Bekomme ich Beratungszuschüsse?
Bundesweite Förderung
Als bundesweite Förderung kommt derzeit das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Frage. Es fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ sowie „Runder Tisch“ zusammen und zeichnet sich durch folgende Eckdaten aus:
- Zielgruppe: Jungunternehmen, Bestandsunternehmer, Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen wird zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.
- Nicht antragsberechtigt: Gründer in der Vorgründungsphase; Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe; Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde; Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen; Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Wer darf beraten? - Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.
- Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters (förderfähige Kosten max. 4.000 Euro, 50 bis 80 % Zuschuss je nach Bundesland, 90 % Zuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort).
Mehr Informationen unter:
Bundeslandbezogene Förderung
Auf der Ebene einzelner Bundesländer gibt es derzeit unter anderem folgende Förderprogramme, die Sie je nach Erfüllung der Voraussetzungen in Anspruch nehmen können:
| Bundesland | Förderung | Institut |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Begleitende Gründungsberatung | SBZ, BWHM, Connected e.V., B.A.Z., DEHOGA, IFB, RKW, Verbund Start im Quadrat, MFW Baden-Württemberg |
| Bayern | IFB, IHK, HWK | |
| Berlin | IBB Business Team GmbH | |
| Berlin | Coaching in der Vorgründungsphase | ABG Arbeit in Berlin GmbH |
| Bremen | RKW Bremen GmbH | |
| Bremen | Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/-innen, Young Professionals und innovative Meister/-innen des Handwerks (BRUT) | Bremer Aufbau-Bank GmbH |
| Hessen | RKW, UHD, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Hessen Design e.V. WIBank | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) | |
| Nordrhein-Westfalen | LGH, IBP | |
| Nordrhein-Westfalen | Regionalagentur, Bezirksregierung | |
| Rheinland-Pfalz | IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V., ISB, IFB | |
| Rheinland-Pfalz | Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen (FiTOUR) | Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung |
| Saarland | Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge | SIKB, saar.is, HWK |
| Sachsen | Sächsische Aufbaubank | |
| Sachsen | Innovationsprämien für kleine und mittlere Unternehmen (InnoPrämie) | Sächsische Aufbaubank |
| Sachsen | Sächsische Aufbaubank | |
| Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | |
| Thüringen | GFAW mbH |
Achtung
Gründercoaching schon genutzt?
Achtung
Gründercoaching schon genutzt?
Beachten Sie, dass einige Förderprogramme nur dann genutzt werden können, wenn die Leistungen des bundesweiten Gründercoachings bereits ausgeschöpft wurden. Nutzen Sie außerdem die Förderdatenbank des Bundes, um zusätzliche Fördermittel für die Beratung zu finden.
Vorsicht bei der Beraterwahl
Natürlich können Sie Fördermittel für die Beratung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen passenden Berater gefunden haben. Lassen Sie sich aber bei der Auswahl dennoch Zeit und sehen Sie sich die in Frage kommenden Experten genau an. Längst nicht jeder Berater, der tatsächlich in der KfW-Beraterbörse gelistet ist, ist auch seriös. Deshalb zeige ich Ihnen im nächsten Schritt, woran Sie einen seriösen Unternehmensberater erkennen.Beratungszuschüsse beantragen!
Viele Beratungszuschüsse werden nur in bestimmten Bundesländern oder Landkreisen angeboten oder gewährt. Daher müssen Sie diesbezüglich unbedingt Rücksprache bei Ihrem Landkreis, Ihrer zuständigen Kammer und natürlich auch Ihrer Bundesagentur für Arbeit nehmen, ob es lokale Beratungszuschüssen für Ihre Region gibt.
Solche ortsbezogenen Beratungszuschüsse müssen zwingend vor der Existenzgründung, also vor der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt, beantragt werden. Dazu ist die Aushändigung eines Antragsformulars für den Beratungszuschuss oftmals ausschlaggebend.
Die Zuschüsse decken oftmals nur einen gewissen Teil der Beratung oder eine bestimmtes Beraterhonorar ab, so dass ein Eigenanteil unumgänglich für Sie als Gründer ist.
Was müssen Sie noch wissen?
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