Grundsätzlich benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung Ihres geschäftlichen Vorhabens kein polizeiliches Führungszeugnis. Eine Ausnahme bilden jedoch sogenannte überwachungsbedürftige Gewerbezweige. Für diese wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist damit eine Zulassungsvoraussetzung.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind folgende gewerbliche Tätigkeiten überwachungsbedürftig und benötigen daher ein polizeiliches Führungszeugnis:
Der Inhalt dessen, was in einem polizeilichen Führungszeugnis stehen - und vor allem, was darin nicht enthalten sein darf - ist gesetzlich geregelt.
Die Einträge im Führungszeugnis werden nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch gelöscht. Wie lang die Zeitspanne im Einzelfall ist, richtet sich nach der Art und der Schwere der begangenen Straftat.
Um ein polizeiliches Führungszeugnis bekommen zu können, sollten Sie einen Antrag stellen.
Als ein Bürger des Landes - oder als eine Person, die sich legal in Deutschland aufhält - haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis. Die Ausstellung des Führungszeugnisses darf Ihnen damit nicht verwehrt werden.
Die Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist gebührenpflichtig. Aktuell beträgt die Gebühr 13 Euro. In einigen Fällen kann auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden.
Lesen Sie hier im Wo und Wieviel des polizeilichen Führungszeugnis.
Es gibt keine gesetzlichen Regeln, wie lange ein polizeiliches Führungszeugnis gültig ist. Damit liegt es im Ermessen der jeweiligen Behörde, festzulegen, wie zeitnah das Führungszeugnis ausgestellt werden soll. 8. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis Seit 2010 gibt es ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis bietet eine umfassende Auskunft über das Strafregister der betreffenden Person.
Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis erhalten Sie hier
Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, muss dieses von einer dazu berechtigten Stelle verlangt worden sein. Sie wollen Räder oder Altmetall verkaufen? Vielleicht ein Reisebüro eröffnen oder einen Sicherheitsdienst einrichten? Als Selbstständiger müssen Sie das Führungszeugnis beim Gewerbeamt vorlegen, unverzüglich nach oder am besten zeitgleich zur Anmeldung Ihres Gewerbes. Sollten Sie Angestellte beschäftigen, die ein solches Führungszeugnis benötigen, verlangen Sie selbst als Arbeitgeber dieses Zeugnis schriftlich, sodass Ihr Angestellter es selbst beantragen und die Aufforderung vorlegen kann.
Beantragt wird das polizeiliche Führungszeugnis am besten persönlich bei der Meldebehörde des Wohnortes. Diese holt sich die Auskunft von dem Bundesministerium für Justiz, das das Bundeszentralregister verwaltet. Daher dauert der ganze Vorgang zwei bis drei Wochen - Sie müssen sich also rechtzeitig darum kümmern, wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen. Die Bescheinigung wird direkt an die zuständige Behörde gesandt, daher halten Sie auf dem Meldeamt vorsorglich das Aktenzeichen sowie die Adressdaten und Ansprechpartner des Gewerbeamtes bereit. Außerdem sollten Sie sich selbst ausweisen können, dazu brauchen Sie einen Personalausweis (PA) oder Reisepass.
Falls Sie sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen wollen, müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen, denn hier gilt der besondere Schutz sozial empfindlicher Bereiche.
Sind Sie Mitglied eines europäischen Staates außerhalb von Deutschland, beantragen Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Für das deutsche polizeiliche Führungszeugnis entrichten Sie 13 Euro Gebühr, für das Europäische Führungszeugnis 17 Euro.
Prüfen Sie sorgfältig, ob ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Selbständigkeit nötig sind und organisieren Sie anschließend notwendige Weiterbildungen bzw. bringen Sie die nötigen Dokumente bei! Erst dann haben Sie wirklich den Weg für die Gewerbeanmeldung und damit Ihre Selbständigkeit geebnet.
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