Elektronische Ladenkassen: Unternehmer stehen vor neuen Herausforderungen
Bereits vor einigen Jahren beschloss die Bundesfinanzministerium, dass Unternehmer elektronische Registrierkassen benutzen müssen. Spätestens ab dem 01. Januar 2017 müssen alle Unternehmen auf eine Technik umgerüstet haben, die es erlaubt, alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen. Ab 2019 muss sogar eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, die es unmöglich macht, nachträgliche Änderungen in den Kassenaufzeichnungen vorzunehmen.

Berlin, 02, Mai 2016 - Was zunächst sinnvoll erscheint, bringt für Unternehmer aber auch Nachteile mit sich. Der Gedanke des Bundesfinanzministeriums ist nachvollziehbar. Ein beachtlicher Teil des Warengeschäfts im Einzelhandel, wird immer noch mit Bargeld abgewickelt. Doch wenn Bargeld im Spiel ist, besteht immer die Gefahr, dass Einnahmen nicht oder nicht richtig erfasst werden. Das führt für den Bund - und damit natürlich letztlich auch für den Steuerzahler - zu Steuerausfällen. Zwar besteht heute schon die Pflicht zur Einzelaufzeichnung, allerdings können diese nachträglich geändert und manipuliert werden. Um dem einen Riegel vorzuschieben, sollen spätestens ab 2017 so genannte “manipulationssichere Kassen” von allen Unternehmern eingesetzt werden. Neue Betriebs- und Geschäftsausstattung muss also her. Die Zeitschrift “Der Steuerzahler” (Ausgabe 5/16) macht hier noch auf einen weiteren Vorteil aufmerksam: Wettbewerbsnachteile für ehrliche Unternehmer gegenüber betrügerischen Unternehmern könnten so vermieden werden.
Problem bereits seit 2003 bekannt
Das Problem ist bereits seit über einem Jahrzehnt bekannt. Schon 2003 wies der Bundesrechnungshof darauf hin, dass der Bund mit Steuerausfällen durch manipulierte Kassensysteme rechnen muss. Doch erst 7 Jahre später reagierte das Bundesfinanzministerium. Alle Vorgänge müssen seitdem einzeln, vollständig und im nachhinein unveränderbar aufgezeichnet werden. Kassen, die die Erfordernisse nicht erfüllten, mussten umgehend nachrüsten. Eine Ausnahme gab es nur für Kassen, bei denen eine Nachrüstung technisch nicht möglich war. Die betroffenen Unternehmer dürfen jedoch nur bis Ende 2016 derartige Kassensysteme einsetzen. Ab 2017 muss dann jeder Unternehmer auf das neue Kassensystem umgestiegen sein.
Auch diese elektronischen Kassensysteme sind manipulierbar
Doch auch diese Kassensysteme sind durch verschiedene Mittel im nachhinein manipulierbar. Sei es durch Einsatz von Manipulationssoftware, Trojaner oder anderer technischer Hilfen. Um dieses Problem zu lösen, baten die Bundesländer um neue Lösungsvorschläge.
Am liebsten Bargeld ganz abschaffen…
Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble hat bereits eine Bargeldobergenze von 5.000 Euro ins Spiel gebracht. Demnach dürfen Geschäfte über 5.000 Euro nur elektronisch abgewickelt werden. Wahrscheinlich würde er am liebsten das Bargeld ganz abschaffen. So könnte eine umfassende Kontrolle aller Geschäftsvorfälle stattfinden. Denn eine nachträgliche Manipulation wäre dann nahezu ausgeschlossen. Das hätte durchaus diverse Vorteile für Unternehmer. Neue Kassensysteme, wie sie derzeit diskutiert werden, wären nicht mehr notwendig. Doch bis jetzt werden nur wieder neue Kassensysteme untersucht und diskutiert.Unternehmer müssen sich also darauf einstellen, ständig neue Kostenvoranschläge einzuholen, sowie neue Technik und Kassen einzusetzen. Auf der anderen Seite kann es auch keine Lösung sein, alle Unternehmer unter Generalverdacht zu stellen. Der Bund der Steuerzahler setzt sich daher für “Lösungen mit Augenmaß” ein.