Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Um eine Existenzgründerförderung zu erhalten, muss der Bundesagentur für Arbeit ein Geschäftsplan vorgelegt werden. Benötigt der Gründer darüber hinaus noch weitere finanzielle Mittel in Form von Krediten oder Fremdkapital im Allgemeinen, so werden auch Kreditinstitute, Förderbanken von Bund und Ländern und die Kapitalgeber und Anteilseigner einen Businessplan verlangen.
Es ist also ein Fehler und Irrglaube, den Businessplan allein für die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen. Jeder der ein berechtigtes Interesse an Ihrem Unternehmen hat, verlangt ein Businessplan. Der Unternehmer muss dann entscheiden, ob und was er von dem Gläubiger hat und ob er aus diesem Nutzen heraus eine Kopie seiner Geschäftsidee, seines Konzeptes und seiner finanziellen Aufstellung preisgeben möchte. Getreu dem Motto:
"Wenn man von jemanden was will, muss man denjenigen auch überzeugen."
Die Überzeugungsarbeit funktioniert nun mal mit einem Businessplan am besten. Im Zweifel muss der Gründer einen vertrauenswürdigen Berater befragen, um nicht jedem x-beliebigen Menschen sein Geschäftskonzeptäunter die Nase zu reiben und damit seine Geschäftsidee auf einem silbernen Tablett zu liefern.
Überlegen Sie vor Weitergabe Ihres Businessplans stets, wer muss oder wer kann informiert werden. Sehr viele Stellen, Institute und Behörden benötigen Ihren Businessplan gar nicht. Wer ihn zwingend haben muss, fragt auch extra nach. Also nicht zu großzügig mit dem Verteilen Ihres Konzeptes sein! Hier eine kleine Zusammenstellung mit Hinweisen und Empfehlungen von mir, wer darf, soll und muss eine Kopie erhalten:
- Arbeitsagentur (für den Gründungszuschuss) [Pflicht]
- Ihre Hausbank (für den Kredit, Dispo oder andere Finanzprodukte) [Pflicht]
- Mitunternehmer und Anteilseigner [Pflicht]
- Lieferanten oder Großhändler [Verbot]
- Finanzamt [Wahlrecht]
- Gewerbeamt [Wahlrecht]
- Fördermittelgeber [Pflicht]
Im Zweifel besprechen Sie vorher mit Ihrem Berater den genauen Verteiler Ihres Businessplans ab und entscheiden Sie mit ihm gemeinsam, wer eine Kopie
- zwingend braucht (Pflicht)
- informiert werden kann (Wahlrecht)
- nicht informiert werden muss (Verbot).