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Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Gründung eines Nebengewerbes so ziemlich zuallererst gestellt, noch bevor die Geschäftsidee geprüft oder eine künftige Rentabilität gesichert oder ein Businessplan erstellt worden ist. Pauschal kann man leider darauf nicht mit "Ja" oder "Nein" antworten, denn letztlich kann jede einzelne Kommune, jede Stadt, jeder Landkreis und auch jedes Bundesland Fördermittel zu bestimmten Zwecken, für bestimmte Branchen oder eben auch für ein Nebengewerbe ganz individuell aufsetzen und vergeben. Grundsätzlich können wir schon sagen, dass es Fördermittel auch bei Gründung einer Nebentätigkeit gibt. Allerdings müssen wir zunächst klären, was der Staat bzw. der Fördermittelgeber unter dem Begriff versteht und was landläufig darunter verstanden wird.
Die meisten Existenzgründer, auch die eines Nebengewerbes oder einer Nebentätigkeit, meinen nicht rückzahlbare Zuschüsse, wenn sie von Fördermitteln sprechen. Für den Gesetzgeber, die Fördermittelgeber oder die fachlich versierte Menschen ist das allerdings nicht zwangsläufig so. Der Existenzgründer möchte also das Geld behalten und für sein Geschäft einsetzen, OHNE das er es zurückzahlen muss, also, ohne dass er von vornherein ein Darlehen aufnimmt. Kurz: Geschenktes Geld.
Fördermittel werden aber beispielsweise auch Zuschüsse zu einem vergünstigten Darlehen für Existenzgründer bezeichnet, welche nach einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden müssen. Fördermittel werden auch Zuschüsse zu Beratungen genannt, die auf einen Eigenanteil des Gründers bauen. Im Allgemeinen unterscheidet man beispielsweise die folgenden Förderarten:
All das könnte man als Fördermittel bezeichnen. Letztlich kann jeder Fördermittelgeber seine Förderung so bezeichnen und definieren, wie er mag. Allerdings können wir bereits hier festhalten, dass es grundsätzlich nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer direkten Geldauszahlung direkt aufs Bankkonto nur selten gibt. Wenn, dann sind diese meist streng zweckgebunden. Außerdem werden diese Gelder meist nur für Unternehmer gezahlt, die ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb bzw. im Hauptgewerbe betreiben. Häufiger sind dagegen Zuschüsse in Form einer Beratung. Das heißt, Sie bekommen eine Beratung bezahlt, die ansonsten vielleicht mehrere Tausend Euro kostet.
... müssen Sie auf jeden Fall unterscheiden und mit den richtigen Fachbegriffen argumentieren. Wenn Sie also das Geld geschenkt haben wollen, müssen Sie von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder Förderungen (z.B. für Beratung oder Investitionen) sprechen. Alles andere könnte auf jeden Fall zukünftig Ihren Geldbeutel belasten. Welcher Existenzgründer möchte schon heute Geld geschenkt bekommen, was er nächstes Jahr zurückzahlen muss, ohne es zu wissen. Das führt, ohne darüber nachdenken zu müssen, direkt in die Schuldenfalle.
Prüfen Sie, ob es in Ihrem Fall für den Berater selbst und seine Beratung Fördermittel zu beantragen gibt. Damit können Sie die Kosten für den Berater etwas verringern! Sofern Sie einen kompetenten Berater engagiert haben, sollte der selbst auf diesen Gedanken kommen.
Wo wir schon mal bei der Klärung von Begriffen sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe wie Kleinunternehmer, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Hauptgewerbe, nebenberuflich oder Nebentätigkeit häufig nicht korrekt verwendet. Wenn Sie jedoch einen Antrag auf eine Förderung stellen, dann müssen Sie ja im Vorfeld wissen, ob Sie einen Anspruch darauf haben und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Was genau ein Nebengewerbe ausmacht, haben wir bereits in einem früheren Schritt geklärt. Aber hier nochmal die Unterscheidung:
Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind identisch. Sie haben aber nichts damit zu tun, in welcher Rechtsform Sie eine Tätigkeit ausführen oder ob Sie Ihre Selbstständigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb durchführen. Der Begriff Kleinunternehmer unterscheidet steuerrechtlich auch nicht, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder ob Sie als Freiberufler tätig sind. Einzig und allein die Umsatzgröße Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist von Bedeutung. Das heißt also, Sie können als Kleinunternehmer (oder Betreiber eines Kleingewerbes) sowohl ein Nebengewerbe als auch ein Hauptgewerbe betreiben.
Im Gegensatz dazu unterscheiden insbesondere die Sozialversicherungen nicht nach der Umsatzgröße, sondern nach der Anzahl der Stunden, die Sie mit Ihrer Selbstständigkeit verbringen. Wenn Sie im Haupterwerb eine feste Anstellung haben und nebenbei eine selbstständige Tätigkeit ausüben, mit weniger als 20 Stunden die Woche, dann spricht man von einer Nebentätigkeit. Ist für diese Tätigkeit ein Gewerbe erforderlich, dann spricht man von einem Nebengewerbe.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dann müssen Sie beide Faktoren berücksichtigen. Allerdings gelten dann andere Grenzen und Zahlen.
Jetzt sollten Sie zumindest einen groben Überblick haben. Wenn Sie nun eine Fördermöglichkeit sehen und sich die Voraussetzungen und Bedingungen anschauen, das heißt, wer die Zielgruppe ist, dann sollten Sie einschätzen können, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht.
Wenn Sie die Gründung eines Nebengewerbes beabsichtigen, erkundigen Sie sich zunächst hinsichtlich der Fördermittel bei Ihrer Kommune, in Ihrer Stadt und auch in dem Landkreis, wo Sie wohnen oder das Gewerbe anmelden möchten, ob es explizite Fördermittel für die Eröffnung und Anmeldung eines Nebengewerbes gibt. Auch die IHK kann hierbei weiterhelfen. Wenn Sie direkt Ihre Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt abgeben, könnten Sie ebenfalls nachfragen. Auch eine Nachfrage oder Recherche bei den Landesbanken oder der KfW kann weiterhelfen.
Sollten Sie aktuell Arbeitslosengeld beziehen, dann können Sie beim Arbeitsamt nachfragen. Aber in der Regel wird es nur Förderungen geben, wenn Sie im Haupterwerb gründen oder zumindest eine bereits vorhandene Nebentätigkeit in absehbarer Zeit zum Haupterwerb wird. Eine Förderung in Richtung Gründungszuschuss oder allgemein Existenzgründungszuschuss gibt es im Bereich des Nebengewerbes nicht. Wenn Sie also im Moment arbeitslos sind, müssen Sie eine hauptberufliche Existenz gründen, um den Existenzgründungszuschuss (Gründungszuschuss), unter Beachtung weitere Voraussetzungen, zu erhalten. Der Gesetzgeber fragt dies auch im Formular zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses ab.
Nutzen Sie einfach die Fördermitteldatenbank, um Fördermitteln zu recherchieren. Aber wie bereits erwähnt, erhalten Sie Förderungen, egal ob in Form von Krediten bzw. Finanzierungen, direkten Zahlungen oder Beratungsleistungen meist nur bei Gründung im Hauptgewerbe.
Es gibt zumindest eine bundesweite Förderung, die Sie auch bei Gründung eines Nebengewerbes oder generell einer Nebentätigkeit in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierbei handelt es sich um eine Förderung im Rahmen einer unternehmerischen Beratung. Entweder im Sinne einer allgemeinen oder einer spezifischen Beratung, wie zum Beispiel bei Gründung mit Migrationshintergrund.
Denkbar wären theoretisch auch Finanzierungen und Kredite. Allerdings werden diese Förderungen nur dann gewährt, wenn die Selbstständigkeit im Nebenerwerb sehr zeitnah zu einer Tätigkeit im Haupterwerb führt. Das muss jedoch intensiv mit dem Berater bzw. der Behörde abgesprochen werden. Das Vorlegen eines guten Businessplan sowie das einer fachkundigen Stellungnahme ist hier Voraussetzung.
Ich habe - abgesehen von der oben genannten Förderung - noch keine einzige Förderung, Fördermittel oder Zuschuss zur Gründung eines Nebengewerbes beantragt oder irgendwo im Bundesgebiet Hinweise oder Antragsformulare diesbezüglich gesehen. Daher halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Förderung für den Start eines Nebengewerbes überhaupt gibt, für ziemlich gering, möchte es jedoch nicht ausschließen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.