Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden?
Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer
Wenn Sie hauptberuflich bei einem Arbeitgeber angestellt sind, wird Ihre maximale Arbeitszeit im Nebengewerbe durch das Arbeitszeitgesetz bestimmt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen eine Nebentätigkeit verbieten, die gegen diese Vorgaben verstößt:- mehr als 8 Arbeitsstunden pro Tag (Hauptjob + Nebenjob)
- Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen den zwei Arbeitsstellen
- Arbeit an Sonn- und/oder Feiertagen ohne Ausgleich
Rundum-Sorglos-Service
Jetzt gründen und folgende Finom-Vorteile nutzen:
- Unterstützung aller Rechtsformen in Deutschland (GmbH, UG, GbR, Freiberufler, Einzelunternehmen ua.)
- Prüfung Firmenname via IHK
- Notartermin in deiner Stadt
- Vorbereitung beim Eröffnen eines Bankkontos
- Eintragung in Handelsregister
- Vorbereitung Gewerbeanmeldung
- Beantragung USt-ID bei Finanzamt
- Bis zu 150€ sparen
Lesetipp
So wird aus Ihrem Hobby ein Nebengewerbe
Lesen Sie einfach mein Interview mit einer jungen Mutter, die aus Ihrem Bastelhobby ein Nebengewerbe im Netz gemacht hat!
Begrenzung beim Finanzamt
Auch beim Finanzamt geben Sie an, ob Sie das Gewerbe als Nebengewerbe oder Hauptgewerbe betreiben. Hier spielt es allerdings überhaupt keine Rolle, wie viel Sie arbeiten. Als Nebengewerbetreibender treffen Sie dieselben Pflichten wie jeden anderen Unternehmer. Dementsprechend prüfen weder Finanzamt noch Gewerbeamt, wie viele Stunden Sie tatsächlich arbeiten.Stundenzahl bei der Krankenversicherung
Nebengewerbetreibende haben in der Krankenversicherung den Vorteil, dass sie zusätzlich zu ihrem Hauptgewerbe keine Beiträge bezahlen müssen. Dies ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihr Nebengewerbe tätig sind.Regelung beim ALG I und II
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, dürfen Sie pro Woche höchstens 14 Stunden und 59 Minuten arbeiten. Sobald Sie die 15 Stunden pro Beschäftigungswoche voll machen, entfällt Ihr Anspruch auf ALG I.
Anders geregelt ist die Nebentätigkeit eines ALG II-Beziehers. Für ihn gibt es keine Begrenzung in Hinblick auf die Stundenzahl, hier zählt lediglich die Höhe des Einkommens.
Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze?
Wie Sie nun wissen, kann Ihre Nebentätigkeit durch die Anzahl der Stunden begrenzt sein. Wenn Sie arbeitslos sind und sich nebengewerblich selbstständig machen möchten, sollten Sie zudem die Hinzuverdienstgrenzen beachten, um die staatlichen Leistungen nicht zu verspielen.
Hinzuverdienstgrenze bei ALG I
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, dürfen Sie maximal 165 Euro anrechnungsfrei im Rahmen des Nebengewerbes verdienen. Was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Beziehen Sie den Gründungszuschuss, um sich hauptberuflich selbstständig zu machen, so können Sie in der Anfangsphase problemlos einen Nebenjob ausüben. Wichtig ist allerdings, dass das Hauptaugenmerk weiterhin auf der eigentlichen Selbstständigkeit liegt und die Nebentätigkeit wirklich nur „nebenher“ ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist hier allerdings nicht primär entscheidend, da es nur natürlich ist, dass bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit anfänglich noch keine großen Gewinne abfallen.
Hinzuverdienstgrenze bei ALG II / Hartz IV
Auch beim Bezug von ALG II gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die hier aber mehr gestaffelt zu sehen ist. Für jeden Hartz IV-Bezieher besteht ein Grundfreibetrag von 100 Euro, bis zu dem das Einkommen anrechnungsfrei bleibt. Alles, was darüber hinausgeht, sorgt anteilig für eine Kürzung der Leistungen:
| Bruttoeinkommen | anrechnungsfrei |
| bis 100 Euro | alles |
| 100 bis 1.000 Euro | 20 Prozent |
| über 1.000 Euro | 10 Prozent |
| über 1.200 Euro (keine Kinder) | -- |
| über 1.500 Euro (eigene Kinder) | -- |
Dieselbe Regelung gilt, wenn Sie Einstiegsgeld beziehen. Das Bruttoeinkommen wird dann gemäß der Tabelle angerechnet und das Einstiegsgeld zusätzlich gezahlt.
Fazit
Fazit
Wie viel Stunden Sie im Nebengewerbe arbeiten können und wie viel Sie mit Ihrem Nebengewerbe hinzuverdienen dürfen hängt sehr von dem entsprechendem Amt und Ihrem derzeitigen Status ab.
Häufige Fragen zum Thema "Nebengewerbe"
- Nebengewerbe über die Freundin oder Mutter anmelden?
- Darf ich vor der Gewerbeanmeldung bereits verkaufen?
- Muss ich Umsatz mit meinem Nebengewerbe machen?
- Nebentätigkeit oder Nebengewerbe: Wo liegt der Unterschied?
- Kleingewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen beim Gründen
- Kleinunternehmen gründen: Was Kleinunternehmer wissen müssen!
- Nebengewerbe und Steuern - was ist zu beachten?
- Zusätzliche Krankenversicherung für Nebengewerbe nötig?
- Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden?
- Muss der Arbeitgeber über Nebengewerbe informiert werden?
- Darf ich während der Kurzarbeit ein Nebengewerbe betreiben?
- Existenzgründer: Was beim zusätzlichen Minijob zu beachten?
- Nebengewerbe und Rentenversicherungspflicht?
- Freibetrag bei nebenberuflich Selbständigen mit ALG 1?
- Wann dürfen Ausländer ein Gewerbe in Deutschland gründen?
- Wie wird aus meinem Hobby ein Nebengewerbe im Internet?
- Fördermittel für Gründung von Nebengewerbe?
- Kann ich auch für mein Nebengewerbe einen Kredit bekommen?
- Was ist als Kleinunternehmer in der Elternzeit erlaubt?
- Kindergeld bei Nebengewerbe während der Ausbildung?