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In einem Unternehmen entstehen häufig Betriebsausgaben und Kosten in Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum oder Gebäude. Diese Aufwendungen werden als Raumkosten bezeichnet. So können folgende Ausgaben Raumkosten sein:
Raumkosten mindern den Gewinn des Unternehmens. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines gültigen Mietvertrages. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob die Raumkosten zu 100% abzugsfähige Betriebsausgaben sind oder ob eine Korrektur aufgrund einer privaten Nutzung vorgenommen werden muss.
Das Unternehmen hat zwei Räume mit einer Gesamtfläche von 200 m² per Vertrag gemietet. Der eine Raum mit einer Fläche von 50 m² wird jedoch vom Chef des Unternehmens privat genutzt. Daher können lediglich 75% der Mietaufwendungen und der Raumkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Die Raumkosten können in fixe Kosten und variable Kosten geteilt werden. Zu den fixen Kosten gehören insbesondere:
Die variablen Kosten setzen sich vorwiegend zusammen aus:
Fehler bei der Kalkulation von Raumkosten können für Unternehmen teuer werden. Ein häufiger Fehler besteht darin, die Kosten für Räumlichkeiten nicht vollständig zu berücksichtigen. Hierzu gehören nicht nur die Miete, sondern auch die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und andere Nebenkosten. Darüber hinaus müssen auch die Kosten für die Einrichtung der Räumlichkeiten, wie z.B. Büromöbel oder IT-Infrastruktur, berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fehler besteht darin, die Raumkosten nicht sorgfältig zu überwachen. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten im Laufe der Zeit steigen, ohne dass dies bemerkt wird. Dies kann zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen. Um solche Fehler zu vermeiden, sollten Unternehmen regelmäßig ihre Raumkosten überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Raumkosten können in vielen Fällen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das bedeutet, dass sie steuerlich absetzbar sind und somit die Steuerlast des Unternehmens senken können. Um Raumkosten als Betriebsausgabe absetzen zu können, müssen sie jedoch in der Buchhaltung korrekt erfasst werden.
Die Buchung von Raumkosten erfolgt in der Regel über das Konto "Miete und Pacht". Hier werden alle Kosten erfasst, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Räumlichkeiten anfallen.
Darüber hinaus sind folgende Buchungskonten für Raumkosten zuständig:
Der Buchungssatz für Raumkosten lautet in der Regel:
Aufwendungen für Raumkosten / Bank (oder Verbindlichkeiten)
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.