Marketplace-Händlern droht Strafe bei lascher Angebotskontrolle
Online-Händler nutzen häufig spezielle Plattformen, um ihre Produkte im Internet anzubieten. Solche Dienste wie z. B. Amazon Marketplace oder eBay sind einerseits sehr effektiv und einfach. Andererseits sind Händler dazu verpflichtet, das Angebot ständig auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. So auch im vorliegenden Fall.

München, 27.Juli 2017 - Eine Marketplace-Händlerin verkaufte auf der Plattform Amazon Marketplace Sonnenschirme. Dazu wählte sie ein Produktfoto aus, das mehr als den angebotenen Sonnenschirm zeigte. Auf dem Bild waren auch der Ständer sowie Betonplatten zu sehen, die zur Stabilisierung des Schirms dienten. Diese Betonplatten waren allerdings nicht mit in dem angegebenen Preis enthalten. Das Problem: In der detaillierten Produktbeschreibung war zwar klar ersichtlich, dass die Betonplatten nicht im Angebotspreis enthalten sind, jedoch ging das nicht aus dem Angebotstext hervor.
Vorsicht mit Produktfotos in Katalogen!
Daran störte sich ein Konkurrent und mahnte die Händlerin an. Der Konkurrent war der Meinung, dies sei irreführend. Ein Gericht gab ihm 2015 Recht. Auch nach dem Gerichtsurteil sorgte die Händlerin nicht für die notwendige Klarheit ihres Angebotes. Das nahm der Konkurrent wiederum zum Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen. Nachdem sechs Wochen nach diesem Hinweis das Angebot immer noch nicht umgestellt worden war, klagte er erneut gegen die Händlerin.
Regelmäßige Prüfung der Marketplace-Angebote ist Pflicht
Die Amazon-Händlerin hat angegeben, ihre Angebote alle 14 Tage zu prüfen. Das sei zu wenig, meinte das Landgericht Arnsberg und brummte ihr ein Bußgeld von 2500 € auf (Beschluss vom 14.02.217, Az. I-8 O 10/15). Außerdem hatte sie laut Konkurrent sechs Wochen nicht geprüft.
Bereits zuvor hatte das BGH in einem anderen Fall entschieden, dass für solche Händler eine regelmäßige Angebots-Prüfpflicht besteht.
Welcher Kontrollintervall ist regelmäßig?
Dass sich ein Gericht mit den Angebotskontrollen eines Händlers auf Marketplace beschäftigen muss, ist nicht neu. Neu allerdings wäre: wenn konkret festgelegt werden würde, wie eine regelmäßige Kontrollpflicht (z. B. in welchen Abständen) auszusehen hat.
Fest steht jedenfalls: Wer sein Angebot nicht gründlich prüft und auf den Hinweis eines Konkurrenten nicht eingeht, der riskiert ein üppiges Ordnungsgeld. Sicherlich ist dieses Urteil nicht auf Amazon beschränkt, sondern trifft auch auf andere Plattformen wie eBay zu.