Brauche ich einen akademischen Grad?

Wer eine gute Idee für seine Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit hat, muss viele Dinge bedenken. Unter anderem wird auch von offizieller Seite aus geprüft, ob Sie die nötige Zulassungsvoraussetzungen und -qualifikationen besitzen. Wenn es um Fördermittel geht, muss beispielsweise der akademische Grad nachgewiesen werden, wenn Sie einige Berufe ausüben möchten.

Einen akademischen Grad erreichen Sie nur durch ein Hochschulstudium. Die grobe Einteilung besteht aus dem Bachelor als dem untersten Grad, einem zweiten Grad mit mehreren möglichen Bezeichnungen wie Master, Doktor und Magister sowie des Vorsatzes Diplom- vor der Berufsbezeichnung (Beispiel: Diplom-Ingenieur); es folgt als dritte Stufe der Doktor.

Mögliche Berufe, die mindestens den ersten Grad benötigen:

  • Ärzte, auch Zahnärzte, Tierärzte und andere
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare
  • Steuerberater
  • Anwälte
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer
  • Chemiker und Biologen
  • Kapitäne und Lotsen

Geschützte Berufsbezeichnungen am Beispiel der Journalisten

Bei manchen Berufen kann man theoretisch durch learning by doing hineinwachsen und einen Versuch mit dem Argument der langjährigen Erfahrung starten. So ist die Berufsbezeichnung Journalist zwar durch akademische Weihen zu erreichen, aber auch durch ein klassisches Volontariat bei den Medien, wozu allerdings normalerweise mindestens das Abitur, meist aber ein in irgendeiner Weise passendes Studium gefordert wird. Ansonsten können Sie natürlich seit Jahren nebenher Fachartikel für bestimmte Medien verfasst haben und sich bei einem entsprechend guten Verdienst damit jetzt auf eigene Füße stellen und auch für andere Firmen tätig sein wollen. Neben der nötigen Anerkennung als Selbstständiger oder Freiberufler stellt sich die Frage möglicher Unterstützungsgelder.

Beispiele und Möglichkeiten

Ein Beispiel: Sie waren bisher (nicht als Hochschul-Jurist) in einer Kanzlei tätig und möchten nun selbst eine Firma führen. Wenn Sie einen Anwalt (oder mehrere ausgebildete Juristen) beschäftigen und die Firma nur leiten, könnte dies unter Umständen zur Selbstständigkeit reichen (wir leisten hier allerdings keine verbindliche Rechtsberatung, sondern weisen nur auf eine theoretisch vorhandene Möglichkeit hin). 

Sie können sich die Ausbildung natürlich auch selbst überlegen, mit allem Für und Wider. Ein Studium ist immer eine Herausforderung, vor allem neben der normalen Arbeit. Das gilt ebenso - wieder beispielhaft - bei einer MTA-Ausbildung, bei der Sie über die Möglichkeit eines akademischen Aufbaustudiums im Bereich der Gesundheitsmedizin nachdenken.

Wie kann ich einen akademischen Grad nachholen?

Ein akademischer Grad wird ausschließlich an einer Hochschule - Universität oder Fachhochschule - erworben. Die drei Stufen sind der Bachelor, der Master und der Doktor. Neben dem Master gibt es auf dieser zweiten Stufe auch Abschlüsse als Magister (der aber gerade veraltet), Bezeichnungen mit dem vorangestellten Wort Diplom und Bindestrich (Beispiel Diplom-Bibliothekar) sowie den bekannten Doktor der Medizinberufe. Der dritte Grad mit seiner Bezeichnung Doktor hat mit Medizin nicht zwangsläufig zu tun, Sie können ebenso einen Doktor in Philosophie oder Mathematik erreichen. Es ist eine Zusatzausbildung, die nicht zwingendermaßen notwendig ist für das Berufsleben, eine Art Bonus, den man sich allerdings über viele Jahre hart erarbeiten muss.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für ein Studium, das Sie vor Ort, eventuell aber auch an einer anerkannten Fernuni absolvieren können, ist in der Regel das Abitur, mindestens das Fachabitur. Dieses selbst können Sie im zweiten Bildungsweg beispielsweise an der VHS (Volkshochschule) nachholen. Manche Studienfächer verlangen außer diesem Nachweis auch einen bestimmten Notendurchschnitt, sind also NC-Fächer (Numerus clausus: der Begriff, der Wartezeiten für alle Interessierten bedeutet, die nicht einen bestimmten Notendurchschnitt im Abitur nachweisen können; statt Wartezeiten gibt es teilweise auch Zusatzprüfungen).

Vorprüfungen

Manche Studiengänge prüfen Sie auf Herz und Nieren, bevor Sie zugelassen werden. So müssen Sie bei Kunst Mappen mit eigenen Kreationen vorlegen oder werden vor einem Journalistikstudium mit umfangreichen Prüfungsfragen konfrontiert. Hier ist eine vorherige Tätigkeit in der Branche durchaus sinnvoll, beispielsweise als Redakteur der Schülerzeitung oder in freier Mitarbeit für Ihre Lokalmedien.

Ortswechsel und Zeitplanung

Wenn Sie ein Studium nachholen möchten, kann das zudem einen Ortswechsel bedeuten. Nicht jeder Studiengang ist überall verfügbar. Hier kommen erneut Fernuniversitäten wie beispielsweise das Modell Hagen, wohl das bekannteste, infrage. Ebenso, wenn Sie die Ausbildung parallel zur bisherigen Arbeit planen. Ist schon Familie vorhanden, müssen Sie harte Zeitpläne machen und einhalten, um den Abschluss wirklich zu schaffen. Ein Studium ist kein Spaziergang oder Selbstläufer.

Finanzierung

Zur Finanzierung bleiben die BAföG-Anfrage, eventuell als Komplettkredit, die Kfw-Bank, ein Stipendium oder neben einem normalen Privatkredit natürlich auch das eigene Vermögen. Stipendien sind an Voraussetzungen wie besonders gute Noten und Begabungen geknüpft. Das müssen Sie für Ihren Fall eruieren. Ebenso die Möglichkeiten, BAföG zu beziehen. Wer nur studiert, kann nebenbei jobben oder vielleicht Teilzeit in seinem alten Betrieb arbeiten. Es gilt, alle Möglichkeiten genau zu prüfen und vor allem auch die eigenen Zukunftschancen in beruflicher und finanzieller Hinsicht ehrlich zu analysieren, bevor der Schritt ins Studium begonnen wird.

Lesen Sie nun folgenden Artikel und prüfen Sie, ob Sie auch andere Zulassungsvoraussetzungen benötigen! Bereiten Sie anschließend ggf. notwendige Weiterbildungsmaßnahmen vor!

Abitur nachholen

Teilweise bieten sich ähnlich wie beim Meistertitel ein Fernstudium an. Wem von vornherein das Abitur fehlt, kann dies in Abendkursen bei der VHS (Volkshochschule) oder auch per Fernlehrgängen, z.B. bei der SGD auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg nachholen.

Es geht hier nur darum, wo akademische Ausbildungen gefragt sind, nicht darum, ob die Arbeitslast Ihnen zu hoch erscheint. Diese Entscheidung tragen Sie selbstverständlich allein. Zahlreiche Berufe lassen aber keinen anderen Einstieg in die Selbstständigkeit zu, wenn Sie nicht nur als leitender Unternehmer mit entsprechend qualifizierten Angestellten, sondern konkret selbst in diesen Tätigkeiten aktiv werden wollen.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.