1. Gewerbeanmeldung
Als Erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird oder es sich „nur“ um ein Kleingewerbe handelt. Beachten Sie hier die Kosten, die durch die Gewerbeanmeldung entstehen! Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der geplanten Ausübung des Gewerbes informiert.
Übrigens ist das Anmelden der Firma beim Gewerbeamt kein Hexenwerk und überraschend unspektakulär. Das Formular zur Anmeldung ist meist nicht länger als eine Seite und fragt nur Basisinformationen ab. Sie müssen dort keine konkreten Angaben aus dem Businessplan, wie zum Beispiel Startkapital, Eigenkapital, Finanzierung, Mitarbeiter, Zielgruppen, Risiken oder sonstigen Details zur Selbstständigkeit tätigen. Sie müssen lediglich die angemeldete Tätigkeit (Handel, Dienstleistung, etc.) knapp beschrieben und Angaben zur Gesellschaftsform, Gesellschaftern, Betriebsstätten, prognostizierten Umsätzen und ähnlichem machen, damit die Firma gegründet werden kann. Lesen Sie mehr zu:
2. Finanzamt
Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer des Unternehmens von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden. Bei Fragen hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren. Dieser kann auch Auskünfte zu steuerlichen Vorteilen bei den einzelnen Unternehmens- und Sonderformen erteilen. Nach der Rücksendung erhalten Sie vom Amt Ihre Steuernummer.
3. Berufsgenossenschaft
Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden, gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.
4. Statistisches Landesamt
Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen. Suchen Sie via Google nach Antragsformular Befreiung Statistisches Landesamt und geben den Antrag Ihres Bundeslandes ausgefüllt wieder ab!
5. Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK-Beitrag zahlen. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass die Kammern Sie beim Gründen fachlich unterstützen. Lesen Sie hier mehr zur:
6. Krankenversicherung
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem müssen Ihre Beiträge zur Krankenversicherung neu berechnet werden. Sie sollten sich während oder direkt nach dem Gründen deshalb schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und diese von der Selbstständigkeit in Kenntnis setzen.
Firma gründen als Kapitalgesellschaft
Besonders aufwendig ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, zu der beispielsweise die UG und die GmbH gehören. Auch für diese Gesellschaften bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Bevor die Anmeldung erfolgen kann, müssen jedoch folgende Schritte unternommen werden:
- Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags mit allen Gesellschaftern
- Notarielle Beurkundung der Unterlagen für die Gründung der Firma
- Eintragung der Firma beim Handelsregister über das zuständige Gericht
Bedenken Sie, dass insbesondere der Gesellschaftsvertrag, in dem zum Beispiel das Stammkapital (Mindestkapital) und die Haftung des Unternehmens geregelt sind, und der Handelsregistereintrag wichtige Voraussetzungen für die Gründung sind. Hierbei sollten Sie sich von einem Notar, Anwalt und/oder Steuerberater unterstützen lassen, der sich mit dem Gründen auskennt. Die Vorbereitungen für eine GmbH oder UG können mehrere Monate benötigen. Wer eine solche Gesellschaft gründen möchte, muss zudem höhere Gründungskosten einplanen, weil beispielsweise Notarkosten anfallen.
Jetzt kann es endlich losgehen – Sie sind Gründer!
Haben Sie all die Formalitäten der Unternehmensgründung erledigt, können Sie gemeinsam mit allen zum Unternehmen gehörenden Personen endlich damit starten, am Erfolg der Selbstständigkeit zu arbeiten. Legen Sie Ihren Businessplan nicht zur Seite, sondern setzen Sie nun die weiteren Schritte um.
Nach dem Gründen der Firma können Sie in deren Namen endlich ein Geschäftskonto eröffnen, Versicherungen abschließen, Kredite zur Deckung des Kapitalbedarfs aufnehmen, Personen für offene Stellen einstellen, Kundenakquise betreiben, am Außenauftritt der Firma arbeiten und vieles mehr.
Keine Blaupause für die Unternehmensgründung
Sie sehen: Mit einer guten Idee allein ist es nicht getan, es bedarf auf allen Ebenen viel Eigeninitiative, um ein Unternehmen zu gründen. Bis Sie sich als Gründer oder gar Geschäftsführer bezeichnen können, müssen Sie viel entscheiden und erledigen. Das heißt aber nicht, dass die Unternehmensgründung prinzipiell aufwendig oder kompliziert ist. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer können Sie schnell und günstig in die Selbstständigkeit starten. Gesellschafter und Kommanditist benötigen mehr Startkapital wegen der höheren Gründungskosten.