicherung sehr günstig.
Nur ein Grund, warum Experten regelmäßig auf den Stellenwert einer Firmenrechtsschutzversicherung hinweisen. Deren Geltungsbereich geht weit über das Mietrecht hinaus und umfasst unter anderem das Arbeits-, Verkehrs- und in einigen Fällen sogar das Markenrecht.
Minimieren des Kostenrisikos
Der Kern einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist das Minimieren des Kostenrisikos, welches hinter jedem Rechtsstreit steckt. Anwaltsgebühren, die Auslagen für Gutachten, Gerichtskosten und, falls das Verfahren gegen das Unternehmen ausgeht, die Kosten der Gegenseite – Firmen sehen sich in diesem Zusammenhang einem erheblichen Kostenrisiko gegenüber. Genau hier schließt die Firmenrechtschutzversicherung gefährliche Lücken, indem die Auslagen übernommen werden. Statt klein beizugeben, können Unternehmen so auf ihr Recht pochen.
Stattdessen wird an der falschen Stelle gespart. Welche Schadensfälle bzw. Bereiche der Rechtsprechung werden überhaupt im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung gedeckt?
Reichweite der Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich gehören zum Umfang einer Firmenrechtsschutzversicherung folgende Bereiche:
1. Schadenersatz-Rechtsschutz
Für Ihr Unternehmen werden CNC-Maschinen gefertigt. Leider zeigt sich, dass die Software Programmierfehler enthält. Es kommt aufgrund der Mängelbeseitigung zu längeren Standzeiten und Umsatzeinbußen. Sie als Unternehmen fordern vom Hersteller Schadenersatz.
2. Straf-Rechtsschutz
Während einer Betriebsbesichtigung ereignet sich ein Unfall, einer Ihrer Kunden verletzt sich. Anschließend wird der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung erhoben.
3. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ihrer Firma wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen und es soll ein erheblichesBußgeld verhängt werden, um den Verstoß zu ahnden.
4. Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
Ihrem Unternehmen wird ein Verstoß gegen die geltende Berufsverordnung vorgeworfen, es droht der Ausschluss aus der Kammer.
5. Steuer-Rechtsschutz
Das zuständige Finanzamt erkennt die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe nicht an. Nach dem erfolglosen Widerspruch bleibt nur der Gang vor das zuständige Finanzgericht.
6. Arbeits-Rechtsschutz
Einem Arbeitnehmer muss gekündigt werden, da er sich auf Kosten des Unternehmens bereichert hat. Der Arbeitnehmer versucht, gerichtlich denKündigungsschutz durchzusetzen, da es keine vorherige Abmahnung gegeben hat.
7. Sozialgerichts-Rechtsschutz
Es kommt zu Auseinandersetzungen mit dem Träger der Rentenversicherung, da dieser zur Einschätzung gelangt ist, dass die gezahlten Beiträge für die beschäftigten Arbeitnehmer zu niedrig bemessen sind.
8. Datenschutz-Rechtsschutz
Es wird Ihnen seitens Verbrauchervertretern vorgeworfen, dass Sie Daten unzulässig speichern und die Löschung der Daten nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz versucht durchzusetzen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung deckt unterschiedlichste Bereiche der täglichen betrieblichen Tätigkeit ab. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch Risikoausschlüsse zu beachten.
Wen versichert die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich schließt die Firmenrechtsschutzversicherung in die Deckung den Unternehmer/ Selbständigen/ Freiberufler in seiner Tätigkeit ein, erstreckt sich aber auch auf Mitarbeiter, Angestellte und gesetzliche Vertreter, solange sie für das Unternehmen tätig werden.Hinweis: Im Rahmen des Arbeits-Rechtsschutzes wird nur das Unternehmen in seiner Position als Arbeitgeber vom Umfang der Firmenrechtsschutzversicherung erfasst.
Rechtsschutz für Top-Manager
Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände in Aktiengesellschaften, Gesellschafter, welche die Geschäfte einer OHG führen oder Aufsichtsräte – wer heute in Führungspositionen Verantwortung übernimmt, hat nicht nur auf der Karriereleiter einen wesentlichen Schritt nach vorn machen können. Im Rahmen von Personalführung und Unternehmensführung steht der berufliche Aufstieg im Zusammenhang mit unterschiedlichen Risiken, die auch juristische Bereiche berühren.
Denn Fehlentscheidungen oder verletzte Aufsichtspflichten können schnell zu einer erheblichen emotionalen und finanziellen Belastung werden. Für Top-Manager bieten sich daher besondere Spezialtarife an, welche wesentliche Risikobereiche abdecken und für Sicherheit sorgen.
Spezialtarife für Top-Manager
Dazu zählen der:
- Vermögensschadens-Rechtsschutz
Hier gewährt die Versicherung unter anderem Schutz für die Wahrnehmung von Interessen im gerichtlichen und außergerichtlichen Rahmen, Kosten für das Verfahren (Anwalts- und Gerichtskosten) sowie Gebühren von Gutachtern oder der Gegenseite. Führungspersonen können zum Beispiel durch den Vorwurf einer mangelhaften Aufsicht über Mitarbeiter, die sich durch Unterschlagung bereichert haben, in eine solche Situation geraten. - Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Geschäftsführer und Vorstände, die über einen Dienstvertrag oder Anstellungsvertrag beschäftigt werden, fallen in den Bereich zivilrechtlicher Ansprüche, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Der Arbeitsrechtsschutz kommt daher an dieser Stelle nicht in Frage. Über die Rechtsschutzversicherung für Top-Manager kann das Kostenrisiko für die Wahrnehmung eines solchen zivilrechtlichen Verfahrens deutlich reduziert werden. Dies schließt Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten ein. - Spezial-Strafrechtsschutz
Top-Manager ( GmbH oder AG) können sich durch Verletzungen von Vorschriften aus den Bereichen Handels- und Genossenschaftsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbs- und Abgabenrecht einem Ermittlungsverfahren bzw. der Strafverfolgung aussetzen. Mit dem Spezial-Strafrechtsschutz werden unter anderem die Kosten der Verteidigung usw. aufgefangen.Entscheider und Manager haften im Alltag für Entscheidungen und Fehler. Mit dem Rechtsschutz für Top-Manager lassen sich zumindest deren Folgen auf finanzieller Ebene auffangen.
Top-Manager sollte Ihre eigene Absicherung unter die Lupe nehmen.
Grundsätzliche Risikoausschlüsse
Was gehört grundsätzlich in den Bereich der Risikoausschlüsse, bei deren Auftreten die Versicherer eine Regulierung verweigern? Gängige Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung, die nicht reguliert werden, sind:
- Höhere Gewalt und Krieg
Rechtsstreitigkeiten, die in ihrer Ursache im Zusammenhang mit kriegerischen/ feindseligen Handlungen, inneren Unruhen sowie Erdbeben und anderen gewalttätigen Auseinandersetzungen oder plötzlich und unerwartet auftretenden Naturkatastrophen stehen. Ebenfalls nicht in der Firmenrechtsschutzversicherung berücksichtigt werden Schäden aus Nuklearkatastrophen und Bergbauschäden. - Bauvorhaben
Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben stehen. Dazu gehören der Erwerb bzw. die Veräußerung eines Grundstücks, welches für Bauzwecke bestimmt ist, sowie die juristische Auseinandersetzung im Zuge der Planung, Errichtung oder Veränderung einer Immobilie und Grundstücks. - Schadenersatzansprüche
Rechtsstreitigkeiten, die auf Schadenersatzansprüchen beruhen, es sei denn, diese haben ihre Ursache in einer Vertragsverletzung. - Urheber- und Markenrecht u.ä.
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Handelsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie dem Patent-, Urheber-, Marken-, Gebrauchsmusterrechten bzw. anderen Rechten an geistigem Eigentum ergeben. - Wettverträge u.ä.
Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Spiel- oder Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte.
Dazu kommen weitere Ausschlüsse –etwa aus dem Bereich des Erb- und Familienrechts, für Ordnungswidrigkeiten (Halt- und Parkverstöße) oder im Rahmen vorsätzlicher Straftaten – welche seitens der Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt werden. Unternehmer, die den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung ins Auge fassen, sind daher angehalten, sich eingehend mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften auseinanderzusetzen.
Deckungssumme und Selbstbehalt
Wie viele Instanzen sich mithilfe einer Firmenrechtsschutzversicherung durchschreiten lassen, hängt stark von der Deckungssumme ab. In vielen Quellen werden für die Rechtsschutzversicherung 250.000 Euro als Regeldeckung angesehen. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. Es gibt durchaus Versicherer, die deutlich höhere Deckungssummen in ihren Verträgen zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung ansetzen. Parallel besteht die Möglichkeit, in einigen Verträgen bestimmten Risikobereichen besonderes Augenmerk zu widmen.
Der Selbstbehalt
Eine besondere Vertragsbedingung, welche immer wieder im Bereich der Firmenrechtsschutzversicherung auftaucht, ist der Selbstbehalt. Hier verpflichtet sich das Unternehmen, einen Teil der Kosten aus dem Rechtsstreit selbst zu finanzieren. Je nach Versicherer kann die Höhe der Selbstbeteiligung variieren – von wenigen hindert Euro bis hin zu einem vierstelligen Betrag. Im Gegenzug zur Bereitschaft, Streitkosten selbst zu tragen, kommen die Versicherungsgesellschaften dem versicherten Unternehmen i. d. R. in der Beitragshöhe entgegen. Es ist gerade für Existenzgründer ratsam, den Selbstbehalt pro Schadensfall nicht zu hoch anzusetzen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit substanziell nicht zu gefährden.
Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung
Nicht wenige Firmen entschließen sich zum Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, wenn am Horizont bereits die ersten dunklen Wolken aufziehen. Allerdings ist diese kurzfristige Entscheidung für einen Versicherungsschutz eher ein Akt der Verzweiflung als ein konstruktiver Beschluss, denn in diversen Bereichen der Firmenrechtsschutzversicherung erlegen die Gesellschaften dem Versicherten eine Wartezeit von drei Monaten auf. Mit diesem Schritt soll genau die Situation verhindert werden, dass Unternehmen bei drohender Gefahr sich noch schnell an den Rettungsanker Firmenrechtsschutzversicherung klammern, um die Folgen einer Klage oder ähnlichen Rechtsstreitigkeiten abzuwenden. Zu den Bereichen, in denen Wartezeiten üblich sind, gehören unter anderem das Arbeits- sowie das Steuerrecht und Auseinandersetzungen vor den deutschen Sozialgerichten.
Beispiel 1: Steuerrechtsschutz
Abschreibungen auf Teile des betrieblichen Vermögens sind allen Unternehmern ein Begriff ( AfA). Der Gesetzgeber lässt hier unterschiedliche Ansatzpunkte zu. Ob die Finanzbehörden die Ansicht von Selbständigen und Existenzgründern teilen, steht aber auf einem anderen Blatt. Die Folge: Nach Einreichung der Unterlagen lehnt das zuständige Finanzamt die Höhe der Abschreibungsbeträge ab und stellt eine entsprechende Nachforderung. Der Firmenchef ist damit nicht einverstanden und geht – leider erfolglos – in das Widerspruchsverfahren. Im Anschluss kommt es zu einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht – mit Unterstützung der Firmenrechtsschutzversicherung.
Beispiel 2: Arbeitsrechtsschutz
Fallbeispiel 2 beschäftigt sich mit einem Bereich, der immer wieder in juristischen Auseinandersetzungen mündet – dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen schlechter Arbeitsleistung (mehrmaliges Zuspätkommen wegen 2. Arbeitsverhältnis) wird einem Arbeitnehmer gekündigt, da das 2. Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber nicht angezeigt wurde. Der Arbeitnehmer zieht vor das Arbeitsgericht und verlangt Kündigungsschutz. Die Begründung: Eine fehlende vorherige Abmahnung. Auch hier leistet die Firmenrechtsschutzversicherung mit derArbeitsrechtsschutz Unterstützung.
Beispiel 3: Datenschutz
Der Kunde eines Online-Versandhandels wirft dem Unternehmen die unzulässige Speicherung von Daten vor und verlangt die Löschung der angeblich unzulässig gespeicherten Daten nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Unternehmen legt zwar dar, dass es keine Daten gespeichert hat, eine Einigung wird trotzdem nicht erzielt, der Kunde reicht Klage gegen den Versandhandel auf Grund von fehlendem Datenschutz ein. Mithilfe der gewerblichen Rechtsschutzversicherung kann der Fall vor Gericht zugunsten des beklagten Unternehmens geklärt werden.
Beispiel 4: Abmahnung wegen Verstoß gegen Lizenzbestimmung
Ein Unternehmen nutzt ein Foto aus einer Bilddatenbank und bedruckt damit Flyer, die für ein Produkt werben. Der Urheber sieht darin einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen und veranlasst eine Abmahnung mit Schadenersatzforderung und Unterlassungsanspruch. Der Grund: Für die Nutzung des Fotos bestand lediglich eine redaktionelle Nutzungslizenz. Hierbei handelt es sich um ein Beispiel, das sich im Bereich der Risikoausschlüsse für die Rechtsschutzversicherung bewegt, da es sich um einen Urheberrechtsfall (geistiges Eigentum) handelt.
Abmahnungen und Plagiate im Firmenrechtsschutz
Viele Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler stehen seit der zunehmenden Verbreitung des Internets vor einem Problem.Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Impressumspflicht oder die Nutzung von Inhalten und Bildern stellen ein erhebliches Risiko dar. Die Folge von Rechtsverstößen in diesen Bereich sind Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und Unterlassungserklärungen. Gerade in diesem Bereich hat die Fallzahl in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Ein weiteres Problem, das eng mit dem Thema der Abmahnungen im geschäftlichen Verkehr verbunden ist, betrifft die Inhalte, mit denen Firmen für Produkte oder Dienstleistungen werben. Schnell kommt es zu Verletzungen der Schutzrechte von Marken oder Patenten. Eine Situation, die den Wettbewerb und geschäftlichen Verkehr schwierig macht. Für Unternehmer ist es daher umso wichtiger, hier eine gewisse Sicherheit zu genießen.
Abmahnungen – zweischneidiges Schwert im Rechtsschutz
Allerdings stoßen Firmen hier schnell an die Grenzen der Firmenrechtsschutzversicherung. Hintergrund: Streitfälle, die sich unter anderem aus Verstößen gegen das Urheber-, Patent- oder Markenrecht (Stichwort geistiges Eigentum) ergeben, werden in den seltensten Fällen seitens der Firmenrechtsschutzversicherung gedeckt. Denn das Urheber-, Patent- oder Markenrecht sowie Streitigkeiten im Wettbewerbs- und Handelsrecht zählen im Rechtschutz regelmäßig zu den Risikoausschlüssen.
Folgen für die Unternehmer
Welchen Folgen hat diese Tatsache für Unternehmen? Gerade die Risiken, deren Bedeutung in den vergangenen Jahren durch die zunehmende Nutzung des Internets gewachsen ist, bleiben in der Rechtsschutzversicherung außen vor. Eine Problematik, die jedes Unternehmen treffen kann. Bereits ein falsch verwendetes Bild oder einzelne Textpassagen, die fälschlicherweise verwendet worden sind, können zu einem teuren juristischen Streitfall werden, der schnell Kosten in vierstelliger Höhe verursacht. Hinzu kommt, dass ein Unternehmen den Rechtsverstoß nicht einmal selbst begangen haben muss. Werden zum Beispiel externe Dienstleister für die Pflege einer Website herangezogen, kann deren Fehlverhalten teuer werden. Denn es gilt der Grundsatz, dass Unternehmer auch für Erfüllungsgehilfen haftbar gemacht werden können.