Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 30.03.2022 um 14:54 aktualisiert
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Wann kommt der Führerschein für Existenzgründer?

Um all die sinnlosen Existenzgründungen zu vermeiden, welche oft von Vornherein zum Scheitern verurteilt sind, fordert das Gründerlexikon einen Führerschein für Existenzgründer!

Führerschein für Existenzgründer
Jeder Existenzgründer sollte eine Prüfung ablegen.
© PublicDomainPictures / pixabay.com

Dingelstädt, 14. September 2018 - Alle Existenzgründer sollten verpflichtet werden, ihr betriebswirtschaftliches Wissen und ihr unternehmerisches Denken unter Beweis zu stellen, bevor sie ein Gewerbe anmelden können. Sie sollten eine verpflichtende Prüfung ablegen, in der sie Fragen zu den Themen Buchhaltung vorbereiten, Steuerrecht, Versicherungen, Businessplan, Finanzplanung und viele mehr beantworten müssten. So könnte sichergestellt werden, dass eine gewisse Basis an unternehmerischem Know-how vorhanden ist. Es könnte sogar eine praktische Prüfung durchgeführt werden, in der beispielsweise die Kalkulation eines Angebots abgeprüft wird.

Natürlich sollte diese Prüfung nicht nur „der Form halber“ abgelegt werden müssen, sondern es sollte ein Zwang bestehen, dass diese auch bestanden wird. Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, also kein ausreichendes Wissen nachgewiesen werden kann, sollte die Gewerbeanmeldung abgelehnt werden.

Durch Lernen zum Erfolg

Das Gründerlexikon stellt sich eine anspruchsvolle Prüfung vor, die nicht jeder Laie auf Anhieb bestehen kann. Die Erwartung ist, dass sich die Gründer ausführlich mit den entsprechenden Themen auseinandersetzen müssen, damit sie die Prüfung bestehen können. Dies sorgt dann auch dafür, dass sich die Prüfungsteilnehmer intensiv mit der kompletten BWL Materie auseinandersetzen. Sie sollen viel lernen müssen, damit sie die Prüfung bestehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich ein weitreichendes Basiswissen vor der Gründung vorhanden ist und nicht etwa Fragen wie:

  • "Wo liegt der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?"
  • "Kann ich meine Krankenversicherung als Betriebsausgabe ansetzen?"
  • "Kann meine Mutter im Gewerbe helfen, ohne das ich sie anstelle?"
  • "Wie viel Gehalt darf ich mir als Unternehmer zahlen?" ua.

von einem Unternehmer gestellt werden.

Die Prüfung sollte für die Teilnehmer kostenpflichtig sein, denn so wird sie auch mit dem nötigen Ernst betrachtet. Personen, die nur aus Spaß ein Gewerbe gründen, um damit ggf. im Großhandel günstigere Preise nutzen können, werden das Geld für diese Prüfung nur ungern aufbringen, wodurch auch gleich wieder eine gewisse Auslese betrieben wird.

Wer die Prüfung besteht, erhält dann nicht nur die Erlaubnis, sein Gewerbe anzumelden, sondern auch ein Qualitätssiegel, welches eine "geprüften Gründer" ausweist. Dies macht das Unternehmen sowohl für Kunden als auch für Lieferanten attraktiver.

Wer soll die Prüfung abnehmen?

Für die Abnahme der Prüfung sollte eine entsprechende zertifizierte Stelle vorhanden sein. Wichtig ist, dass sie völlig unabhängig arbeitet und nicht kommerziell beeinflusst werden kann. Am besten würde sich ein öffentliches Institut eignen, beispielsweise die Stiftung Warentest. Eventuell käme auch eine gemeinnützige Einrichtung infrage.

Was muss ich nun tun?

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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Screenshot www.statistik.thüringen.de
Screenshot www.statistik.thüringen.de
© Landesamt für Statistik Thüringen / statistik.thüringen.de/startseite.asp

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