Am von Torsten in Buchführung geschrieben und am 14.07.2021 um 14:52 aktualisiert
Kassen-Nachschau

Kassenprüfung: Unangemeldete Kontrollen vom Finanzamt

Ab diesem Jahr kann das Finanzamt bei allen Unternehmen der Bargeldbranche die unangemeldete Kassen-Nachschau durchführen. Seit Januar 2018 ist es dem Finanzamt erlaubt, unangemeldete Prüfungen bei jedem Unternehmen der durchzuführen. Im Rahmen solcher Prüfungen wird vor allem die Entsprechung der im Kassensystem gespeicherten Informationen den geltenden Regeln gecheckt.

Kassen-Nachschau
Da kommen Unternehmer ins Schwitzen, wenn das Finanzamt plötzlich die Kassen prüfen will.
© dutchpirates / pixabay.com

Berlin, 19. Februar 2018 - Die Kassen-Nachschau kann in jedem Unternehmen durchgeführt werden, welches in irgendeiner Form mit Bargeld zu tun hat. Diese wird dabei von einem oder zwei Beamten des zuständigen Finanzamtes durchgeführt. Diese weisen sich als Beamte aus, händigen das Infoblatt-Kassen-Nachschau und schauen sich an, wie das Kassensystem des Unternehmens programmiert wurde und welche Daten dort gespeichert sind.

Lesetipp: Das Gründerlexikon hat verschiedene Kassensysteme getestet und in einem Vergleich gegnübergestellt.

Besonderheiten der Kassenprüfung

Es werden nicht nur Unternehmen mit Registrier- oder PC-Kasse geprüft, sondern auch solche, die solche Geräte nicht besitzen. Allerdings beschränkt sich die Prüfung bei solchen Systemen auf die Tagesberichte und die Zählung des in der Kasse befindlichen Geldes. Eine weitere Besonderheit der sogenannten Kassen-Nachschau besteht darin, dass sie mit Lohnsteuernachschau gekoppelt werden kann.

Diese beinhaltet dann die Überprüfzung der Anzahl der Mitarbeiter und deren Lohnabrechnungen. Außerdem wird in jedem einzelnen Fall geprüft, wieviel jeder Mitarbeiter pro Monat tatsächlich arbeitet. Besonders gründlich werden dabei die Aufzeichnungen zu den auf 450-Euro-Basis Beschäftigten überprüft.

Wie können sich die Unternehmer auf die Kassen-Nachschau vorbereiten?

Am besten ist es, wenn der Unternehmer Kassenfachhändler um technische Hilfe bei der Programmierung bittet, was aber nicht gratis sein wird. Damit auch die rechtliche Seite immer mit berücksichtigt bleibt, sollten Selbstständige sich bei der Kassenführung von einem Steuerberater beraten lassen, was natürlich wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird.

Für die Erstinformierung können Selbstständige sich zudem das entsprechende Infoblatt des Landesamts für Steuern Niedersachsens anschauen.

vg wort pixel
Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Liebhaberei: Beweislast liegt beim Selbständigen

Grabstein mit Totenkopf
Hier ruhen Sie, wenn Sie keine Gewinnerzielungsabsicht vorweisen können
© Alexas_Fotos / pixabay.com

Anfangsverluste aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit sind normal und werden in der Regel von den Finanzämtern akzeptiert. Schwierig kann die Anerkennung der Verluste dann werden, wenn sich der Selbständige eine typische Freizeitbeschäftigung für seine Unternehmung ausgesucht hat.

Smart Home Systeme: Für Hacker oder Unternehmer gut?

Einsatzgebeite von Smart Home im Unternehmen
Die Einsatzgebiete von Smarthome im Unternehmen sind vielfältig, müssen aber gut durchdacht sein.
© geralt / pixabay.com

Alexa, Siri, Cortana oder Google Assistant - Sprachassistenten haben längst in den Alltag vieler Menschen Einzug gehalten. In Verbindung mit Smarthome Systemen machen sie das Leben angenehmer und mitunter auch effizienter. Kein Wunder, dass auch Smart Business Lösungen in immer mehr Unternehmen zum Einsatz kommen. Obwohl sie dem Unternehmer ein Gefühl der Kontrolle geben, könnte er genau die verlieren.

Vatertagsgeschenk absetzen: Mit diesem Steuertrick klappt´s

herrenuhr
Vatertagsgeschenk Herrenuhr
© Pixapay / pixabay.com

Für viele Menschen steht der Vatertag vor der Tür und es wird Zeit, sich Gedanken über passende Geschenke zu machen. Doch wussten Sie, dass manche Vatertagsgeschenke tatsächlich steuerlich absetzbar sind? Mit einem cleveren Steuertrick lässt sich das Geschenk für den Papa nicht nur besonders originell gestalten, sondern auch noch den Geldbeutel schonen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie dieses Jahr mit Ihrem Vatertagsgeschenk punkten und gleichzeitig Steuern sparen können!