Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 16.02.2023 um 12:52 aktualisiert
Sicherheiten

KfW-Schnellkredit in der Coronakrise, wirklich gut?

Ab sofort kann der KfW-Schnellkredit 2020 beantragt werden, der extra für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert wurde, die wirtschaftlich von den Folgen der Coronapandemie betroffen sind. Der Bund übernimmt dabei 100 Prozent des Haftungsrisikos, sodass die Chancen einer Kreditzusage verhältnismäßig hoch sind. Wir sagen Ihnen, was Sie zum Schnellkredit wissen müssen und was er kostet.

Wecker und Münzen auf dem Tisch, hier: KfW-Schnellkredit 2020 in der Coronakrise
Der Schnellkredit der KfW soll von der Coronakrise wirtschaftlich betroffenen Unternehmen schnell und unkompliziert helfen.
© nattanan23 / pixabay.com

Mit seinem Sonderprogramm hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, die bereits bestehenden Kreditprogramme für die aktuelle Coronakrise angepasst und unter anderem die Voraussetzungen gelockert. Der eigens ins Leben gerufene Schnellkredit geht noch einen Schritt weiter.

Das Besondere an diesem Kredit ist, dass die staatliche KfW dem Finanzierungspartner eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent gewährt. Der Finanzierungspartner ist die Bank oder Sparkasse, über den der Kreditantrag gestellt werden muss und die die Abwicklung der Aus- und Rückzahlung übernimmt. Der Kreditnehmer kann sich diesen Partner frei aussuchen. In der Regel ist das die Hausbank, die mit dem Unternehmen bereits vertraut ist.

Eine 100-prozentige Haftungsfreistellung heißt, dass die KfW das gesamte Ausfallrisiko des Kredits trägt. Normalerweise sitzt die Hausbank als Finanzierungspartner mit im Boot und trägt unter normalen Umständen mitunter 50 Prozent des Risikos, beim KfW-Sonderprogramm immer noch zehn oder zwanzig Prozent.

Da die Bank oder Sparkasse kein Haftungsrisiko trägt, muss sie auch keine Risikoprüfung durchführen. Dadurch geht die Bewilligung deutlich schneller als bei herkömmlichen KfW-Krediten, die von den Banken streng kontrolliert werden. Es müssen lediglich die Kreditvoraussetzungen erfüllt werden, damit der Kreditantrag bewilligt werden kann.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • 100 % Absicherung durch Garantie des Bundes
  • für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die seit mind. 1. Januar 2019 bestehen und mind. 10 Beschäftigte zählen
  • für Anschaffungen und Betriebsmittel einsetzbar
  • Kreditsumme bis zu 500.000 (bis 50 Mitarbeiter) bzw. 800.000 Euro (über 50 Mitarbeiter)
  • 3 % p. a. Sollzins
  • bis zu 10 Jahre Tilgung, max. 2 Jahre tilgungsfrei

Wer kann den KfW-Schnellkredit beantragen?

Der Schnellkredit kann von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern mit mehr als zehn Beschäftigten beantragt werden. Natürlich muss der Unternehmenssitz in Deutschland sein.

Der Antragsteller muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sein. Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Wenn es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen prinzipiell strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig ist.

Was wird mit dem Schnellkredit der KfW gefördert?

Mit dem KfW-Schnellkredit kann alles finanziert werden, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen sowohl Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung, also Investitionen, als auch alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager, also Betriebsmittel.

Nicht gedacht ist das Kreditprogramm für die Umschuldung und Ablösung von Krediten sowie Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen oder Prolongation.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Die Höhe des KfW-Schnellkredits beträgt

  • maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern,
  • maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr 50 als Mitarbeitern.

Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.

Wie hoch ist der Zinssatz für den KfW-Schnellkredit?

Den schnellen, unkomplizierten Kredit zahlen Kreditnehmer mit einem etwas höheren Zinssatz in Höhe von 3,00 Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Der ERP-Gründerkredit und der KfW-Unternehmerkredit haben einen Zinssatz zwischen 1,00 und 2,12 Prozent p. a.

Die Tilgung kann bis auf zehn Jahre gestreckt werden, maximal zwei Jahre sind tilgungsfrei. In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen gezahlt werden. Ansonsten erfolgt die Tilgung vierteljährlich in gleich hohen Raten. Es besteht eine Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Müssen für den KfW-Schnellkredit Sicherheiten vorhanden sein?

Nein, die Hausbanken dürfen keine Sicherheiten von den Unternehmen verlangen. Dafür haftet die KfW in voller Höhe für den Kredit.

Wie kann der Schnellkredit beantragt werden?

Der Kredit kann seit dem 15. April 2020 bei einem Finanzierungspartner beantragt werden. Das ist eine Bank oder Sparkasse, die der Kreditnehmer frei wählen kann. Sie stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW. Die Banken können den Antrag ab dem 28. April über die Vertriebs- und Serviceplattform der KfW stellen. Bis zum technischen Start kann logischerweise keine Auszahlung der Kreditsumme erfolgen. Hier erfahren Sie mehr auf der Webseite der KfW zum Schnellkredit!

Kann der KfW-Schnellkredit mit anderen Hilfen kombiniert werden?

Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm zum KfW-Schnellkredit ist ausgeschlossen.

Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der Coronakrise erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Zuschüsse, die im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder gewährt werden. Bei einer Kumulierung mit diesen Zuschüssen ist die Obergrenze von 800.000 Euro je Unternehmen einzuhalten.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Schnellkredit?

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch. Auch wenn der Staat über die KfW das gesamte Risiko trägt, muss eine Bank oder Sparkasse für das Unternehmen einen Kreditantrag bei der KfW stellen. Eine Risikoprüfung muss die Bank jedoch nicht durchführen, sodass die Chancen für einen Kredit gut stehen.

Was ist günstiger, der KfW Kredit oder ein konventioneller Onlinekredit?

Diesen Vergleich hat das Gründerlexikon in einem separaten Artikel gezogen, lesen Sie selbst zum KfW-Sofortkredit vs. Onlinekredit-Vergleich!

Was hat eigentlich die Hausbank davon?

Die Hausbank, bei der der KfW-Schnellkredit beantragt wird, muss zwar keine Risikoprüfung vornehmen, aber sie ist für die Prüfung der Fördervoraussetzungen verantwortlich, die oben genannt wurden. Die Bank muss also die Identität des Kunden prüfen, den Jahresumsatz, die Profitabilität, die Mitarbeiterzahl und die Zulässigkeit der beantragten Kreditsumme. Für diesen Aufwand erhält die Bank von der KfW ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1.000 Euro sowie 0,2 Prozent Zins.

Ist der Kreditnehmer nicht in der Lage die Kreditsumme zurückzuzahlen, muss die Hausbank im Auftrag der KfW versuchen möglichst viel der ausstehenden Forderung einzutreiben. Dafür wird sie mit neun Prozent des Nettoerlöses daran beteiligt.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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