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Der Schock sitzt tief: Per anwaltlichem Schreiben lässt Ihr Kunde mitteilen, dass ihm durch Ihre fehlerhafte Beratung oder Arbeit ein Vermögensschaden in Höhe von 250.000 Euro entstanden ist. Diesen sollen Sie nun übernehmen – als für den Schaden verantwortlicher Unternehmer. Doch die wenigsten KMU zahlen solche Beträge mal eben aus der Portokasse.
Fehler passieren. Sind Sie dann aber nicht ausreichend abgesichert, können solche Vermögensschäden schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Um sich gegen berechtigte Ansprüche abzusichern, brauchen bestimmte Unternehmer eine Vermögensschadenversicherung.
Ob Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender, wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten diesen ersetzen. Personenschäden und Sachschäden sind Ihnen sicherlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch von der Privathaftpflichtversicherung ein Begriff. Seltener hat man hingegen mit Vermögensschäden zu tun – dabei können diese sich enorm aufsummieren, wenn einige ungünstige Faktoren zusammentreffen.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn Ihrem Kunden oder Mandanten durch Ihre Tätigkeit in direkter Folge ein finanzieller Verlust entsteht und er diesen bei Ihnen einfordert. Man unterscheidet zwei Arten von Vermögensschäden:
Der findige Unternehmer könnte nun auf die Idee kommen, die Haftung für Vermögensschäden einfach zu begrenzen – wofür gibt es schließlich AGB? Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Ihre Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können Sie ohnehin nicht durch vertragliche Vereinbarungen einschränken. Bei der leichten Fahrlässigkeit sind Einschränkungen zwar grundsätzlich möglich. Sie können sich damit aber nicht vollständig von Ihrem Haftungsrisiko befreien, und in der Praxis halten viele AGB-Klauseln der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Möchten Sie Ihr Risiko minimieren, sind Sie also gezwungen, sich mit einer Versicherung abzusichern.
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Im Prinzip brauchen Sie beide Versicherungen, um sich gegen Vermögensschäden ausreichend abzusichern. Hintergrund ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich unechte Vermögensschäden ausgleicht, während sich die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auf echte Vermögensschäden beschränkt. Nicht umsonst bieten viele Versicherer eine Kombination aus beiden Produkten an: Nur mit der Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich vor allen Arten des Vermögensschadens schützen.
Ob Sie beide Versicherungen abschließen möchten, hängt von Ihrem individuellen Risiko ab. Begutachten, beraten, prüfen oder entwickeln Sie für Ihre Kunden etwas? Dann kann es zu echten Vermögensschäden kommen und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Sie wichtig – die Betriebshaftpflicht ist eine sinnvolle Ergänzung, denn schnell ist etwas passiert. Hat Ihre Tätigkeit hingegen nicht direkt mit der finanziellen Situation Ihrer Kunden zu tun (etwa bei der Herstellung von Waren des täglichen Bedarfs), ist eine Betriebshaftpflichtversicherung meist ausreichend.
exali macht es Ihnen leicht, sich sicher zu fühlen: Ergänzen Sie die Vermögensschadenhaftpflicht um eine Betriebshaftpflichtversicherung mit bis zu 10 Millionen Euro Versicherungssumme. So sind Sie gegen jede Art von Vermögensschaden geschützt. Jetzt mit dem Code GL10 zusätzlich 10 % beim Abschluss der Versicherung sparen!
Beim unechten Vermögensschaden entsteht vorrangig ein Sachschaden oder ein Personenschaden, der einen Vermögensschaden nach sich zieht.
Beim echten Vermögensschaden entsteht kein Sach- oder Personenschaden; allein das Vermögen des Kunden ist betroffen.
Für eine ganze Reihe von Berufen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist dann in der Regel Teil einer Berufshaftpflichtversicherung. Dazu gehören:
Aber auch für andere Berufe ist die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden sehr empfehlenswert. Grundsätzlich alle beratenden Berufe sowie Freiberufler profitieren von der Absicherung, insbesondere Personen, die mit E-Commerce und verwandten Dienstleistungen zu tun haben, in der IT- und Telekommunikation sowie im Web- und Medienumfeld tätig sind.
Sind Sie unsicher, ob Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht zur Abmilderung von Risiken brauchen? Überlegen Sie, ob und in welchen Fällen es bei Ihren Kunden zu einem Vermögensschaden kommen könnte, wie hoch dieser ausfallen könnte und ob Sie diesen im Fall der Fälle selbst stemmen könnten. Oder Sie nehmen telefonisch Kontakt zu einem exali-Berater auf und lassen sich zu einem individuellen Tarif beraten.
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Liegt ein Schadenfall vor, prüft die Vermögensschadenhaftpflicht zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, begleicht sie die Forderungen des Kunden. Zudem fungiert sie wie ein passiver Rechtsschutz – unberechtigte Ansprüche und Forderungen wehrt sie ab, notfalls auch gerichtlich. Für Sie entstehen dank Ihres Versicherungsschutzes keine Kosten.
Eine generelle Empfehlung für die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Der Tarif muss an die Schadenshöhe angepasst werden, die bei Ihrem Unternehmen höchstens anfallen kann. Andernfalls sind Sie entweder unterversichert oder zahlen unnötig hohe Beiträge.
Hinterfragen Sie deshalb zunächst: Welche Schäden können durch eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht potenziell entstehen und welche Höhe könnten diese einnehmen? Berücksichtigen Sie auch diese Fragen:
Sind Sie vorwiegend für kleinere Unternehmen tätig und die mögliche Schadenssumme ist eher als gering einzustufen, reichen für Ihre Haftpflichtversicherung womöglich schon 100.000 bis 300.000 Euro Deckungssumme aus. Bei umfangreichen Projekten mit großem Haftungsrisiko können aber auch 1 bis 5 Millionen Euro Deckungssumme angemessen sein.
Hinweis: Unterliegen Sie wegen Ihres Berufs der Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, etwa als Notar oder Rechtsanwalt? Dann ist die Mindestdeckungssumme für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits gesetzlich festgelegt und liegt meist bei 250.000 oder 500.000 Euro je Fall bzw. der vierfachen Höhe pro Jahr.
Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Grundsätzlich gilt: Eine geringe Selbstbeteiligung erkaufen Sie meist mit einem leicht erhöhten Beitrag für den Versicherungsschutz, aber dafür ist Ihr Schaden im Leistungsfall sehr gering. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liegt die Selbstbeteiligung üblicherweise zwischen 0 und 250 Euro.
Suchen Sie nach einem Tarif mit geringer Selbstbeteiligung? Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von exali liegt sie bei nur 250 Euro pro Leistungsfall. Jetzt Tarif suchen!
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Auch die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind höchst individuell. Sie hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von:
Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Beiträge beim Versicherer exali [Stand: Februar 2021]:
Sie sehen, hier gibt es enorme Unterschiede. Möchten Sie konkret wissen, wie hoch die Kosten für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausfallen? Lassen Sie Ihren Beitrag bequem online bei exali berechnen – anhand einiger einfacher Angaben.
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Mit exali können Sie sich wieder auf Ihre Arbeit konzentrieren, denn dank der hervorragenden Absicherung rücken Haftungsszenarien in weite Ferne. Ihre Vorteile im Überblick:
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Sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen, können auch diese einen Vermögensschaden verursachen. Diesen Umstand müssen Sie allerdings nicht fürchten: Sie als Arbeitgeber haften im Rahmen der Haftungsprivilegierung für ein etwaiges Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter. Ihre Haftpflichtversicherung leistet somit auch dann, wenn der Schaden nicht von Ihnen selbst, sondern vonAngestellten, Praktikanten oder Werkstudenten verursacht wird. Sogar Zeitarbeiter und freie Mitarbeiter können im Einzelfall vom Versicherungsschutz umfasst werden. Ausnahmen gibt es aber in der Regel für Geschäftsführer und Vorstände, die oftmals eine persönliche Haftpflicht trifft, sowie für Mitarbeiter in speziellen Funktionen (etwa Datenschutzbeauftragte oder Compliance-Beauftragte). Mit einer D&O-Haftpflichtversicherung kann man jedoch auch die beruflichen Risiken von Beauftragten und Managern wirksam absichern.
Möchten Sie einen Vermögensschadenhaftpflicht-Vergleich durchführen, gibt es eine ganze Reihe von Themen, auf die Sie achten sollten:
Ob Sie sich für oder gegen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entscheiden, bleibt Ihrem persönlichen Gespür überlassen. Wirklich wichtig ist nur, dass Sie die Entscheidung nicht zufällig, sondern durchdacht treffen. Besteht ein nennenswertes Risiko von Vermögensschäden? Dann sind Sie mit dieser Versicherung gut beraten. Ansonsten ist es sinnvoll, jährlich zumindest einen kleinen Teil Ihres Umsatzes für etwaige juristische Probleme zur Seite zu legen – sicher ist sicher!