Wann kann ich ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt einschalten?

Wenn Sie sich innerhalb der geltenden Gesetze und Regelungen um Ihr Mahnwesen gekümmert haben, aber Ihr Kunde dennoch nicht bezahlt hat, bleibt Ihnen nur noch, „härtere Geschütze“ aufzufahren. Nach erfolgloser Mahnung wird man im Regelfall ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt einschalten, um die Forderung wirkungsvoll zu betreiben.

Vor- und Nachteile des Inkassounternehmens

Bei der Arbeit mit Inkassounternehmen erteilen Sie dem Anbieter entweder eine Vollmacht dafür, die Forderung einzutreiben, oder Sie treten diese an ihn ab. Er betreibt sie dann wie seine eigene Forderung. Inkassounternehmen bringen die folgenden Vor- und Nachteile mit sich:

Vorteile

Nachteile

  • Spezialisierung auf das Inkasso
  • meist langjährige Erfahrung in diesem Bereich
  • kostengünstige Lösung
  • oftmals erfolgsabhängige Arbeit (keine Kosten für den Mandanten bei Misserfolg)
  • dadurch hartnäckige Vorgehensweise
  • kreative Ideen bei der Betreibung Ihrer Forderung
  • oftmals schlechter Ruf von Inkassounternehmen
  • Immobilien können nicht zwangsvollstreckt werden
  • keine Vertretung bei bestrittenen Forderungen
  • keine gerichtliche Vertretung bei streitigen Verfahren

Bekannte Inkassounternehmen, die gute Erfolgsbilanzen vorweisen können, sind unter anderem:

Vor- und Nachteile eines Rechtsanwalt

Bei Rechtsanwälten erfolgt keine Forderungsabtretung. Stattdessen werden sie von Ihnen mandatiert und somit mit der Betreibung Ihrer Forderung beauftragt. Sie haben folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile

Nachteile

  • besseres Ansehen
  • Bezeichnung als „Anwalt“ weckt bei vielen Menschen Ehrfurcht und Respekt
  • Betreibung aller Forderungen, egal ob unbestritten oder bestritten
  • keine Einschränkungen bei der Vertretung vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung
  • während des Inkassos keine Neumandatierung nötig (z. B. wenn die Sache vor Gericht geht)
  • sehr oft teurer als Inkassounternehmen
  • oft keine Spezialisierung auf Inkasso, sondern wird nur nebenbei miterledigt
  • außergerichtliche Möglichkeiten der Betreibung werden evtl. nicht voll ausgeschöpft

Der richtige Zeitpunkt für das Inkasso

Grundsätzlich steht es Ihnen im Rahmen Ihres Mahnwesens frei, wann Sie das Inkasso einschalten möchten. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig ist, denn dann könnten ja auch Sie mahnen und die Forderung eintreiben. Ob und wann Sie dies einem Vertreter überlassen, ist alleine Ihre Angelegenheit.

Etwas gibt es aber doch zu beachten, wenn Sie nicht später auf den Kosten für das Inkasso sitzen bleiben wollen. Im Regelfall sind diese Kosten Teil des Verzugsschadens, den der Gläubiger zu bezahlen hat. Beginnen Sie allerdings mit der Betreibung noch ehe der Verzug eingetreten ist – also bevor Sie gemahnt haben oder die Zahlungsfrist abgelaufen ist – kommt ein Verzugsschaden nicht in Frage. Das bedeutet, dass Sie unabhängig vom Erfolg des Inkassoverfahrens die Kosten dafür selbst tragen müssten. Deshalb lohnt es sich, zunächst wenigstens einmal zu mahnen, damit der Verzug sicher gegeben ist. Auch wenn der Kunde die Leistung bereits endgültig verweigert hat, tritt der Verzug ein und Sie dürfen sofort tätig werden.

Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt?

Ob Sie sich für ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt entscheiden, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Handelt es sich um eine unbestrittene Forderung, reicht im Regelfall der Einsatz eines Inkassounternehmens aus. Der Rechtsanwalt hingegen ist die richtige Wahl, wenn die Forderung vom Kunden bestritten wurde und damit zu rechnen ist, dass der Fall vor Gericht landet. Der konkrete Unterschied liegt nämlich darin, dass der Anwalt Sie vor Gericht vertreten darf. Dies ist beim Inkassounternehmen nicht der Fall, so es nicht zufällig von einem Rechtsanwalt geführt wird.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.