Bereits zu einem früheren Zeitpunkt Ihrer Unternehmensgründung haben Sie sich intensiv mit dem Thema Kooperation auseinandergesetzt. Sie haben gelernt, worauf Sie bei einem Kooperationspartner schauen sollten, wie Sie ihn finden und auch wie eine gelungene Kooperation aussieht. Wenn Kooperationen für Sie relevant sind, dann ist es jetzt an der Zeit, dass Sie Kooperationsverträge bzw. Vereinbarungen aufsetzen. Welche Punkte grundsätzlich in einen Kooperationsvertrag hineingehören, habe ich Ihnen ebenfalls bereits gezeigt.
Einen Kooperationsvertrag können Sie entweder selbst aufsetzen oder Sie holen sich Hilfe bei Profis, sprich Rechtsanwälten, Notaren, Beratern etc. Beides hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Für welche Variante Sie sich letztlich entscheiden, bleibt natürlich Ihnen überlassen, da nur Sie Ihre individuellen Umstände am besten berücksichtigen können.
Wenn Sie sich unsicher sind oder die Kooperation sehr umfangreich ist, dann holen Sie sich lieber professionelle Hilfe!
Im Internet und auch hier im Gründerlexikon finden Sie Vorlagen für Kooperationsverträge. In der Regel enthalten diese jedoch nur die grundlegenden Punkte, die standardmäßig in eine Vereinbarung hineingehören. Wenn Ihre Kooperation nicht besonders umfangreich wird, dann können Sie sich das Geld für einen Anwalt sparen und den Kooperationsvertrag selbst schreiben.
Vorteile:
Nachteile:
Die Vorlagen die Sie im Internet finden, werden meist nicht Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Aufgrund der schier unendlichen Möglichkeiten für Kooperationen ist dies auch nicht möglich. Daher rate ich Ihnen, wenn Sie umfangreichere Kooperationen vereinbaren möchten, dass Sie sich professionelle Hilfe suchen. Sie haben bereits auch verschiedene Rechtsformen der Kooperation kennengelernt. Ohne gute fundierte Kenntnisse, empfehle ich Ihnen nicht, zum Beispiel eine OHG mit Ihrem Partner zu gründen. Auch wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftsgründung mit den Arten der Rechtsformen auseinandergesetzt haben, gibt es doch noch einiges zu beachten.
Vorteile:
Nachteile:
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Wenn Sie sich Hilfe bei einem Anwalt oder einem Notar holen, dann besprechen Sie das bitte vorher gemeinsam mit Ihrem Kooperationspartner. Versuchen Sie auch, die Termine gemeinsam wahrzunehmen, sodass jeder seine Fragen und Anregungen mit einbringen kann. Sonst besteht die Gefahr, dass der eine sich hintergangen fühlt. Überlegen Sie auch im Vorfeld, wie Sie die Kosten untereinander aufteilen.
Nicht jeder Anwalt oder Notar ist für Kooperationsvereinbarungen der ideale Ansprechpartner. Vielleicht haben Sie bereits einen passenden Rechtsanwalt für dieses Fachgebiet gefunden. Wenn nicht, dann verweise ich an dieser Stelle nochmal auf den Artikel, den Sie bereits kennen dürften: Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt vor Ort?
Meine Name ist Torsten Montag, ich bin Betriebswirt, Internetcoach und betreibe seit 2004 das Gründerlexikon. Ich werde Ihnen durch meine Artikel den richtigen Weg als Unternehmer zeigen. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern in die Gründerlexikon Facebook Gruppe - dort erhalten Sie unbürokratische Hilfe.