Welche Rechtsformen eignen sich für freie Berufe?
Auch als Freiberufler können Sie verschiedene Rechtsformen für die Gründung Ihres Unternehmens wählen. Welche Rechtsformen infrage kommen und wie die Vor- und Nachteile aussehen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
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Gemeinschaften bilden
Büro- und Praxisgemeinschaften stellen im eigentlichen Sinne keine Rechtsform dar, eignen sich aber besonders gut für alle Freiberufler, die mit anderen zusammenarbeiten wollen. Es werden lediglich die Büro- oder Praxisräume gemeinsam genutzt. Auch können Mitarbeiter gemeinsam beschäftigt werden. Da die Grenzen zur GbR fließend sind, sollten Sie sich beraten lassen. Als Vorteile sind die geringeren Kosten, fehlende Formalitäten und Kapitaleinsatz anzusehen. Auch haften Sie nicht für fremde Angelegenheiten, müssen allerdings nach außen hin selbstständig auftreten. Das heißt, Sie benötigen eigene Praxisschilder und Geschäftspapiere. Als Nachteil ist zu sehen, dass Sie keine Anbindung an einen Partner erhalten.Die GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, wird bei steuer- und rechtsberatenden Berufen auch als Sozietät bezeichnet. Sie bietet viele Vorteile, da die Haftung zwischen den Gesellschaftern geteilt wird. Allerdings haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
Als Vorteile zählen niedrige Gründungshürden, sodass weder eine notarielle Beurkundung noch eine Eintragung im Handelsregister notwendig sind. Auch wird kein Mindestkapital benötigt und bei Banken sind GbRs gerne gesehen. Als Nachteil wird die volle Haftung aller Gesellschafter angesehen.
Die Partnerschaftsgesellschaften
Ebenfalls können Freiberufler Partnerschaftsgesellschaften gründen. Die Vorteile liegen im nicht erforderlichen Mindestkapital und in der Haftungsbeschränkung, der Nachteil liegt allerdings auch in der Haftung. Teilhaber müssen nämlich mit Geschäfts- und Privatvermögen haften. Außerdem ist eine Eintragung im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht notwendig. Werden Fehler in der beruflichen Tätigkeit begangen, haftet aber stets nur ein Partner.Die Freiberufler-GmbH
Diese Rechtsform bietet den Vorteil der begrenzten Haftung auf die Einlage in die Gesellschaft. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Entscheidungen können nur in einer Gesellschafterversammlung getroffen werden, hinzu kommt, dass einige Geschäftsvorgänge im Handelsregister eingetragen werden müssen.
Zusätzlich wird eine Bilanzerstellung gefordert und es besteht die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Auch müssen oftmals private Sicherheiten für die Kreditaufnahme eingeräumt werden. Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind teuer, da sie notariell beurkundet werden müssen. Lesen Sie hier mehr zur GmbH!
Die häufigsten Fragen zur Rechtsform:
- Einzelunternehmen gründen: Kosten, Anmelden und Gründung
- GbR gründen: So können Sie Ihre BGB-Gesellschaft anmelden
- Was muss bei der GmbH Gründung beachtet werden?
- Kommanditgesellschaft: Was bei der KG Gründung beachten?
- Offene Handelsgesellschaft: OHG Gründung richtig machen
- Welche Rechtsformen eignen sich für freie Berufe?
- Was sollten Sie bei einer Teamgründung beachten?
- Eine Partnergesellschaft gründen
- Wie gründet man eine GmbH & Co. KG?
- Wann sollte man eine Limited gründen?
- In besonderen Fällen eine Aktiengesellschaft gründen
- Kommanditgeselschaft auf Aktien: Gründen einer KGaA
- Wann sollte ich eine eingetragene Genossenschaft gründen?
- Wie man eine Unternehmergesellschaft gründet
- Was muss ich zum Firmennamen wissen?
- Was Sie zum Handelsregistereintrag wissen sollten
Leserfragen zum Thema Rechtsformen für Freiberufler
Gewerbe für Wellnessmassagen - was sollte ich beachten?
Hallo, ich möchte eine mobile Wellnessmassage anbieten später eventuell auch bei mir privat zuhause .... Wenn ich mich so belese, dann heißt es einmal ein Gewerbe anmelden, dann wieder nicht ...dann gibt es hunderte von unterschiedlichen Meinungen was die Rechnungen angeht etc..... genauso wenn es um zusätzliche Versicherungen geht, jeder sagt was anderes..... könnten sie bitte einfach mal konkret aufzählen was ich beachten sollte- muss und was ich brauch und was nicht......
Antwort
Hallo, in Ihrem Fall wird der persönliche Rat eines ausgebildeten Fachmanns, eines Steuerberaters empfohlen. Der haftet auch für seine Aussagen, im Gegensatz zum Internet.
Nichtsdestotrotz hier einige allgemeine Hinweise vom Gründerlexikon - nicht aus dem Internet:
- Sofern Sie kein Krankengymnast sind und nur Wellnessmassage anbieten, liegt keine freiberufliche Tätigkeit, sondern ein Gewerbe vor (§ 18 EStG).
- Rechnungen sind nur auf Verlangen der Kunden auszustellen. Die Art der Rechnungstellung hängt davon ab, ob Ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, also ob Sie unter die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung fallen oder nícht.
- Die Höhe Ihrer Betriebseinnahmen ist in jedem Fall schriftlich festzuhalten (z. B. Einzelauflistung jeder Einnahme oder Führen eines Kassenbuchs).
- Welche Betriebs- und Privatversicherungen sinnvoller Weise abgeschlossen werden sollten, sollte mit einem Versicherungsvertreter erörtert werden. Art und Umfang der Versicherungen ist stark abhängig vom Umfang Ihrer geplanten Tätigkeit (Vollzeit, Teilzeit, nebenberuflich) und von Ihren übrigen Einkommens- und Familienverhältnissen (anderes Haupteinkommen ja/nein, verheiratet ja/nein, Ehegatte berufstätig ja/nein).
Was sollte ich nun tun?
- Entscheiden Sie mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater, welche Rechtsform in Ihrer Situation die Beste ist!
- Sollten Sie keinen Berater haben, können Sie hier einen Steuerberater suchen!