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Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Berater Ihre künftige Rechtsform festlegen, sollten Sie zunächst das Einzelunternehmen in Betracht ziehen. Fast zwei Drittel der deutschen Unternehmen sind Einzelunternehmen. Dies zeigt bereits die große Bedeutung der Rechtsform für Einzelkaufleute. Doch was genau ist ein Einzelunternehmen eigentlich und worauf ist bei der Gründung zu achten? Auf diese und viele weitere Fragen möchte ich Ihnen heute die notwendigen Antworten geben.
Quasi jeder deutsche Bürger kann ein Einzelunternehmen gründen. Hierfür sind keine großartigen Bürokratieschritte zu erledigen – durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als alleiniger Inhaber sind Sie automatisch Einzelunternehmer und müssen sich nur beim Finanzamt melden. Handelt es sich um ein Gewerbe, benötigen Sie lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen weder ein Mindestkapital mitbringen noch spezielle Verträge aufsetzen. Bei Kaufleuten gemäß HGB kann allerdings die Eintragung in das Handelsregister notwendig werden, womit auch die Buchführungspflicht einherginge.
Als alleiniger Inhaber führen Sie Ihre Geschäfte im eigenen Namen und vertreten Ihr Unternehmen nach außen hin. Selbstverständlich steht es Ihnen auch offen, einen Arbeitnehmer als Geschäftsführer einzustellen, der diese Aufgaben per Bevollmächtigung übernimmt.
Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und unmittelbar mit Ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen – lediglich die gesetzlichen Pfändungsgrenzen bleiben ggf. außen vor. Die fehlende Haftungsbeschränkung kann für Existenzgründer ein großes Risiko darstellen. Gelder, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, werden automatisch zum Betriebsvermögen gezählt.
An ein Einzelunternehmen werden keinerlei Vorschriften bezüglich eines Mindestkapitals gelegt. Dies wird besonders deutlich, wenn beispielsweise Freiberufler gründen, die von zuhause aus arbeiten und dafür nur einen Computer benötigen. Sie können im Prinzip mit einem Grundkapital von 0 Euro starten, wenn sie den PC aus dem Privatvermögen überführen.
Soll ein Einzelunternehmen geschlossen werden, kann dies ebenfalls relativ formlos erfolgen. Sie melden das Gewerbe ab (siehe Gewerbeabmeldung), zeigen die Beendigung dem Finanzamt an und informieren ggf. das Handelsregister. Das Betriebsvermögen wird veräußert oder aber als Privatvermögen weitergeführt.
Nicht umsonst wird das Einzelunternehmen so oft gewählt – es bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
Selbstverständlich gibt es auch Nachteile, die nicht verschwiegen werden sollen:
Das Einzelunternehmen ist aufgrund der geringen Einstiegshürden und kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten der ideale Einstieg für Existenzgründer, weil sie mit dieser Rechtsform quasi sofort loslegen können. Sie müssen nicht erst monatelang Vorbereitungen treffen, Notartermine erledigen und Verträge aushandeln. Wer mit wenig Geld startet und auch privat wenig besitzt, kann mit dem Einzelunternehmen auf die Schnelle nichts falsch machen.
Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn bei Ihnen Vermögenswerte vorhanden sind. Besitzen Sie beispielsweise ein Haus oder Barvermögen, das Sie nicht in das Unternehmen einbringen möchten, ist das Einzelunternehmen keine gute Wahl. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit dürften sich Ihre Gläubiger dann nämlich an Ihrem Privatvermögen bedienen, was in der Praxis häufig den Verlust von Haus und Hof bedeutet.
Oft werden Einzelunternehmen später in andere Rechtsformen umgewandelt, beispielsweise durch die Aufnahme von Gesellschaftern in eine GbR oder in eine GmbH, um die Haftung zu beschränken.
Meine Name ist Torsten Montag, ich betreibe seit 2004 das Gründerlexikon. 2019 habe ich die GründerAkademie gegründet. Hier finden Sie all die Dinge, die mir geholfen haben, ein erfolgreicher Unternehmer zu werden. Machen Sie zuerst meinen UnternehmerTest oder erkundigen Sie sich jetzt unverbindlich zu meinem Existenzgründerseminar für zu Hause!