Gründungszuschuss vor dem Aus?
Bezieher von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen möchten, können einen Zuschuss vom Staat erhalten, den Gründungszuschuss. Die Bewilligung des Gründungszuschuss ist jedoch vom Arbeitsamt abhängig. Aktuelle Zahlen zeigen dramatisches: Steht der Gründungszuschuss vor dem Aus?

Nürnberg, 16. Februar 2016 - Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich die Zahlen, wie viele Arbeitslose einen staatlichen Zuschuss erhalten, damit der Start in die Selbstständigkeit gelingt. 2010 haben fast 150.000 Arbeitslose den Gründungszuschuss erhalten. 5 Jahre später - 2015 - sank die Zahl auf nur noch ein Fünftel: Bei nur noch circa 30.000 Arbeitslosen wurde der Antrag auf den Gründungszuschuss bewilligt. Auch gegenüber 2014 sank der Wert um ungefähr 3 Prozent, berichtet gruenderszene.de. Der Gründungszuschuss ist eine Möglichkeit bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Gründungszuschuss seit 2011 faktisch gestorben
Ein Grund liegt in der Reform des Gründungszuschuss von 2011. Seit diesem Jahr ist die Bewilligung der Förderung von der Arbeitsagentur abhängig, einen Rechtsanspruch gibt seitdem nicht mehr. Das Online-Portal Gründerszene zitiert in einem Artikel die Grünen-Politikerin Kerstin Andreae, dass seit 2011 der Gründungszuschuss “faktisch gestorben” sei, da der Existenzgründer von der Bewilligung des Sachbearbeiters abhängig ist. Beim Gründungszuschuss erhalten Arbeitlose in 2 Phasen eine Förderung. In der ersten Phase, bekommen sie 300 Euro mehr als der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Nach 6 Monaten kann die zweite Phase bewilligt werden. Dann erhalten Existenzgründer 9 weitere Monate 300 Euro monatlich.
Arbeitsagenturen wimmeln Gründer ab
Im oben genannten Artikel wird davon gesprochen, dass die Arbeitsagenturen Gründungswillige sogar abwimmeln. Andreas Lutz, Sprecher des Verbands der Gründer und Selbstständigen äußert sich dazu: “Nur noch die Findigen bekommen den Zuschuss”. Die Arbeitsagenturen seien also gar nicht daran interessiert, Bezieher von Arbeitslosengeld I bei dem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten bzw. zu fördern. Zu recht?
Jede zweite Existenzgründung scheitert - Haben die Arbeitsagenturen recht?
Ein weiterer wichtiger Aspekt muss jedoch beachtet werden: Zwischen Sommer 2014 und Sommer 2015 kamen knapp die Hälfte der geförderten Gründer, wegen mangelnden Erfolgs, nicht über die erste Phase des Gründungszuschusses hinaus. Haben die Arbeitsagenturen als recht, wenn sie nur noch so wenige Existenzgründungen bezuschussen? Schließlich scheitern ja sogar von - vergleichsweise - wenigen geförderten Gründungen immer noch die Hälfte. Es fehlen auch Zahlen, wie viele Arbeitslose überhaupt einen Antrag auf eine Förderung stellten. Andreas Lutz ist der Ansicht, dass die Arbeitsagenturen Arbeitslose generell zu wenig über die Förderung und Möglichkeiten aufklären. Kerstin Andreae äußerte sich gegenüber Gründerszene:
“Die Bundesagentur für Arbeit hatte mit ihrem Gründungszuschuss eines der wirksamsten Förderinstrumente, um kreative und risikobereite Menschen in die Selbständigkeit zu bekommen”.
Frau Andreae, Herr Lutz und auch andere arbeiten daher seit Jahren daraufhin, dass Arbeitslose wieder einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss erhalten. Ansonsten ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die Förderung nicht nur "faktisch", sondern auch buchstäblich gestrichen wird.