Am von Torsten in Ratgeber geschrieben und am 13.10.2022 um 13:31 aktualisiert
Mahnwesen

10 beliebtesten Ausreden, warum Rechnung noch offen sind

Zahlungsaussenstände sind für Unternehmer ein ernst zu nehmendes Problem. Oft wurde das Material oder die Löhne von Mitarbeitern vorfinanziert. Werden die Rechnungen nicht zur Fälligkeit bezahlt, leidet die Liquidität des Unternehmens unter dem Zahlungsverzug.

Schriftzug "10 beliebtesten Ausreden" mit einer Glühbirne
© Gründerlexikon / www.gruenderlexikon.de

Nach einer schriftlichen oder mündlichen Mahnung bekommen die Unternehmer immer wieder Ausreden präsentiert, warum die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Im Folgenden wollen wir Ihnen unsere Hitliste der besten Ausreden präsentieren und wie Sie als Unternehmer damit umgehen können. Lesen Sie unbedingt, wie Sie richtig eine Mahnung schreiben!

1. Ich habe doch gestern überwiesen.

Die von Kunden am häufigsten gebrauchte Ausrede, mit dem Nachsatz: „Ist das Geld noch nicht auf Ihrem Konto?“

Tipp: Lassen Sie sich den Überweisungsträger oder die ausgedruckte Onlineüberweisung zufaxen. In 99% der Fälle wird so die Ausrede sofort aufgedeckt.

2. Ich dachte, ich hätte Ihnen eine Einzugsermächtigung gegeben.

So wird der „Schwarze Peter vom Kunden an den Unternehmer zurückgegeben. Was der Kunde als clevere Ausrede sieht, können Sie als Unternehmer sofort für sich nutzen.

Tipp: Lassen Sie sich von diesem Kunden sofort eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Alle folgenden Rechnungen können Sie dann sofort abbuchen und müssen dann nicht mehr hinter Ihrem Geld herlaufen.

3. Entschuldigung, ich war im Krankenhaus.

Jeder 3. Kunde hat diese Ausrede schon probiert, hier soll direkt an das Mitleid des Unternehmers appelliert werden.

Tipp: Beglückwünschen Sie Ihren Kunden zur Genesung und geben Sie ihm konsequent zu verstehen, dass Sie nun innerhalb von 3 Tagen mit dem Geldeingang rechnen.

Lesen Sie auch, wie man ein Entschuldigungsschreiben wirklich richtig aufsetzt!

4. Ich dachte, mein Mann/meine Frau hätte das schon geregelt.

Der Handwerker macht seine Buchhaltung nie selbst, sondern immer seine Frau oder die Schwester usw.

Tipp: Sprechen Sie bei Zahlungsverzug nicht mit dem Handwerker, sondern mit der starken Person, die dahinter steht. So kommen Sie in der Regel schneller an Ihr Geld.

5. Ich habe die Rechnung bezahlt - per Internet-Banking. Da gab es bestimmt einen Computerfehler.

Alles wird auf den verflixten PC geschoben, der nie das macht, was er soll.

Tipp: Raten Sie Ihrem Kunden, sich jemanden einzustellen, der sich damit auskennt.

6. Geben Sie mir noch mal ihre Bankverbindung, da muss ein Zahlendreher sein.

Eine sehr beliebte Ausrede, der Kunde gibt scheinbar einen Fehler zu und der mahnende Unternehmer ist erst einmal beruhigt.

Tipp: Hier müssen Sie konsequent dranbleiben und nach spätestens vier Tagen erneut nachhaken.

7. Das macht immer alles mein Steuerberater und der ist spurlos verschwunden.

Dieser Ausrede können Sie nur mit Humor begegnen.

Tipp: Geben Sie Ihrem Kunden die Rechnungsdaten und Bankverbindung auf einem ausgefüllten Überweisungsträger und mit dem Hinweis: solange Ihr Steuerberater im Urlaub ist, bringen Sie die Überweisung das eine Mal doch selbst zu Ihrer Bank.

8. Eine Rechnung von Ihnen? Bei uns ist keine angekommen. Von wann soll die denn sein?

Das ist eine der Ausreden, die so richtig durchsichtig geschwindelt ist. Aber als Unternehmer müssen Sie leider reagieren und die Rechnung noch einmal versenden.

Tipp: Fragen Sie nach zwei Tagen nach, ob der Kunde die Rechnung nun erhalten hat und wann Sie mit dem Zahlungseingang rechnen können.

9. Der Scheck ist in der Post

Diese Ausrede wird inzwischen nicht mehr so häufig genutzt, ist bei vielen Kunden aber immer noch beliebt.

Tipp: Per Scheck zahlen heute höchstens noch Versicherungen. Lassen Sie im Gespräch durchklingen, dass Sie diese Ausrede sofort durchschaut haben.

10. Mein Kunde hat noch nicht bezahlt, also kann ich auch nicht zahlen.

Inwieweit diese Aussage als Ausrede einzustufen ist, können Sie nicht überprüfen. Aber hier ist Vorsicht und schnelles Handeln geboten.

Tipp: Fordern Sie in diesem Fall konsequent die sofortige Zahlung. Vereinbaren Sie möglichst mit solchen Kunden für Folgeaufträge die Zahlung per Vorauskasse. Bei einer drohenden Insolvenz des Kunden sind Sie dann auf der sicheren Seite.

Fazit

Gegen säumige Kunden und Ihre kreativen Ausreden hilft nur konsequentes Nachhaken. Unternehmen, die am häufigsten Mahnen und dem Kunden keine Ruhe lassen, bekommen erfahrungsgemäß ihr Geld zuerst. Wir haben auch die größten Lügen und Ausreden von Unternehmern generell zusammengetragen, kommt Ihnen da auch was bekannt vor? ;-)

Lesen Sie außerdem:

vg wort pixel
Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Lieferdatum = Rechnungsdatum - ab sofort ungültig!

Lieferdatum ist nicht gleich Rechnungsdatum
© Christian Beuschel / pixelio.de

Unternehmer sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass die Rechnungen ihrer Einkäufe korrekt sind. Denn nur dann haben sie die Möglichkeit, auch den Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Man könnte meinen, dass es ja nicht so schwer sei, eine korrekte Rechnung auszustellen. Doch immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt.

Die größten Lügen und Ausreden der Unternehmer

Text: Jeder wahrheit braucht einen mutigen der Sie ausspricht. Hier: Notlügen, Ausreden bei Unternehmern.
Wer einmal lügt dem glaubt man nicht und wenn er gleich die Wahrheit spricht.
© Gründerlexikon / www.gruenderlexikon.de

Jeder von uns hat sicherlich schon einmal gelogen oder eine Ausrede parat gehabt. Und das, obwohl das Lügen im Allgemeinen als verpönt gilt. Keiner möchte angelogen werden. Trotzdem kommt es hin und wieder vor, dass einem “Halbwahrheiten” oder Ausreden über die Lippen kommen. Solange das keine ernsten Folgen hat und nicht überhand nimmt, mag das verzeihbar sein.

Buchhaltung kann auch einfach sein

Eine Kleinunternehmerin sitzt vor dem Laptop und nutzt eine Buchhaltungssoftware
Von Zahlen umzingelt, aber dank perfekter Buchhaltungssoftware nicht überwältigt
©

Kleinunternehmer, die ein Unternehmen starten, sehen sich einer Mischung aus Chancen und Pflichten gegenüber: Einerseits entfällt die Umsatzsteuer, andererseits müssen die gesetzlichen Umsatzgrenzen beachtet werden. Das klingt kompliziert? Dann kann eine geeignete Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer Abhilfe schaffen. Hilfreich wäre etwa eine Software, die automatisiert alle nötigen Schritte bei der Belegerfassung übernimmt. In diesem Artikel werden die wesentlichen Funktionen einer solchen Software vorgestellt.