Vorhandenes Inventar (Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.) sind kein Problem bei der Gewerbeabmeldung, es muss jedoch ordnungsgemäß in der Buchführung und bei der Ermittlung des Gewinns behandelt werden, sodass das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag beendet ist und abgemeldet werden kann.
Prinzipiell haben Sie die Möglichkeit zwischen:Verkaufen des Inventars oder aus der Firma entnehmen und zu privaten Zwecken nutzen. Vielleicht kommt noch verschrotten dazu, wenn es sich tatsächlich um recht alte, unbrauchbare Gegenstände handelt.
In jedem Fall muss jedoch der buchhalterische Wert des Inventars aus der Buchhaltung ausgebucht werden. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, in Wirklichkeit entsteht ja noch ein Umsatzerlös durch die geschriebene Rechnung beim Verkauf des Inventars.
Wenn Sie jetzt der Meinung sind: "Ach, da hab ich ja Glück gehabt, dass passiert bei mir nicht, weil ich nicht verkaufe, sondern zu eigenen Zwecken privat weiternutze." Dann liegen Sie leider falsch, denn auch in diesem Fall muss ein Wert ermittelt werden, der leider nicht auf der Rechnung steht sondern sich am aktuellen Marktwert (korrekterweise ist es der Teilwert) orientiert. Der Wert ermittelt sich in etwa so: Was würde ein fremder Dritter für diesen Gegenstand oder das gesamte Unternehmen mit diesem Gegenstand bezahlen? Diese Frage kann man so nicht auf Anhieb beantworten, oft werden Vergleichsportale (ebay, amazon) oder Vergleichsverkäufe genutzt, um den Wert zu finden. Im Zweifel kann man den Wert auch schätzen. Sie dürfen aber niemals den Fehler machen und diesen Geschäftsvorgang einfach unter den Tisch kehren und so den Teilwert mit "0 Euro" ansetzen. Das würde bei einer Prüfung durch das Finanzamt sofort auffallen und mit Sicherheit korrigiert werden, vielleicht sogar Folgen haben.
Wie sie sich auch immer entscheiden werden: Sehr oft werden durch Firmenauflösungen oder Gewerbeabmeldungen so genannte stille Reserven aufgedeckt (das Fahrzeug steht mit einem Buchwert von einem Euro in den Büchern, wird jedoch bei Gewerbeabmeldung für 1500 Euro verkauft => Aufdeckung von stille Reserve in Höhe von 1.499€), welche selbstverständlich als Einkünfte (Gewinn aus Gewerbebetrieb) in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen. Auch zu diesem Thema kann ich Ihnen einen seriösen und vertrauensvollen Steuerberater ans Herz legen, der Sie in Ihrem Fall gut beraten wird.