Wie man eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gründet

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA oder KG a. A.) ist eine Mischform aus der Kommandit- und der Aktiengesellschaft. Es handelt sich dabei dem Grunde nach um eine Aktiengesellschaft, deren Vorstand durch persönlich haftende Komplementäre gebildet wird. Die Aktionäre werden hier als Kommanditaktionäre bezeichnet. Geregelt ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien neben dem HGB insbesondere im Aktiengesetz, im Speziellen in den §§ 278 ff. AktG. Die KGaA hat den Charakter einer Kapitalgesellschaft und kann als juristische Person rechtsfähig am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Haftungsverhältnisse der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA kennt zwei Arten von Gesellschaftern:

  • Komplementär: Der Komplementär haftet persönlich mit seinen Anteilen und seinem Privatvermögen.
  • Kommanditaktionäre: Wie die Kommanditisten einer KG haften die Kommanditaktionäre nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

An die Stelle des Komplementärs kann auch eine GmbH treten. In diesem Fall entsteht eine GmbH & Co. KGaA, in der es keinen Vollhafter gibt.

Organe der KGaA

Ähnlich wie die Aktiengesellschaft agiert eine KGaA auf der Basis mehrerer Organe:

  • Vorstand: Der Vorstand besteht aus den Komplementären der KGaA. Er führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis.
  • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre gegenüber den Komplementären und wird deshalb auch von diesen gewählt.

Hauptversammlung: In der Hauptversammlung sind die Kommanditaktionäre organisiert. Die Komplementäre haben hier allerdings kein Mitbestimmungsrecht, selbst wenn sie Aktien besitzen.

Die Gründung der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Um eine KGaA gründen zu können, muss es mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter geben. Wie viele Kommanditaktionäre aufgenommen werden, spielt hingegen für die Gründung keine Rolle. Es ist ein Stammkapital in Höhe von 50.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben.

Zunächst muss eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) abgeschlossen werden. Erst wenn diese notariell beglaubigt wurde, entsteht die KGaA rechtlich. Die Haftungsbeschränkung entsteht erst mi der verpflichtenden Eintragung ins Handelsregister.

Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA bietet Existenzgründern die folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile

Nachteile

  • einfache Kapitalbeschaffung durch Aufnahme weiterer Kommanditaktionäre
  • persönliche Bindung der Gesellschafter an die Firma
  • stärkere Kontrolle des Vorstands
  • hohe Sicherheit gegen Übernahmen
  • persönliche Haftung des Komplementärs
  • geringer Einfluss der Kommanditaktionäre
  • hohes Stammkapital erforderlich

Für wen die KGaA geeignet ist

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien eignet sich insbesondere für Familienunternehmen. Der Inhaber kann das Unternehmen auf eine breite Kapitalbasis stellen, ohne dabei die Führung abgeben zu müssen. Familienmitglieder, die sich an der Geschäftsführung nicht beteiligen möchten, können als Kommanditaktionär auftreten.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.