Füllen Sie den Antrag für die Arbeitslosenversicherung mit Ihrem Berater aus

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist unter bestimmten Bedingungen immer noch eine lohnenswerte Sache. Wie Sie an die erforderlichen Unterlagen kommen, lesen Sie hier:

Seit dem 01.02.2006 können Existenzgründer einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit besteht die Möglichkeit, im Falle der Aufgabe des Unternehmens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder aufzubauen.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden
  • Der Selbständige hat während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder stand anderweitig in einem versicherungspflichtigen Verhältnis. 
  • Lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld erhalten, die Dauer der Leistung spielt keine Rolle. 

Antragstellung

Der Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 3 Monatsfrist, d.h. innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.

Wann erlischt die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  1. Bezug von Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld.
  2. Zahlungsunfähigkeit der monatlichen Versicherungsbeiträge (mehr als 3 Monatsbeiträge)
  3. Die unternehmerische Tätigkeit wird regelmäßig mit weniger als 15 Wochenstunden verfolgt.

Berechnung des monatlich zu zahlenden Beitrages

Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese sind für die alten Bundesländer mit 3.045 EUR und für die neuen Bundesländer mit 2.695 EUR festgelegt.
Dies bildet die Bemessungsgrundlage für den monatlichen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Durch den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, welcher auch für Selbständige mit 3%  festgelegt wurde, ermittelt sich der monatliche Beitrag mit 91,35 EUR (Ost 80,85 EUR). (Stand: 2018) 

Beispiel:

Ein Existenzgründer aus Köln möchte sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Alle Voraussetzungen gelten als erfüllt, so dass sich folgender Monatsbeitrag ermittelt:

Beitragspflichtige Einnahme (Bezugsgröße) = 2.485 EUR
Davon Beitragssatz von 3% = 74,55 EUR mtl. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Folgen:

Die Höhe der eigentlichen Auszahlung im Leistungsfall ist von verschiedenen Faktoren wie Schulabschluss und beruflichen Qualifikationen abhängig.

Wie hoch sind die Leistungen aus der neuen Arbeitslosenversicherung?

Individuelle Methode: Sofern innerhalb der letzten zwei Jahre ein Zeitraum mit Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestand, so werden die Leistungen ebenso berechnet wie die eines Arbeitnehmers. So erhalten Arbeitslose mit Kindern 67% des letzten Nettolohns und Arbeitslose ohne Kinder 60% des zuletzt verdienten Nettolohns.

Pauschalmethode: Sofern aufgrund mangelnder Voraussetzungen die tatsächliche Berechnung nicht möglich ist, wird der Auszahlungsbetrag pauschal ermittelt. Dabei wird von einem angenommenen Bemessungsentgelt ausgegangen, welches sich nach der Qualifikation des arbeitslos werdenden Selbständigen richtet. Abhängig von Steuerklasse und Kindern kann dann ein monatlicher Arbeitslosenbeitrag ermittelt werden. So erhält ein Lediger mit abgeschlossener Lehre 763 EUR monatlich.

Qualifikationfikives BemessungsentgeltSteuerklasse
I /IVIIIIII + 1 Kind
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss2.940 EUR1.041 EUR1.221 EUR1.365 EUR
Meister- oder Fachschulabschluss2.450 EUR905 EUR1.074 EUR1.201 EUR
mit abgeschlossener Berufsausbildung1.960 EUR763 EUR900 EUR1.002 EUR
ohne abgeschlossene Berufsausbildung1.470 EUR616 EUR686 EUR768 EUR

Achtung – Dreimonatige Frist keinesfalls versäumen

Im Beitrag "Lohnt sich für mich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung überhaupt?" hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass bei Interesse am Anschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige unbedingt die dreimonatige Antragsfrist einzuhalten ist. Ein Fristversäumnis kann nicht geheilt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Frist unverschuldet versäumt hat. Allerdings gilt das Datum der Ersteinreichung des Hauptantrages. Sollten also einzelne Unterlagen fehlen, weil z.B. Arbeitsbescheinigungen oder Zertifikate über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen noch nachgereicht werden müssen, ist das unschädlich. Der dreiseitige Antrag ist auch nicht besonders kompliziert auszufüllen.

Stiefkind freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) ist zwar augenscheinlich nicht besonders daran interessiert, die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu fördern, denn dieses Instrument wird so gut wie gar nicht beworben. Die BfA ist dennoch der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine solche Versicherung abzuschließen. In dem Antrag auf ein "Pflichtversicherungsverhältnis auf Antrag" werden neben den Angaben zur Person auch Angaben zum Versicherungspflichtverhältnis sowie Nachweise über die Zeiten der Vorbeschäftigung bzw. des Leistungsbezugs verlangt, wobei Letztere meistens nicht aktuell vorliegen, sondern im Zweifelsfall erst angefordert werden müssen. Diese Bescheinigungen können Sie direkt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit anfordern.

Bundesagentur für Arbeit berät kostenlos

Bei der Beschaffung der Unterlagen und beim Ausfüllen des Antrages helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit gerne. Gerade die Mitarbeiter in den Teams für Selbstständige kennen sich auf dem Markt aus und denken realistisch, das tatsächliche Know-how der dort Beschäftigten ist im Durchschnitt deutlich höher als angenommen. Nutzen Sie also die Möglichkeit der Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BfA.

Lohnt sich für mich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung überhaupt?

Seit 2003 ist es für bestimmte Personenkreise möglich, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit (BfA) zu versichern. Im Behördendeutsch heißt das "Pflichtversicherungsverhältnis auf Antrag". Dabei handelt es sich prinzipiell um eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Wie das geht, was es kostet und für wen es sich lohnt, lesen Sie hier:

Absicherung im Falle des Falles

In das dritte Sozialgesetzbuch wurden 2003 neue Bestimmungen aufgenommen, die es auch Selbstständigen ermöglichen, sich auf freiwilliger Basis gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit zu versichern. Dies gilt sogar für geringfügig Beschäftigte. In der Praxis bedeutet das, dass der oder der Selbstständige im Falle des Scheiterns zunächst Arbeitslosengeld I beziehen kann und nicht sofort auf ALG-II-Niveau fällt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt dabei zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro, abhängig von Qualifikation und Region.

Beiträge stiegen enorm

In den ersten Jahren dieser Regelung war jeder und jedem Selbstständigen absolut zu empfehlen, sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig zu versichern. Es gab gute Leistungen bei niedrigen Beträgen. Seit Anfang 2011 bis heute (Stand Juni 2015) haben sich die Beiträge allerdings rund vervierfacht, sie liegen derzeit bei einer monatlichen Pauschale von 82,95 EUR in den alten Bundesländern, Gründer in den neuen Bundesländern zahlen 70,35 EUR pro Monat. Einsteiger in die Selbstständigkeit zahlen in den ersten zwei Jahren gar nur die Hälfte der obigen Beiträge bei Erhalt der vollen Leistungen im Bedarfsfall. Die Leistungen sind gleich (gut) geblieben.

Einige Fallbeispiele

Die Höhe der Leistungen ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt (hiervon gibt es vier) und hängt auch von Steuerklasse und Region ab. Schauen wir uns anhand einiger Fallbeispiele einmal an, wer mit welchen Leistungen rechnen kann (Stand: Juni 2015).

Fall 1:

Klaus hat eine handwerkliche Berufsausbildung als Maler absolviert, in Dresden als Geselle gearbeitet und sich dann in den alten Bundesländern mit seinem Gewerbe selbständig gemacht. Klaus hat keine Kinder. Leider gab es familiäre Probleme, die ihn zur Aufgabe seines Geschäfts zwangen.

Relevante Parameter:
Abgeschlossene Berufsausbildung (Qualifikationsgruppe 3), keine Kinder, Selbständigkeit im Westen, Steuerklasse I ohne Kind: Klaus erhält 822,30 EUR Leistungen pro Monat.

Fall 2:

Martina hat an der Universität München Sozialpädagogik studiert,  Nach einigen Jahren bei einem freien Träger in der Jugendhilfe hat Martina im westlichen Teil von Berlin eine eigene Praxis eröffnet. Durch einen Brandschaden ist die Praxis bis auf weiteres unbenutzbar, der Betrieb muss ruhen. Martina ist alleinerziehend und hat ein minderjähriges Kind.

Relevante Parameter:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Qualifikationsgruppe 1), ein minderjähriges anspruchsberechtigtes Kind, Selbständigkeit im Westen, Steuerklasse I mit Kind: Martina erhält 1.274,40 EUR Leistungen pro Monat plus Kindergeld.

Für wen lohnt es sich?

Empfehlenswert erscheint der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige noch für alle jene Personen, die aus persönlichen Gründen ein hohes soziales Absicherungsbedürfnis anstreben wie alleinerziehende Selbstständige, die versorgungsberechtigte Kinder zu erziehen haben. Sinnvoll erscheint der Abschluss auch für jene, die in Existenzgründungen mit hohem Risikopotenzial gehen, bei denen also trotz allem Enthusiasmus unter objektiven Maßstäben die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns der Existenzgründungsidee relativ hoch erscheint.

Wann kann ein Selbständiger seine freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen?

Selbständige Unternehmer können sich schon seit dem 1.02.2006 befristet bis zum 31.12.2010, und unter bestimmten Voraussetzungen, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der monatliche Beitrag von 17,33 EUR (in den alten Bundesländern 20,50 EUR) ist vor allem für Existenzgründer überschaubar. Mit diesem geringen Beitrag können Gründer das Risiko des Scheiterns abmildern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Genau wie der Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, muss auch der Unternehmer einen wichtigen Grund für die Abmeldung seines Gewerbes haben. Ein Arbeitsberater der Bundesagentur für Arbeit in Leinefelde sagte uns im Gespräch am 03.11.08, das wichtige Gründe bspw. wirtschaftliche oder gesundheitliche Gründe sein können. "Keine Lust mehr auf das ausgeübte Gewerbe" zählt laut Arbeitsberater übrigens nicht zu den wichtigen und triftigen Gründen einer Geschäftsaufgabe oder Gewerbeabmeldung und einer danach zu beanspruchenden Arbeitslosenversicherung.

Muss der wichtige Grund nachgewiesen werden?

Der Grund für die Aufgabe der Selbständigkeit muss nach unserer Recherche nicht explizit nachgewiesen werden. Im Netz wurde ein Arbeitspapier der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Daraus ist ersichtlich, dass es bei der Dateneingabe kein Feld für den Grund der Beendigung gibt. In der Arbeitsanweisung kann nachvollzogen werden, dass das Feld § 28a SGB III und der Grund Selbständigkeit auszuwählen ist. Im § 28a SGB III ist die freiwillige Weiterversicherung geregelt.

Bei Krankheit und Gewerbeabmeldung kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung helfen

Eins sollte von vornherein klar sein: Wer unter keinen Umständen in die Arbeitslosigkeit oder ein Angestelltenverhältnis zurückgehen möchte, der braucht sich um die Arbeitslosenversicherung keine Gedanken zu machen. Das betrifft in der Regel die Existenzgründer, die eine todsichere Geschäftsidee haben oder bereits viele Aufträge, über eine große Zahl an Stammkunden oder Abnehmern verfügen. Die Existenzgründung ist in diesen Fällen so gut wie gesichert, so dass eine zusätzliche finanzielle Absicherung durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht mehr nötig ist. Alle andern Gründer können unmittelbar und parallel zur Existenzgründung bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Der Antrag kann zusammen mit dem Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses gestellt und abgegeben werden.

Voraussetzungen für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Nicht jeder Unternehmer darf sich versichern, genau genommen nur Existenzgründer, so dass eine nachträglicher Abschluss der Versicherung für bereits selbständige nicht möglich ist. Für Existenzgründer gelten darüber hinaus folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Es muss eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen und angemeldet werden
  • der Selbständige hat während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld erhalten

So lange haben Sie für den Antrag

Zeit Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 1 Monats Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.

Was kostet die Arbeitslosenversicherung?

Derzeit schlägt die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit monatlich 70,35 EUR (82,95 EUR West) zu buche. Für Gründer gibt es eine Sonderregelung, sie zahlen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr nur den halben Beitrag. (§ 345b, § 434w SGB III) Stand: Beitragsjahr 2014

Wie kann der Existenzgründer die freiwillige Arbeitslosenversicherung für sich nutzen?

Wie der Name schon durchscheinen lässt, sichert die staatliche Arbeitslosenversicherung den Existenzgründer und später den selbständigen Unternehmer gegen das Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit ab. Notwendigerweise muss der Gründer erst 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um einen neuen Anspruch auf ALG I entstehen zu lassen. Jedem Jungunternehmer muss dabei bewusst sein, das der Existenzgründerzuschuss i.d.R. nach 9 Monaten abläuft. Die restlichen 3 Monate muss der Unternehmer in der Selbständigkeit mit keinen oder nur geringen Geldeingängen überbrücken. Der Unternehmer kann also im Falle der Geschäftsaufgabe seine Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur melden und wird somit wieder in den Pool der Arbeitssuchenden aufgenommen. Positiv dabei, er hat wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. So kann der ehemalige Selbständige eine gewisse Zeit nach der Geschäftsaufgabe finanziell überbrücken.

Welche Gründe können zur Arbeitslosigkeit führen?

Die Gründe können, ebenso wie bei einem Arbeitnehmer verschieden sein. Eine mangelnde Rentabilität oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sind ebenso wie gesundheitliche Probleme des Unternehmers Gründe für eine Gewerbeabmeldung und somit der Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung. Selbst psychische oder private Probleme des Gründers gepaart mit der Unvereinbarkeit seines gewerblichen Handelns sind Gründe, um die Arbeitslosigkeit einzuläuten, so die Bundesarbeitsagentur für Arbeit auf unsere Anfrage hin. (Siehe youtube Video zu diesem Thema)

Müssen die Gründe der Arbeitslosigkeit durch den Selbstständigen nachgewiesen werden?

Freilich ist eine lapidare Begründung nach dem Motto: "Ich habe keine Lust mehr auf diese Tätigkeit." eine sehr fragliche und nicht zu akzeptierende Begründung der Gewerbeabmeldung und somit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Triftige gesundheitliche Gründe oder gar eine bevorstehende Operation, welche eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit nicht zulässt, werden wohl ohne Frage von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert. Unsere Recherche hat darüber hinaus ergeben, dass ein Arbeitspapier der Bundesagentur für Arbeit kein besonderes Feld für die Angabe von Gründen der Inanspruchnahme der gesetzlichen Versicherung vorsieht.

Ab wann Sie als Selbstständiger als arbeitslos gelten, ist in § 138 Abs. 3 SGB III geregelt. Wenn Ihre Auftragslage weniger als 15 Wochenstunden Arbeitszeit in Anspruch nimmt, gelten Sie demnach als arbeitslos. Das müssen Sie nachweisen. Grundsätzlich müssen Sie dann Ihre Selbstständigkeit nicht ganz aufgeben und können neben dem Bezug von Arbeitslosengeld weiter tätig sein. Jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche. Verdienen Sie dann mehr als 165 Euro im Monat, werden Ihnen die höheren Einnahmen angerechnet und vom Anspruch abgezogen.
Aber Achtung: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und stehen in der Pflicht, jede Art von zumutbarer Beschäftigung anzunehmen.

So nutzen Sie die Arbeitslosenversicherung auch für den unvorhergesehenen Krankheitsfall

Somit müssen wir unsere Eingangsthese geringfügig ändern und stellen fest, dass die Arbeitslosenversicherung nicht nur für Existenzgründer mit durchaus verständlichen und biologisch normalen Existenzängsten eine sinnvolle Absicherung darstellt, sondern auch Existenzgründer mit gesundheitlichen Problemen eine zusätzliche Sicherheit für die Zukunft bietet.

Wie reagieren die Krankenkassen im Fall der Nutzung der Arbeitslosenversicherung?

Sollte der Existenzgründer gesundheitlich bedingt die Arbeitslosenversicherung nutzen, um etwa eine Operation in Ruhe über sich ergehen lassen zu können, erhält er innerhalb der ersten sechs Wochen seiner Krankheit Arbeitslosengeld. Sollte der Genesungsprozess über sechs Wochen hinausgehen, zahlt danach die Krankenkasse wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch Krankengeld. Somit kann der Existenzgründer mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch einen komplizierten gesundheitlichen Eingriff finanziell überbrücken, da das oben beschriebene Krankengeld nichts mit dem freiwilligen Krankengeld während der unternehmerischen Tätigkeit zu tun hat.

Wie hoch ist mein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie mindestens zwei Jahre Selbstständig waren und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe orientiert sich an einen fiktiven Betrag, der von der Art der Beschäftigung abhängt. Es wird geschaut, welche Qualifikationen Sie haben und welche Vermittlungsbemühungen die Agentur für Arbeit für Sie als Arbeitslosen aufwenden muss.

Hier eine Beispielrechnung:

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Steuerklasse III, kinderlos:

(Berechnung Bundesagentur für Arbeit,  Stand 2018)

  • ohne Ausbildung: 866,10 Euro
  • mit abgeschlossenem Ausbildungsberuf: 1.110,90 Euro
  • Meister/Fachschule: 1.324,20 Euro
  • mit Hoch-/Fachhochschulabschluss: 1.529,40 Euro

Haben Sie ein Kind, liegt Ihr Bezugsanspruch etwa 12 % höher. Wenn Sie vor Ihrer Selbstständigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis standen und dort bereits innerhalb der letzten vier Jahre bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben Sie noch einen Restanspruch. Dabei wird die Dauer des Bezuges angerechnet. Dies ist gesetzlich in § 147 SGB III geregelt.

Wie kann ich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung kündigen?

Erst nach einer Laufzeit von fünf Jahren können Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen. Die Kündigung müssen Sie in Schriftform einreichen und eine Kündigungsfrist von drei Monaten berücksichtigen.  
Achtung! Sie können auch seitens der Versicherung gekündigt (rausgeworfen) werden.  Dies ist der Fall, wenn Sie länger als drei Monate keine Beitragszahlung leisten.

Für alle Existenzgründer, die keine finanzielle Absicherung im Vorfeld schaffen oder bilden können, bietet sich die freiwillige gesetzliche Arbeitslosenversicherung an, um nicht nur die drohende wirtschaftliche Pleite abzusichern, sondern um zudem einen persönlichen gesundheitlichen Kollaps zu begegnen. So kann zur Krankenversicherung ein sehr preisgünstiger und zuverlässiger Schutz auf staatlicher Basis genutzt werden.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.