Alles Rund um die offene Handelsgesellschaft
Den Steckbrief als pdf-Download gibt es hier.
Die OHG ist eine Sonderform der GbR. Deshalb sind einerseits die speziellen §§ 105 ff. HGB anzuwenden, andererseits aber auch die Vorgaben der GbR in den §§ 705 ff. BGB.
Häufige Fragen zur OHG:
- Wie man eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründet
- Wie man eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründet
- Ablauf der Gründung einer OHG
- Rundum-Sorglos-Service
- Voraussetzungen für die Gründung einer OHG
- Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Geschäftsführung und Vertretung: Befugnisse der Gesellschafter
- Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft
- Beendigung der OHG
- Für wen die OHG geeignet ist
- Wer kann mir bei der Gründung einer OHG helfen?
- Gesamthandsvermögen bei der OHG - was heißt das?
Ablauf der Gründung einer OHG
Zur Gründung der offenen Handelsgesellschaft sollten Sie wissen:
| Gesellschaftsvertrag |
-> Mit Abschluss des Gesellschaftervertrag entsteht rechtlich eine GbR. |
| Eintragung ins Handelsregister |
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Mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die OHG rechtswirksam. Ist die OHG nach § 1 II HGB sowieso ein Handelsgewerbe, kann die Handelsregisteranmeldung entbehrlich sein. Für Kleingewerbetreibende, die eine OHG statt einer GbR gründen wollen, ist sie verpflichtend (Kann-Kaufmann). |
| Gewerbeanmeldung |
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Wie für jedes Gewerbe ist sie verpflichtend beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde durchzuführen. |
Rundum-Sorglos-Service
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Voraussetzungen für die Gründung einer OHG
Um eine OHG gründen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- mindestens zwei Gesellschafter (juristische oder natürliche Personen)
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrags (Hier geht's zum Mustervertrag)
- Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
- Firma mit dem Zusatz „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“
- kein Mindestkapital erforderlich
Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
In erster Linie haftet natürlich die OHG selbst mit ihrem Kapital für die entstehenden Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gilt für alle Gesellschafter die unbeschränkte Haftung mit ihrem Privatvermögen. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden für fünf Jahre weiter, jeweils für Verbindlichkeiten, die bis zur Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister entstehen.
Geschäftsführung und Vertretung: Befugnisse der Gesellschafter
Jeder Gesellschafter ist zur Einzelgeschäftsführung und -vertretung berechtigt und verpflichtet. Dies gilt allerdings nur für gewöhnliche Geschäfte (z. B. Wareneinkauf). Grundlagengeschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. Überschreitet ein Teilhaber seine Kompetenzen, ist das getätigte Geschäft dennoch rechtswirksam, aber im Innenverhältnis kann gegenüber den anderen Gesellschaftern ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen.
Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft
Die Rechtsform bringt folgende Vor- und Nachteile mit sich:
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Vorteile |
Nachteile |
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Beendigung der OHG
Die OHG kann nur aufgelöst werden, wenn einer der in § 131 HGB genannten Fälle vorliegt, beispielsweise durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch den Ablauf einer zeitlichen Befristung. Die OHG wird anschließend abgewickelt/liquidiert, die Gläubiger befriedigt und die Beendigung im Handelsregister eingetragen.
Für wen die OHG geeignet ist
Eine OHG entsteht oft automatisch, indem eine bereits gegründete GbR die Umsatzgrenze von 250.000 Euro überschreitet. Zudem wird sie gerne herangezogen, wenn sich alle Gesellschafter aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligen wollen und die persönliche Haftung nicht scheuen. Nur 0,8 Prozent der Unternehmensgründungen erfolgen mit der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft.
Wer kann mir bei der Gründung einer OHG helfen?
Prinzipiell können folgende Dienstleister bei der Gründung einer OHG behilflich sein:
- Steuerberater (Dazu jetzt lesen: Wie finden Sie einen Steuerberater finden!)
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
Gesamthandsvermögen bei der OHG - was heißt das?
Als Gesamthandsvermögen wird das gemeinsame Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, bei dem die einzelne Person über ihren Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann. Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam verfügen. Ein Gesamthandsvermögen liegt bei der BGB-Gesellschaft, der OHG, der KG, dem ehelichen Güterstand, der Urhebergemeinschaft sowie bei der ungeteilte Erbengemeinschaft vor.
Die häufigsten Fragen zur Rechtsform:
- Einzelunternehmen gründen: Kosten, Anmelden und Gründung
- Wie kann man eine GbR gründen?
- Was muss bei der GmbH Gründung beachtet werden?
- Kommanditgesellschaft: Was bei der KG Gründung beachten?
- Offene Handelsgesellschaft: OHG Gründung richtig machen
- Welche Rechtsformen eignen sich für freie Berufe?
- Was sollten Sie bei einer Teamgründung beachten?
- Eine Partnergesellschaft gründen
- Wie gründet man eine GmbH & Co. KG?
- Wann sollte man eine Limited gründen?
- In besonderen Fällen eine Aktiengesellschaft gründen
- Kommanditgeselschaft auf Aktien: Gründen einer KGaA
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- Wie man eine Unternehmergesellschaft gründet
- Was muss ich zum Firmennamen wissen?
- Was Sie zum Handelsregistereintrag wissen sollten