ePrivacy-Verordnung: Vom willkürlichen Umgang mit Daten
In Brüssel hat das EU-Parlament am 26. Oktober 2017 die eprivacy-Verordnung verabschiedet. Thema dieser Verordnung ist ein regulierter und schützender Umgang mit fremden Daten bezüglich elektronischer Dienste. Dabei geht es nicht ausschließlich um Messengerdienste, sondern auch um andere Dienste, wie zum Beispiel Online-Händler.

Brüssel, 06. Dezember 2017 - Unerwünschte Weitergabe und Nutzung von Daten sowie auch der Umgang mit fremden Daten bei elektronischen Diensten sind auf europäischer Ebene debattiert worden mit dem Ziel, den elektronischen Datenschutz näher zu beleuchten und zu verbessern.
Bei der ePrivacy-Verordnung, die sich basierend auf der Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, mit dem Umgang fremder Daten befasst, handelt es sich um einen direkten EU-Beschluss und um eine konsequentere Positionierung der EU bezüglich der Datenschutzregeln bei Messengerdiensten.
Mitbestimmung zur Nutzung der Daten
Datenschutz bedeutet, dass Daten "in einem Schutzraum" behandelt werden müssen. Aus Sicht der EU bedeutet dies konkret: Sind die Daten bei einem Messengerdienst für Kommunikation, wie zum Beispiel Whatsapp, dürfen sie auch nur für diesen einen Zweck, nämlich den der Kommunikation, genutzt werden.
Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten ist nicht zulässig, es sei denn, der Nutzer hat einer Einwilligung zugestimmt.
Auch Browserdaten sollen geschütztt werden
Dies soll auch bei Browsern und Betriebssystemen angewendet werden. Vor Benutzung eines Browsers oder eines Betriebssystems muss die datenschutzfreundlichste Voreinstellung Pflicht werden, um eine informierte Einwilligung durchzusetzen und so den Nutzer zu schützen, denn Daten müssen vertraulich behandelt werden. Unternehmer, die überwiegend online Geld verdienen, müssen sich auf viele Neuerungen gefasst machen. Wie das alles im Konkreten aussehen wird, ist noch nicht im vollen Umfang abzusehen.
Über eine konkrete Ausübung dieser Verordnung müssen das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten noch verhandeln, jedoch ist diese Bestimmung beschlossene Sache auf europäischer Ebene. Schon im Mai 2018 soll die ePrivacy-Verordnung mit der DSGVO konkrete Anwendung finden.