Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen

Nachdem Sie sich nun ausführlich mit der Unternehmensnachfolge als mögliche Gründungsstrategie beschäftigt haben, möchte ich auch die Beteiligung an einem laufenden, bestehenden Unternehmen thematisieren. Sie ist mit der Strategie der Unternehmensnachfolge eng verknüpft, immerhin steigen Sie in beiden Fällen in ein bestehendes Unternehmen ein. Sie kann insbesondere dann eine Option für Sie sein, wenn Sie es in Betracht ziehen, unternehmerische Entscheidungen mit anderen Gesellschaftern gemeinsam zu treffen.

Was man unter einer Beteiligung versteht

Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen, dass es bei einer Kapitalbeteiligung darum geht, gegen die Einlage von Kapital Anteile an einem Unternehmen zu erwerben. Konkreter: Sie werden Gesellschafter. In der Praxis ist dieses Thema allerdings deutlich vielschichtiger. Es stellt sich nämlich dann auch die Frage, welche Rechte und Pflichten mit Ihrer Beteiligung am Unternehmen einhergehen und inwiefern Sie die Haftung für den Betrieb übernehmen. Dies hängt insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens ab, aber natürlich auch von der individuellen vertraglichen Gestaltung.

Wie Sie eine Beteiligung an einem Unternehmen erreichen

Zunächst einmal stellt sich die Frage, in welchem Bereich Sie selbstständig sein möchten. Immer mehr Unternehmer nutzen Möglichkeiten wie Crowdinvesting, um stille Kapitalgeber zu finden, die selbst keine Rechte und Pflichten im Unternehmen übernehmen. Dies ist allerdings keine Option für Sie, wenn Sie sich selbst aktiv am Unternehmen beteiligen wollen.

Doch wie findet man Unternehmen, die tatsächlich einen Mitunternehmer suchen, der neben Kapital auch Grips und Können einbringt? Eine standardisierte Vorgehensweise für diese Problemstellung gibt es leider nicht. So gibt es bisher weder Internetplattformen, die zwischen Unternehmen und angehenden Existenzgründern vermitteln, noch spezialisierte Berater, die Sie hierbei gezielt unterstützen könnten. Deshalb müssen Sie an dieser Stelle selbst aktiv werden.

Beteiligung an einem Unternehmen: So können Sie vorgehen

Beherzigen Sie diese Tipps, um zielgerichtet vorzugehen und schon bald eine passende Beteiligung an einem Unternehmen zu finden:

Schritt 1: In Frage kommende Branchen klären

Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Bereich Sie tätig sein möchten. Gibt es Branchen, in denen Sie sich bereits gut auskennen und Vorkenntnisse mitbringen? Welche Arten von Unternehmen gibt es grundsätzlich in diesem Bereich? Wofür interessieren Sie sich persönlich?

Schritt 2: Mögliche Betriebe auswählen

Recherchieren Sie nun in dem für Sie in Frage kommenden Umkreis nach bestehenden Betrieben, die für Sie relevant sein könnten. Dabei geht es natürlich nicht nur darum, ob diese in der passenden Branche arbeiten. Vielmehr kann hier eine Vielzahl von Fragen eine Rolle spielen, zum Beispiel:

  • Können Sie sich mit dem Produkt bzw. der angebotenen Dienstleistung des Unternehmens identifizieren?
  • Welche Rechtsform weist es auf und wie sehen die Haftungsverhältnisse aus?
  • Wie lange existiert das Unternehmen bereits?
  • Wie hat sich das Unternehmen im Laufe der Jahre seit Bestehen entwickelt?
  • Wie gestaltet sich die wirtschaftliche Lage?
  • Welchen Ruf hat es?
  • Gibt es einen Bereich, in dem das Unternehmen von Ihrer Mitarbeit profieren könnte?

Besonders interessant ist der finanzielle Hintergrund eines Unternehmens. Immerhin möchten Sie ja von sich aus das Angebot machen, eigenes Kapital in das Unternehmen einzubringen. Deshalb sollten Sie sich – soweit möglich – zumindest ein grobes Bild von der aktuellen wirtschaftlichen Lage machen. Wenn es sich um Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften ohne natürliche Person als Gesellschafter handelt, können Sie die Bilanzen im Bundesanzeiger einsehen. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapital- und einer niedrigen Eigenkapitalquote könnten eventuell ein hohes Interesse an zusätzlichem Eigenkapital in Form einer Beteiligung haben, um ihre Abhängigkeit zu verringern. Doch auch andere Unternehmen, die an und für sich gut mit Eigenkapital ausgestattet sind, könnten für eine Expansion oder andere Investitionen ein Interesse an frischem Kapital haben.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Faktor Know-how. Ein etwas veraltetes Unternehmen, das zwar an und für sich (noch) gut läuft, aber in den vergangenen Jahren etwas den Anschluss verpasst hat, könnte davon profitieren, wenn durch Sie wieder etwas frischer Wind in den Betrieb käme.

Schritt 3: Geeignete Betriebe ansprechen

Nach Schritt 2 werden Sie bereits einige der ursprünglich in Frage gekommenen Unternehmen ausschließen können. Die Betriebe, die nun übrig bleiben, sollten Sie gezielt ansprechen. Verlassen Sie sich dabei voll auf Ihr Bauchgefühl, denn eine vorgefertigte Form gibt es nicht. Den Inhaber des kleinen, in die Jahre gekommenen Handwerksbetriebs müssen Sie vielleicht anders ansprechen als den „Manager“ eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Passen Sie sich an Ihren Ansprechpartner an.

Bei kleinen, inhabergeführten Unternehmen ist der persönliche Kontakt immer noch am besten. Besuchen Sie den Inhaber einfach vor Ort, stellen Sie sich vor und erklären Sie Ihr Anliegen. Der direkte „Überfall“ kann hier die geschicktere Variante sein, da den Inhabern kleinerer Unternehmen häufig die Zeit fehlt, um nicht allzu wichtig erscheinende Rückrufe zu erledigen oder Briefe zu beantworten.

Anders sieht es hingegen in größeren Unternehmen aus. Je größer es ist, desto schwieriger wird es, auf die Schnelle den Kontakt herzustellen. Meist sitzt dann nämlich zwischen Ihnen und einem Termin eine Sekretärin, die stark vorselektiert, wer zum Chef vordringen darf. Für solche Fälle empfehle ich Ihnen, zunächst telefonisch anzufragen. Wenn Sie Glück haben und durchgestellt werden, können Sie direkt mit dem Inhaber sprechen und Ihr Anliegen äußern. Hat er Interesse, wird er Sie ohnehin zu einem Termin laden. Andernfalls bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Assistentin davon zu überzeugen, dass sich der Termin für den Chef lohnen könnte.

Natürlich kann auch ein sorgfältig formulierter Brief zum Ziel führen. Bedenken Sie dabei allerdings die Menge an Post, mit der Unternehmensinhaber täglich konfrontiert werden. Achten Sie deshalb darauf, dass sich Ihr Schreiben von der Masse abhebt. Verpassen sie außerdem nicht die Gelegenheit, telefonisch nachzufassen. Einige Tage nach Ihrem Schreiben sollten Sie im Betrieb anrufen und nachfragen, ob der Brief angekommen ist und ob Interesse an einem persönlichen Gespräch besteht.

Schritt 4: Das persönliche Gespräch

Haben Sie einen Termin ergattert, legen Sie Ihrem Gesprächspartner überblicksartig dar, wie Sie sich die Zusammenarbeit vorstellen könnten. Signalisiert Ihr Gegenüber Interesse, können Sie damit beginnen, etwaige Details zu besprechen. Relevant könnten beispielsweise folgende Themen sein:

  • mögliche Höhe der Beteiligung am Unternehmen bzw. Sachleistungen
  • weitere einzubringende Leistungen (z. B. Mitwirkung an der Geschäftsführung, ausführende Leistungen)
  • Gegenleistung für die Beteiligung (z. B. Gewinnverteilung)
  • Haftungsverhältnisse (z. B. Haftungsbeschränkung, persönliche Haftung, Haftung für Verbindlichkeiten, die vor der Zusammenarbeit entstanden sind)
  • mögliche rechtliche Ausgestaltung

Schritt 5: Verträge schließen

Haben Sie erst einmal einen Mitunternehmer gefunden und die Details geklärt, geht es an das Aufsetzen und Unterzeichnen der entsprechenden Verträge. Ziehen Sie zu diesem Schritt unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate, denn Fehler im Gesellschaftsvertrag können Sie mitunter teuer zu stehen (z. B. beim Scheitern der Unternehmung oder auftretenden Haftungsfragen) kommen.

Achtung: Beteiligung im Unternehmen von Freunden

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass sich Existenzgründer am bestehenden Unternehmen eines Freundes oder eines Verwandten beteiligen wollen. Dagegen spricht im Grunde genommen nichts. Beherzigen Sie aber dabei immer die Volksweisheit: „Beim Geld hört die Freundschaft auf!“. Vergessen Sie bei aller Freundschaft nicht, die notwendigen rechtlichen Regelungen zu treffen und sie von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerade bei der gemeinsamen Selbstständigkeit mit Freunden ist es wichtig, dass im Fall der Fälle jeder weiß, welche Rechte und Pflichten er hat.

Im nächsten Artikel setzen wir uns näher damit auseinander, eine Personengesellschaft zu gründen.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.