Die Gewerbeanmeldung ist nicht die Existenzgründung
Für die meisten Existenzgründer ist die Gewerbeanmeldung der wichtigste Schritt sowie auch der Inbegriff der Existenzgründung. Sehr oft wird die Anmeldung des Gewerbes mit der Existenzgründung auf eine Stufe gestellt oder als Synonym betrachtet, obwohl die Anmeldung des Gewerbes lediglich ein kleiner Schritt auf dem Weg von der Suche nach der Geschäftsidee bis zum alltäglichen Geschäft eines Unternehmers ist.
Vor der Gewerbeanmeldung
Bevor es jedoch überhaupt zur Gewerbeanmeldung kommt, müssen die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. der Meistertitel erworben oder die Ausübungsberechtigung beantragt werden) für das anzumeldende Gewerbe beim Existenzgründer gegeben und bestätigt worden sein. Etwas schwieriger ist es bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH, dort müssen vor der Gewerbeanmeldung Verträge aufgesetzt, der Notar besucht und die Handelsregistereintragung durchgeführt werden.
Nach der Gewerbeanmeldung
Ganz wichtig (weil immer wieder falsch gemacht), Anträge für Fördermittel (gleich welcher Art), sollten Sie stets vor der Gewerbeanmeldung beim Amt abgeholt haben, jedoch nach der Gewerbeanmeldung ausgefüllt und mit der Gewerbeanmeldung (und anderen Unterlagen) beim Amt abgeben. Sofern Sie das Gewerbe erst anmelden und danach den Antrag auf Fördermittel beim zuständigen Amt holen, haben Sie in nahezu 100 Prozent der Fälle (es gibt sicher auch Ausnahmen, dazu sollte eine Recherche in der Fördermitteldatenbank durchgeführt werden) kein Anspruch mehr auf diese Fördermittel.
Die Kosten der Gewerbeanmeldung im Detail
Daher haben wir vom Gründerlexikon wieder eine bundesweite Umfrage, wie bereits bei den Kosten für ein Existenzgründerseminar bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. der Handwerkskammern (HWK) durchgeführt. Bei mehr als 100 Gewerbeämtern in Deutschland haben wir um Auskunft über die Kosten einer Gewerbeanmeldung in einzelnen Gebieten oder Städten gebeten. Denn, und das verwundert sicher einige unserer Leser, eine Gewerbeanmeldung kostet nicht bundeseinheitlich gleich viel Geld, wie man es vielleicht erwarten könnte, sondern jede Stadt, jede Gemeinde bzw. jedes Ordnungsamt kann in seiner eigenen Gebührenordnung die eigene Vorstellung der Kosten für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung umsetzen und festlegen. Zum Leid der Unternehmer und Existenzgründer.
Zur Umfrage
Wir haben insgesamt 104 Gewerbeämter kontaktiert und um die Kosten für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeabmeldung gebeten. Von diesen kontaktierten Gewerbeämtern haben 91 Ämter reagiert und eine Information per E-Mail erteilt. Darüber hinaus haben wir ebenso um die Informationen gebeten, ob die An-, Ab-oder Ummeldung online erfolgen kann.
Was fällt bei den Gebühren zur Anmeldung eines Gewerbes auf?
Sehr auffällig ist zum Einen, dass häufig eine Gewerbeabmeldung kostenlos und damit sehr oft günstiger ist als eine Gewerbeanmeldung. Zum anderen ist uns auch die unterschiedliche Preispolitik bei der Anmeldung eines Einzelunternehmens gegenüber der Anmeldung einer Personen oder Kapitalgesellschaft, welche in vielen Fällen mit höheren Gebühren berechnet werden, aufgefallen.
Wenn man den Betrieb seines Gewerbes aufgibt oder in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt, muss man dies laut §14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzeigen, d. h. sein Gewerbe abmelden. Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig. Bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) muss der gesetzliche Vertreter die Abmeldung veranlassen. Die Abmeldung eines Gewerbes kann auch eine durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person vornehmen. Die Abmeldung des Gewerbes kann durch persönliche Vorsprache, elektronisch oder formlos schriftlich, unter Angabe der Abmeldegründe, Name, Anschrift und Unterschrift per Post oder Fax bei der Gewerbemeldestelle erfolgen.
Den Antrag muss man eigenhändig unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren. Das vorgefertigte Formular "Gewerbe-Abmeldung" liegt in der zuständigen Behörde aus oder ist, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abzurufen. Bei der schriftlichen Gewerbeabmeldung wird die Bestätigung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung wird die Bestätigung der Gewerbeabmeldung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt. Die Anzeige der Gewerbeabmeldung wird von der Gewerbemeldestelle an andere Behörden wie Behörden der Zollverwaltung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V., Finanzamt, Registergericht, Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, Statistisches Landesamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Wenn der Betrieb nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet wurde, obwohl dessen Aufgabe eindeutig feststeht, kann die Abmeldung von Amts wegen erfolgen. In diesem Fall werden die Abmeldebescheinigung und der Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Gewerbeabmeldungen sind günstiger
Bei der Gewerbeanmeldung haben wir kein Gewerbeamt in unserer Liste, wo die Anmeldung des Gewerbes kostenlos angeboten wird. Bei der Abmeldung sind dahingehend 35 Ämter (das sind etwa 39% der Gewerbeämter) dabei, die auf die Abmeldegebühr eines Gewerbes verzichten. Die Gebühr für die Abmeldung reicht bis 35 Euro pro Abmeldung eines Einzelunternehmens.