Im Laufe des Jahres sammeln sich unzählige Belege und Rechnungen, die ein Unternehmer aufheben muss. Regelmäßig zu Beginn eines neuen Jahres können sich Unternehmer dann von einigen dieser Unterlagen dauerhaft trennen, sprich, sie vernichten. Welche Unterlagen Selbstständige ab dem Jahr 2020 bedenkenlos vernichten können, erklärt dieser Beitrag.