Brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Grundsätzlich benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung Ihres geschäftlichen Vorhabens kein polizeiliches Führungszeugnis. Eine Ausnahme bilden jedoch sogenannte überwachungsbedürftige Gewerbezweige. Für diese wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist damit eine Zulassungsvoraussetzung.

1. Tätigkeiten, bei denen ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird

Nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind folgende gewerbliche Tätigkeiten überwachungsbedürftig und benötigen daher ein polizeiliches Führungszeugnis:

  • An- oder Verkauf von
    • Computern, Unterhaltungselektronik, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Leder- und Pelzbekleidung oder anderen hochwertigen Konsumgütern
    • Fahrrädern und Kraftfahrzeugen
    • Schmuck, Perlen und Edelsteinen
    • Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus diesen Materialien
    • Altmetallen
  • Die Vermittlung von Bekanntschaften, Partnerschaften oder Eheschließungen
  • Die Erteilung von Informationen über persönliche Angelegenheiten oder persönliche Vermögensverhältnisse
  • Der Verkauf und die Einrichtung von Sicherungseinrichtungen für Gebäude - einschließlich der Schlüsseldienste
  • Die Vermittlung von Unterkünften, der Betrieb von Reiseveranstaltungen oder Reisebüros
  • Die Erstellung und der Verkauf spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Die einschlägige gesetzliche Regelung erhalten Sie hier.

2. Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses

Der Inhalt dessen, was in einem polizeilichen Führungszeugnis stehen - und vor allem, was darin nicht enthalten sein darf - ist gesetzlich geregelt.

  • Erlaubte Inhalte In einem polizeilichen Führungszeugnis dürfen stehen:
    • Straftaten, die zu einer Verurteilung geführt haben
    • Entscheidungen, die die Schuldfähigkeit betreffen
    • Widerrufene Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde - beispielsweise bezüglich des Waffenscheins oder einer gewerberechtlichen Erlaubnis
  • Unerlaubte Inhalte Nicht erlaubt in einem polizeilichen Führungszeugnis sind:
    • Verwarnungen mit Strafvorbehalt
    • Jugendstrafen, sofern diese auf Bewährung erfolgt sind
    • Sonstige Verurteilungen mit einer Geldstrafe bis zu neunzig Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, falls es sich dabei um die erste Straftat handelt.

3. Die Löschung der Einträge im polizeilichen Führungszeugnis

Die Einträge im Führungszeugnis werden nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne automatisch gelöscht. Wie lang die Zeitspanne im Einzelfall ist, richtet sich nach der Art und der Schwere der begangenen Straftat.

  • Nach 3 Jahren werden folgende Eintragungen gelöscht:
    • Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten
    • Geldstrafen
    • Bewährungsstrafen
    • Jugendstrafen (mit einigen Ausnahmen)
  • Nach 5 Jahren werden längeren Freiheitsstrafen gelöscht
  • Nach 10 Jahren werden Sexualstraftaten aus dem Führungszeugnis entfernt, falls diese mit einer Freiheitsstrafe belegt worden sind, die 1 Jahr überschreitet
  • Die Regelung für besondere Ausnahmefälle Auf Antrag können in besonderen Ausnahmefällen einzelne Einträge im polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings sehr streng. Nur in Fällen unbilliger Härte können die Einträge vorzeitig gelöscht werden. Berufliche Schwierigkeiten stellen dabei regelmäßig keinen Grund für eine besondere Ausnahmeregelung dar.

4. Die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses

Um ein polizeiliches Führungszeugnis bekommen zu können, sollten Sie einen Antrag stellen.

  • Was steht im Antrag? Im Antrag müssen folgende Informationen enthalten sein:
    • Personendaten des Antragstellers
    • Die Versendungsanschrift
    • Der Zweck der Antragstellung
    • Die Unterschrift des Antragstellers
    • Eine amtliche Bestätigung der Unterschrift und der Personendaten
  • Wie wird der Antrag gestellt? Das polizeiliche Führungszeugnis kann zur Zeit nur persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Zur Identitätsfeststellung sollten Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen. Die Meldebehörde stellt dann eine interne Anfrage an das Bundesjustizamt. Die Bearbeitung nimmt Zeit in Anspruch. Bis zur tatsächlichen Erstellung des Führungszeugnisses können etwa zwei Wochen vergehen. Ab Herbst 2014 soll ein polizeiliches Führungszeugnis auch online beantragt werden können. 

Aktuelle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier

5. Keine Verwehrung des polizeilichen Führungszeugnisses

Als ein Bürger des Landes - oder als eine Person, die sich legal in Deutschland aufhält - haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis. Die Ausstellung des Führungszeugnisses darf Ihnen damit nicht verwehrt werden.

6. Die Kosten des polizeilichen Führungszeugnisses

Die Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist gebührenpflichtig. Aktuell beträgt die Gebühr 13 Euro. In einigen Fällen kann auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden.

Lesen Sie hier im Wo und Wieviel des polizeilichen Führungszeugnis.

7. Die Geltungsdauer des polizeilichen Führungszeugnisses

Es gibt keine gesetzlichen Regeln, wie lange ein polizeiliches Führungszeugnis gültig ist. Damit liegt es im Ermessen der jeweiligen Behörde, festzulegen, wie zeitnah das Führungszeugnis ausgestellt werden soll. 8. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis Seit 2010 gibt es ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis bietet eine umfassende Auskunft über das Strafregister der betreffenden Person.

  • Der Zweck des erweiterten Führungszeugnisses Das erweiterte Führungszeugnis soll die sensiblen Bereiche des sozialen Lebens besonders schützen. Daher werden Personen, die beruflich vorwiegend mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, in den meisten Fällen um ein erweitertes Führungszeugnis gebeten.
  • Die zusätzlichen Informationen Im erweiterten Führungszeugnis stehen auch solche Angaben, die wegen ihrer Geringfügigkeit oder ihres zeitlichen Ablaufs in dem standardmäßigen Führungszeugnis nicht - oder nicht mehr - enthalten sind.
  • Nur bei berechtigtem Interesse Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis darf nur verlangt werden, wenn ein tatsächliches schutzwürdiges Interesse vorhanden ist. Das heißt, nur, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich vorwiegend mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben werden, darf um Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gebeten werden.

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis erhalten Sie hier

Wo beantrage ich mein polizeiliches Führungszeugnis und was kostet das?

Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, muss dieses von einer dazu berechtigten Stelle verlangt worden sein. Sie wollen Räder oder Altmetall verkaufen? Vielleicht ein Reisebüro eröffnen oder einen Sicherheitsdienst einrichten? Als Selbstständiger müssen Sie das Führungszeugnis beim Gewerbeamt vorlegen, unverzüglich nach oder am besten zeitgleich zur Anmeldung Ihres Gewerbes. Sollten Sie Angestellte beschäftigen, die ein solches Führungszeugnis benötigen, verlangen Sie selbst als Arbeitgeber dieses Zeugnis schriftlich, sodass Ihr Angestellter es selbst beantragen und die Aufforderung vorlegen kann.

Wo wird das polizeiliche Führungszeugnis beantragt?

Beantragt wird das polizeiliche Führungszeugnis am besten persönlich bei der Meldebehörde des Wohnortes. Diese holt sich die Auskunft von dem Bundesministerium für Justiz, das das Bundeszentralregister verwaltet. Daher dauert der ganze Vorgang zwei bis drei Wochen - Sie müssen sich also rechtzeitig darum kümmern, wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen. Die Bescheinigung wird direkt an die zuständige Behörde gesandt, daher halten Sie auf dem Meldeamt vorsorglich das Aktenzeichen sowie die Adressdaten und Ansprechpartner des Gewerbeamtes bereit. Außerdem sollten Sie sich selbst ausweisen können, dazu brauchen Sie einen Personalausweis (PA) oder Reisepass.

Wann brauche ich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis?

Falls Sie sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen wollen, müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen, denn hier gilt der besondere Schutz sozial empfindlicher Bereiche.

Wie hoch sind die Kosten für das polizeilichen Führungszeugnis?

Sind Sie Mitglied eines europäischen Staates außerhalb von Deutschland, beantragen Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Für das deutsche polizeiliche Führungszeugnis entrichten Sie 13 Euro Gebühr, für das Europäische Führungszeugnis 17 Euro.

Was gehört in den Antrag zum polizeilichen Führungszeugnis?

  • Gehen Sie persönlich zu der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
  • Alternativ kann der digitale Antrag direkt beim Bundesministerium für Justiz gestellt werden, allerdings nur mit dem neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einer entsprechenden Aufenthaltsbescheinigung sowie einem Kartenlesegerät.
  • Eine dritte Variante ist der schriftliche Antrag direkt beim Bundesministerium für Justiz.
  • Bei einem persönlichen Antrag auf dem Meldeamt nehmen Sie mit:
    • Reisepass oder Personalausweis
    • 13 beziehungsweise 17 Euro für die Gebühr (bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die zur Gebührenbefreiung führen können, benötigen Sie entsprechende Nachweise, ebenso bei Mittellosigkeit oder anderen besonderen Gründen; es ist eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes)
    • die Adressdaten und Ansprechpartner des Gewerbeamtes, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll, sowie das Aktenzeichen oder die Nummer Ihrer Gewerbeanmeldung

Prüfen Sie sorgfältig, ob ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Selbständigkeit nötig sind und organisieren Sie anschließend notwendige Weiterbildungen bzw. bringen Sie die nötigen Dokumente bei! Erst dann haben Sie wirklich den Weg für die Gewerbeanmeldung und damit Ihre Selbständigkeit geebnet.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.