Sicher vor Ansprüchen Dritter: Haftpflicht bei Vermögensschaden für Unternehmer

Der Schock sitzt tief: Per anwaltlichem Schreiben lässt Ihr Kunde mitteilen, dass ihm durch Ihre fehlerhafte Beratung oder Arbeit ein Vermögensschaden in Höhe von 250.000 Euro entstanden ist. Diesen sollen Sie nun übernehmen – als für den Schaden verantwortlicher Unternehmer. Doch die wenigsten KMU zahlen solche Beträge mal eben aus der Portokasse.

Fehler passieren. Sind Sie dann aber nicht ausreichend abgesichert, können solche Vermögensschäden schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Um sich gegen berechtigte Ansprüche abzusichern, brauchen bestimmte Unternehmer eine Vermögensschadenversicherung.

In diesem Rahmen haften Unternehmer für Vermögensschäden

Ob Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender, wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten diesen ersetzen. Personenschäden und Sachschäden sind Ihnen sicherlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch von der Privathaftpflichtversicherung ein Begriff. Seltener hat man hingegen mit Vermögensschäden zu tun – dabei können diese sich enorm aufsummieren, wenn einige ungünstige Faktoren zusammentreffen.

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn Ihrem Kunden oder Mandanten durch Ihre Tätigkeit in direkter Folge ein finanzieller Verlust entsteht und er diesen bei Ihnen einfordert. Man unterscheidet zwei Arten von Vermögensschäden:

  • unechter Vermögensschaden (Vermögensfolgeschaden): Ein unechter Vermögensschaden entsteht infolge eines Personen- oder Sachschadens und ist nicht unmittelbar mit Ihrer Leistung verknüpft.
  • echter Vermögensschaden: Ein echter Vermögensschaden liegt nur dann vor, wenn ein konkreter Bezug zu Ihrer Arbeit besteht, nicht jedoch zu einer beschädigten Sache oder einer Person.

Haftung beschränken – geht das?

Der findige Unternehmer könnte nun auf die Idee kommen, die Haftung für Vermögensschäden einfach zu begrenzen – wofür gibt es schließlich AGB? Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Ihre Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können Sie ohnehin nicht durch vertragliche Vereinbarungen einschränken. Bei der leichten Fahrlässigkeit sind Einschränkungen zwar grundsätzlich möglich. Sie können sich damit aber nicht vollständig von Ihrem Haftungsrisiko befreien, und in der Praxis halten viele AGB-Klauseln der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Möchten Sie Ihr Risiko minimieren, sind Sie also gezwungen, sich mit einer Versicherung abzusichern.

Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Im Prinzip brauchen Sie beide Versicherungen, um sich gegen Vermögensschäden ausreichend abzusichern. Hintergrund ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich unechte Vermögensschäden ausgleicht, während sich die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auf echte Vermögensschäden beschränkt. Nicht umsonst bieten viele Versicherer eine Kombination aus beiden Produkten an: Nur mit der Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich vor allen Arten des Vermögensschadens schützen.

Ob Sie beide Versicherungen abschließen möchten, hängt von Ihrem individuellen Risiko ab. Begutachten, beraten, prüfen oder entwickeln Sie für Ihre Kunden etwas? Dann kann es zu echten Vermögensschäden kommen und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Sie wichtig – die Betriebshaftpflicht ist eine sinnvolle Ergänzung, denn schnell ist etwas passiert. Hat Ihre Tätigkeit hingegen nicht direkt mit der finanziellen Situation Ihrer Kunden zu tun (etwa bei der Herstellung von Waren des täglichen Bedarfs), ist eine Betriebshaftpflichtversicherung meist ausreichend.

Vermögenschadenhaftpflicht + Betriebshaftpflicht

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Arten von Vermögensschäden: typische Beispiele für Schadenfälle

Beispiele für unechte Vermögensschäden

  • Ein Schreiner baut ein schadhaftes Treppengeländer. Der Kunde stürzt, bricht sich ein Bein und erleidet einen Verdienstausfall, weil er nicht arbeiten kann.
  • Ihr Servicetechniker legt bei einer Reparatur beim Kunden mit einer fehlerhaften Ausführung das gesamte System lahm. Wegen des Sachschadens kann der Kunde tagelang nicht produzieren und seine Endkunden nicht pünktlich beliefern. Es entstehen Umsatzausfälle.
  • Durch einen unsachgemäß reparierten Wasserschaden muss im Geschäft Ihres Kunden der ganze Boden ausgetauscht werden und er kann sein Ladengeschäft drei Wochen lang nicht öffnen.
  • Sie beschädigen versehentlich ein Notebook Ihres Kunden. Dieser muss in der Folge hohe Kosten in Kauf nehmen, um wieder Zugriff auf die Daten zu erlangen, die auf der defekten Festplatte gespeichert sind.

Beim unechten Vermögensschaden entsteht vorrangig ein Sachschaden oder ein Personenschaden, der einen Vermögensschaden nach sich zieht.

Beispiele für echte Vermögensschäden

  • Ein IT-Programmierer entwickelt eine Software und zerstört dabei versehentlich eine für den Betrieb des EDV-Systems wesentliche Datenbank.
  • Ein E-Commerce-Spezialist programmiert einen Fehler in einem Onlineshop, wodurch dieser tagelang offline bleibt – in der Folge entstehen enorme Umsatzausfälle.
  • Ein Gutachter macht aus Unachtsamkeit einen Fehler in seinem Gutachten. Der Kunden unterliegt daher in seinem Gerichtsprozess und muss die gesamten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten tragen.
  • Der Rat eines Finanzberaters stellt sich nachträglich als Fehlinvestition heraus und der Kunde verliert einen Großteil seines Vermögens.
  • Die Mitarbeiterin eines Rechtsanwalts versäumt die Frist für die Einreichung eines Schriftsatzes, wodurch der Mandant den Prozess verliert.
  • Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer berät den Klienten falsch, sodass dieser zu viele Steuern zahlt.
  • Ein Architekt übersieht bei der Planung eines Seniorenzentrums eine zwingend einzuhaltende Vorschrift. Nachdem die Abweichung festgestellt wird, muss er für die erforderlichen Umbauten aufkommen.

Beim echten Vermögensschaden entsteht kein Sach- oder Personenschaden; allein das Vermögen des Kunden ist betroffen.

Wer braucht eine Haftpflicht bei Vermögensschaden?

Für eine ganze Reihe von Berufen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist dann in der Regel Teil einer Berufshaftpflichtversicherung. Dazu gehören:

  • Architekten und Ingenieure
  • Ärzte und Apotheker
  • Bewachungsunternehmer
  • Finanzanlagenvermittler
  • Versicherungsvermittler
  • Darlehensvermittler
  • Immobilienmakler
  • Inkassobüros
  • Notare
  • Prüfsachverständige
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Wohnungseigentumsverwalter

Aber auch für andere Berufe ist die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden sehr empfehlenswert. Grundsätzlich alle beratenden Berufe sowie Freiberufler profitieren von der Absicherung, insbesondere Personen, die mit E-Commerce und verwandten Dienstleistungen zu tun haben, in der IT- und Telekommunikation sowie im Web- und Medienumfeld tätig sind.

Tipp Schadenshöhe schätzen

Sind Sie unsicher, ob Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht zur Abmilderung von Risiken brauchen? Überlegen Sie, ob und in welchen Fällen es bei Ihren Kunden zu einem Vermögensschaden kommen könnte, wie hoch dieser ausfallen könnte und ob Sie diesen im Fall der Fälle selbst stemmen könnten. Oder Sie nehmen telefonisch Kontakt zu einem exali-Berater auf und lassen sich zu einem individuellen Tarif beraten.
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Häufige Fragen und Antworten zur Vermögensschadenhaftpflicht

Welche Leistungen erbringt die Vermögensschadenhaftpflicht?

Liegt ein Schadenfall vor, prüft die Vermögensschadenhaftpflicht zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, begleicht sie die Forderungen des Kunden. Zudem fungiert sie wie ein passiver Rechtsschutzunberechtigte Ansprüche und Forderungen wehrt sie ab, notfalls auch gerichtlich. Für Sie entstehen dank Ihres Versicherungsschutzes keine Kosten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sein?

Eine generelle Empfehlung für die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Der Tarif muss an die Schadenshöhe angepasst werden, die bei Ihrem Unternehmen höchstens anfallen kann. Andernfalls sind Sie entweder unterversichert oder zahlen unnötig hohe Beiträge.

Hinterfragen Sie deshalb zunächst: Welche Schäden können durch eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht potenziell entstehen und welche Höhe könnten diese einnehmen? Berücksichtigen Sie auch diese Fragen:

  • Sind Serienschäden möglich?
  • Kann es zu Umsatzeinbußen oder Stillständen in der Produktion kommen?
  • Handelt es sich bei Ihren Kunden eher um kleine Unternehmen oder um Großkonzerne mit hohen Risiken?
  • Schätzen Sie auch Ihr Risiko ein, eine Rechtsverletzung zu begehen (etwa eine Urheberrechtsverletzung bei Textern und Grafikern).

Sind Sie vorwiegend für kleinere Unternehmen tätig und die mögliche Schadenssumme ist eher als gering einzustufen, reichen für Ihre Haftpflichtversicherung womöglich schon 100.000 bis 300.000 Euro Deckungssumme aus. Bei umfangreichen Projekten mit großem Haftungsrisiko können aber auch 1 bis 5 Millionen Euro Deckungssumme angemessen sein.

Hinweis: Unterliegen Sie wegen Ihres Berufs der Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, etwa als Notar oder Rechtsanwalt? Dann ist die Mindestdeckungssumme für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits gesetzlich festgelegt und liegt meist bei 250.000 oder 500.000 Euro je Fall bzw. der vierfachen Höhe pro Jahr.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung ausfallen?

Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Grundsätzlich gilt: Eine geringe Selbstbeteiligung erkaufen Sie meist mit einem leicht erhöhten Beitrag für den Versicherungsschutz, aber dafür ist Ihr Schaden im Leistungsfall sehr gering. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liegt die Selbstbeteiligung üblicherweise zwischen 0 und 250 Euro.

Tipp geringe Selbstbeteiligung

Suchen Sie nach einem Tarif mit geringer Selbstbeteiligung? Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von exali liegt sie bei nur 250 Euro pro Leistungsfall. Jetzt Tarif suchen!   
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Wie viel kostet die Versicherung der Vermögensschäden?

Auch die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind höchst individuell. Sie hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von:

  • Ihrem Nettoumsatz der vergangenen zwölf Monate
  • Ihrer Tätigkeit und den damit einhergehenden Risiken
  • der Dauer des Unternehmensbestands
  • der gewünschten Deckungssumme
  • etwaigen Zusatzleistungen (zum Beispiel Kombination mit einer Cyber-Versicherung oder Betriebshaftpflicht)
  • der Vertragslaufzeit des Tarifs

Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Beiträge beim Versicherer exali [Stand: Februar 2021]:

  • IT-Dienstleister mit Jahresumsatz bis 100.000 Euro, Versicherungssumme 500.000 Euro: ab 308 Euro netto jährlich
  • Blogger mit Jahresumsatz bis 50.000 Euro, Versicherungssumme 300.000 Euro, mit Deckung bei Verzögerungsschäden und Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen: ab 218 Euro jährlich 
  • Unternehmensberatungsgesellschaft mit Jahresumsatz bis 250.000 Euro, Versicherungssumme 1 Million Euro: ab 425 Euro jährlich
  • Virtuelle Assistenzen mit Jahresumsatz bis 100.000 Euro, Versicherungssumme 100 000 Euro: ab 152 Euro jährlich

Sie sehen, hier gibt es enorme Unterschiede. Möchten Sie konkret wissen, wie hoch die Kosten für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausfallen? Lassen Sie Ihren Beitrag bequem online bei exali berechnen – anhand einiger einfacher Angaben.
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Sind auch meine Mitarbeiter versichert?

Sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen, können auch diese einen Vermögensschaden verursachen. Diesen Umstand müssen Sie allerdings nicht fürchten: Sie als Arbeitgeber haften im Rahmen der Haftungsprivilegierung für ein etwaiges Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter. Ihre Haftpflichtversicherung leistet somit auch dann, wenn der Schaden nicht von Ihnen selbst, sondern vonAngestellten, Praktikanten oder Werkstudenten verursacht wird. Sogar Zeitarbeiter und freie Mitarbeiter können im Einzelfall vom Versicherungsschutz umfasst werden. Ausnahmen gibt es aber in der Regel für Geschäftsführer und Vorstände, die oftmals eine persönliche Haftpflicht trifft, sowie für Mitarbeiter in speziellen Funktionen (etwa Datenschutzbeauftragte oder Compliance-Beauftragte). Mit einer D&O-Haftpflichtversicherung kann man jedoch auch die beruflichen Risiken von Beauftragten und Managern wirksam absichern. 

Worauf ist bei einem Vermögensschadenhaftpflicht-Vergleich zu achten?

Möchten Sie einen Vermögensschadenhaftpflicht-Vergleich durchführen, gibt es eine ganze Reihe von Themen, auf die Sie achten sollten:

  • Deckung: Prüfen Sie, ob die Versicherung auf einer All-Risk-Deckung (auch: offene Deckung) oder einer Katalogdeckung beruht. Bei der Katalogdeckung sind nur jene Tätigkeiten versichert, die explizit im Katalog erwähnt sind. Mehr Schutz erhalten Sie über die offene Deckung, bei der alle nicht explizit ausgeschlossenen Tätigkeiten versichert sind, die zu Ihrem Beruf gehören.
  • Zusatzbausteine: Prüfen Sie, inwieweit Sie den Schutz um individuelle Risiken erweitern können, etwa um eine Druckeigenschaden-Versicherung für kreative Berufsgruppen oder auch um eine Produkthaftpflichtversicherung für Onlinehändler. Ob Steuerberater, Notar oder Werbetexter, jede Berufsgruppe bringt spezielle Anforderungen an die Versicherung mit.

Ob Sie sich für oder gegen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entscheiden, bleibt Ihrem persönlichen Gespür überlassen. Wirklich wichtig ist nur, dass Sie die Entscheidung nicht zufällig, sondern durchdacht treffen. Besteht ein nennenswertes Risiko von Vermögensschäden? Dann sind Sie mit dieser Versicherung gut beraten. Ansonsten ist es sinnvoll, jährlich zumindest einen kleinen Teil Ihres Umsatzes für etwaige juristische Probleme zur Seite zu legen – sicher ist sicher!

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.