Kann ich das Nebengewerbe auch auf eine andere Person wie meine Freundin anmelden?
Immer wieder kommen Gewerbetreibende auf die hanebüchene Idee, ihr Nebengewerbe auf einen Verwandten (Mama, Bruder, Schwester, etc.) oder auch auf einen Lebensgefährten anzumelden. Das Prinzip ist einfach: Das Gewerbe läuft auf den „Partner“, geleitet wird es aber faktisch durch den eigentlichen Unternehmer, der jedoch in den Papieren nicht in Erscheinung tritt. Obwohl dies auf den ersten Blick einfach wirkt, kann es in der Praxis schwerwiegende Probleme nach sich ziehen.
Wählen sie aus folgenden Abschnitten
- Kann ich das Nebengewerbe auch auf eine andere Person wie meine Freundin anmelden?
- Rundum-Sorglos-Service
- Mitgefangen, mitgehangen: Pflichten des offiziellen Inhabers
- Wer kommt für einen Strohmann in Frage?
- youtube Nebengewerbe über Freundin oder Mutter
- Häufig mit Straftaten und Vertragsverletzungen verbunden
- Häufige Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
Rundum-Sorglos-Service
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Mitgefangen, mitgehangen: Pflichten des offiziellen Inhabers
Leider ist es für den Strohmann, auf dessen Name das Gewerbe läuft, nicht mit der Unterschrift unter die Gewerbeanmeldung getan. Wann immer das Unternehmen agiert, muss der Inhaber dafür unterschreiben. Ziehen Sie eine solche Konstellation in Betracht, sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass der Strohmann deutlich öfter einbezogen werden muss als gehofft. Beispiele für solche Fälle sind:
- Erklärung der Gewinne in der Steuererklärung des Strohmanns
- Abgabe von Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung im Namen des Strohmanns
- Abschluss von Verträgen (z. B. Strom, Telefon)
- Eröffnung von Bankkonten
- Leasing von Fahrzeugen
- Führen von Gerichtsprozessen
Das größte, viel zu oft unterschätzte Problem besteht allerdings für den Strohmann: Er hat gewöhnlich überhaupt keine Möglichkeit, den Erfolg des Unternehmens zu beeinflussen – oft weiß er nicht einmal, worum es überhaupt genau geht. Ist das Geschäft allerdings nicht von Erfolg gekrönt und Sie könnten Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, so müsste er dafür mit seinem Privatvermögen haften – im schlimmsten Fall bis hin zur geschäftlichen und privaten Insolvenz.
Wer kommt für einen Strohmann in Frage?
Die Auswahl an möglichen Strohmännern ist riesig und schlichtweg einfach unbegrenzt. So kann man in verschiedene Kategorien untergliedern. Hierbei handelt es sich allerdings um keine rechtliche Beratung. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen einen Strohmann zu benutzen, dann auf eigene Gefahr. Folgende Strohmänner sind die beliebtesten
Familienmitglieder:
- Freundin/ Frau
- Freund/ Mann
- Mutter
- Vater
- Onkel
- Tante
- Großmutter
- Großvater
- Schwester
- Bruder
Bekannte:
- Familienmitglieder der Freundin
- beste Freund/ Freundin
- Nachbar
- Arbeitskollege
Unbekannte:
- gekaufte Idenditäten
- Personen im nicht europäischen Ausland
Häufig mit Straftaten und Vertragsverletzungen verbunden
Sicherlich möchten Sie Ihr Gewerbe nicht grundlos auf eine andere Person anmelden. Im Regelfall gibt es dafür einen triftigen Grund. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in vielen Fällen entweder Ihre Pflichten aus einem Vertragsverhältnis verletzen oder gar eine Straftat begehen, wenn Sie bestimmte Umstände durch eine Strohmannfirma umgehen. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Nebentätigkeit untersagt.
Problem: Das Gewerbe läuft zwar nicht auf Ihren Namen, doch die Arbeit bleibt dieselbe. Egal ob Ihr Arbeitgeber Ihnen das Nebengewerbe wegen einer Konkurrenzsituation oder wegen einer Überschreitung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit untersagt hat – in jedem Fall ändert sich nichts daran, dass Sie dem Verbot zuwider handeln.
Folgen: Kommt Ihnen Ihr Arbeitgeber nach ausgesprochenem Verbot auf die Schliche, hat er im Regelfall das Recht zu einer fristlosen Kündigung, mindestens jedoch zur ordentlichen Kündigung. Sollte er einen Privatdetektiv einsetzen, um Sie „auf frischer Tat zu ertappen“, so müssen Sie ihm unter Umständen sogar die entstandenen Kosten ersetzen.
Sie möchten Ihren Anspruch auf Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Rente nicht verlieren.
Problem: Sie melden Ihr Gewerbe auf einen Verwandten um, um eine staatliche Leistung nicht zu verlieren. Hiermit begehen Sie allerdings eine Straftat: Sie erschleichen Leistungen bzw. begehen einen Sozialleistungsbetrug.
Folgen: Gemäß § 263 StGB handelt es sich beim Sozialleistungsbetrug um ein Betrugsdelikt, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.
Sie erhalten eine für die gewerbliche Tätigkeit erforderliche Erlaubnis nicht.
Problem: Für einige Berufe ist eine Genehmigung erforderlich, beispielsweise für die Tätigkeit als Immobilienmakler oder als Handelsvertreter (gemäß § 34c GewO). Dies ist zum Schutz der Verbraucher gedacht, damit Unbefugte Dritten keinen Vermögensschaden zufügen können. Erhalten Sie diese Erlaubnis nicht, dann geschieht dies aus gutem Grund.
Folgen: Erfahren die Behörden von der fehlenden Erlaubnis, so können Sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden (§ 144 Abs. 4, 1 HS GewO).
Sie mussten in der Vergangenheit eine Versicherung an Eides Statt abgeben und wollen vermeiden, dass Ihr gesamtes Einkommen für die Schuldtilgung verwendet wird.
Problem: Würden Sie selbst ein Gewerbe anmelden, würde ein Großteil Ihrer Gewinne für die Tilgung der Schulden verwendet. Melden Sie das Gewerbe auf einen Verwandten oder Freund an, erwirtschaftet er die Gewinne und das Geld bleibt bei Ihnen. Allerdings verschleiern Sie damit Ihr wahres Einkommen.
Folgen: Zeigt ein Gläubiger Sie an und stellt den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, so verlieren Sie Ihr Anrecht darauf. Sie gefährden damit also Ihre Wohlverhaltensphase und schädigen sich im schlimmsten Fall selbst, indem Sie ein Leben lang für Ihre Schulden gerade stehen müssen.
Sie sehen, dass die Folgen oft sehr drastisch ausfallen, sollte Ihre Strohmannfirma aufgedeckt werden. Sie sollten sich deshalb im Vorfeld besser genau überlegen, ob Sie dieses Risiko wirklich eingehen wollen – in den meisten Fällen handelt es sich dabei nicht einmal mehr um eine rechtliche Grauzone, sondern vielmehr um eine Straftat.
Häufige Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
- Nebengewerbe über die Freundin oder Mutter anmelden?
- Darf ich vor der Gewerbeanmeldung bereits verkaufen?
- Muss ich Umsatz mit meinem Nebengewerbe machen?
- Nebentätigkeit oder Nebengewerbe: Wo liegt der Unterschied?
- Kleingewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen beim Gründen
- Kleinunternehmen gründen: Was Kleinunternehmer wissen müssen!
- Nebengewerbe und Steuern - was ist zu beachten?
- Zusätzliche Krankenversicherung für Nebengewerbe nötig?
- Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden?
- Muss der Arbeitgeber über Nebengewerbe informiert werden?
- Darf ich während der Kurzarbeit ein Nebengewerbe betreiben?
- Existenzgründer: Was beim zusätzlichen Minijob zu beachten?
- Nebengewerbe und Rentenversicherungspflicht?
- Freibetrag bei nebenberuflich Selbständigen mit ALG 1?
- Wann dürfen Ausländer ein Gewerbe in Deutschland gründen?
- Wie wird aus meinem Hobby ein Nebengewerbe im Internet?
- Fördermittel für Gründung von Nebengewerbe?
- Kann ich auch für mein Nebengewerbe einen Kredit bekommen?
- Was ist als Kleinunternehmer in der Elternzeit erlaubt?
- Kindergeld bei Nebengewerbe während der Ausbildung?
Was muss ich jetzt tun?
Was muss ich jetzt tun?
- Informieren Sie sich, wie Sie das Nebengewerbe anmelden müssen!
- Ein Strohmann ist ein sehr kritisches, da es meist mit einer Straftat in Verbindung steht. Seien Sie sich stets über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren!
- Fassen Sie Ihr Konzept zusammen, indem Sie einen Businessplan erstellen!