Ständig hört man von ihm: dem Geheimcode in Arbeitszeugnissen. Arbeitgeber müssen in ihrer Bewertung zwar ehrlich sein, dürfen aber bestimmte Aspekte doch nicht offen ansprechen. Aus dieser rechtlichen Grundlage heraus hat sich eine Art Code entwickelt, der es ermöglicht, auch eher unangenehme Themen zur Sprache zu bringen. Wir klären auf, worauf Sie bei der Zeugniserstellung achten sollten.
Es steht zwar in keinem Gesetz geschrieben, wie ein Arbeitszeugnis genau auszusehen hat. Inzwischen wurde aber durch das Richterrecht eine Vielzahl an Regelungen geschaffen, die Sie einhalten müssen:
Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Sie mit einem Arbeitnehmer nicht zufrieden waren und dies auch im Arbeitszeugnis anklingen lassen wollen. Nachdem Sie dies nicht direkt hineinschreiben dürfen, haben Sie einige Möglichkeiten, negative Aspekte im Text zu „verstecken“:
Zusätzlich haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Formulierungen herausgebildet, die etwas ganz anderes aussagen als man auf den ersten Blick vermuten würde. Beispiel: Ein Mitarbeiter, der „stets bemüht war, seinen Pflichten nachzukommen“, hat dies in der Praxis leider nicht geschafft.
Wenn Sie selbst Arbeitszeugnisse von Bewerbern lesen, genießen Sie sie immer mit Vorsicht. Ein ungeübter Schreiber kann Aspekte wie die oben genannten versehentlich und aus Unwissenheit einbringen, ohne etwas Negatives unterstellen zu wollen. Betrachten Sie daher ein Arbeitszeugnis immer im Gesamtzusammenhang und überbewerten Sie keine einzelnen Formulierungen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie eine Aussage zu interpretieren ist, greifen Sie lieber zum Telefonhörer und fragen Sie beim ausstellenden Unternehmen nach.
Aus meiner Praxis als Personalreferentin heraus kann ich Ihnen folgendes Buch für die Erstellung von Arbeitszeugnissen empfehlen:
„Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“
Arnulf Weuster, Brigitte Scheer
ISBN 3415030032
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