Impressum erstellen mit Vorlagen und Beispielen: DIY, Generator oder Anwalt?

Haben Sie schon ein Impressum auf Ihrer Website? Und sind Sie wirklich überzeugt, dass es zu 100 Prozent rechtssicher ist? Wahrscheinlich treibt auch Sie – wie viele andere Existenzgründer – die Angst vor einer Abmahnung um. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie mit einem Impressumsgenerator und anderen Methoden ein eigenes Impressum erstellen und wie Sie sich absolute Sicherheit vor Abmahnungen verschaffen können.

Was ist ein Impressum?

Bei einem Impressum handelt es sich um die sogenannte „Anbieterkennzeichnung“, die nach § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) vorgeschrieben ist. Sie muss eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers beinhalten. Hintergrund ist, dass Verbraucher die Möglichkeit haben müssen, etwaige rechtliche Ansprüche gegen Sie als Betreiber der Website geltend zu machen. Diese Impressumspflicht dient somit dem Verbraucherschutz und soll Transparenz schaffen.

Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum braucht gemäß Telemediengesetz jede Website, die „geschäftsmäßige Online-Dienste“ anbietet. Das gilt besonders, aber nicht ausschließlich, wenn diese normalerweise gegen Bezahlung angeboten werden. Hinzu kommt § 55 RStV, der ein Impressum für Websites vorschreibt, die regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen. Dazu zählen etwa:

  • Onlineshops
  • Informationsportale und Websites, die regelmäßig journalistischen Content veröffentlichen
  • Firmenwebsites mit Präsentation der Leistungen, auch ohne Bestellmöglichkeit (Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. Dezember 2012, Az. I-20 U 147/11)
  • geschäftlich genutzte Profile in Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Regensburg vom 31. Januar 2013, Az. 1 HK O 1884/12, und des LG Aschaffenburg vom 19. August 2011, Az. 2 HK O 54/11)
  • jede Art von Website, auf der Bannerwerbung oder andere Werbeformen geschaltet werden
  • Kleinanzeigenportale (Urteil des OLG Frankfurt vom 23. Oktober 2008, Az. 6 U 139/08)

Ebenfalls unter die Impressumspflicht fallen übrigens auch andere Medien, über die Unternehmer nach außen auftreten, etwa E-Mails, Newsletter oder Kataloge. Und auch wenn Sie als Drittanbieter bei einem Handelsportal wie Amazon oder eBay verkaufen, müssen Sie ein Impressum nutzen (Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. Juni 2013, Az. I-20 U 145/12).

Sowohl das Telemediengesetz als auch der Rundfunkstaatsvertrag nehmen Websites von der Impressumpflicht ausdrücklich aus, die einen rein persönlichen oder familiären Zweck verfolgen, wenn also keine Wirtschaftstätigkeit damit einhergeht. Selbst Blogs und Foren gelten in der Regel als impressumspflichtig, da sie regelmäßig Inhalte veröffentlichen – soweit es sich nicht um ein rein privates Tagebuch handelt.

Die Gerichte legen die Grenzen zur wirtschaftlichen Tätigkeit sehr eng aus. Sogar ein einziges geschaltetes Werbebanner kann ausreichen, um eine Impressumspflicht auszulösen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob darüber tatsächlich nennenswerte Umsätze erzielt werden.

Stets up2date mit AGB, Impressum, Datenschutz und Widerrufsbelehrung

  • Erstellung von AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung
  • regelmäßige Updates der Rechtstexte
  • 100% Haftungsübernahme durch Händlerbund
  • Hilfe bei Abmahnungen
  • Shop-Tiefenprüfung
  • Rechtsberatung
  • Gütesiegel / Käufersiegel für Ihren Shop
  • Bewertungen via Shopauskunft nutzen
  • Inkasso-Service
  • Jugendschutz-Paket
Ab 8,90€ / Monat beim Händlerbund buchen!

Die notwendigen Inhalte in einer Impressum-Vorlage

Damit Sie Ihrer Impressumspflicht ausreichend nachkommen, sollte die Impressum-Vorlage die folgenden Pflichtangaben aufweisen (§ 5 TMG):

  • Name und Anschrift des Betreibers (Achtung: Ein Postfach ist nicht ausreichend!)
  • bei juristischen Personen: Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Angaben über das Kapital der Gesellschaft
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (z. B. Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse)
  • ggf. zuständige Aufsichtsbehörde (soweit eine behördliche Zulassung erforderlich ist)
  • Registernummer und Register, in das das Unternehmen eingetragen ist (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister)
  • bei bestimmten Berufen Angaben zur Kammerzugehörigkeit, zur Berufsbezeichnung und der zugrunde liegenden berufsrechtlichen Regelungen sowie der Berufshaftpflichtversicherung
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer, soweit vorhanden (die Steuernummer ist hingegen nicht verpflichtend)
  • ggf. Angabe über die Abwicklung oder Liquidation bei AG, KGaA oder GmbH
  • bei journalistischen Angeboten Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen (mit Name und Adresse)
  • Informationen zu einer eventuell vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung
  • Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU

Neben dem TMG müssen Dienstleister auch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) einhalten, was weitere verpflichtende Inhalte für das Impressum bedeuten kann. Der Begriff des Dienstleisters ist weit auszulegen und gilt etwa auch für Handwerker, Gastronomen oder IT-Dienstleister.

Das Oberlandesgericht München entschied 2016, dass das Impressum nicht nur einen Hinweis auf das Streitbeilegungsverfahren enthalten muss. Es muss ein klickbarer (!) Link zur EU-Plattform unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr für das Streitbeilegungsverfahren vorhanden sein.

Impressum-Beispiel: So könnte Ihre Vorlage aussehen

Dieses Impressum-Beispiel zeigt, wie Sie Ihr Impressum-Muster aufbauen könnten. Es muss gegebenenfalls um weitere Informationen ergänzt werden, je nach individueller Unternehmenssituation:

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:

Name des Unternehmens bzw. Vorname, Name
Straße, Hausnummer
PLZ & Ort
Land

Daten zur Kontaktaufnahme:

Telefon:
Fax:
E-Mail:
 

ggf. Registergericht & Registernummer

ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DEXXXXXXXXX
 

ggf. Geschäftsführer

Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
 

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Haftungsausschluss – Disclaimer:

Haftung für Inhalte
Haftungsbeschränkung für externe Links
Urheberrecht

Impressum erstellen: selbst erstellen, Impressumsgenerator oder Anwalt?

Um Ihr Impressum zu erstellen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, vom Impressumsgenerator bis zur Kanzlei für IT-Recht:

Selber erstellen mit Impressum-Vorlage: Pflichtbestandteile einfügen

Wissen Sie sicher, welche Pflichtbestandteile Ihr Impressum enthalten muss? Dann können Sie für Ihr Impressum eine kostenlose Vorlage nutzen oder es von Grund auf selbst erstellen. Der zeitliche Aufwand dafür hält sich in Grenzen, gerade, wenn Sie ein Impressum-Muster verwenden können. Sehen Sie am besten die Impressen Ihrer Wettbewerber durch – vielleicht entdecken Sie noch den einen oder anderen Punkt, den Sie nicht bedacht hatten.

Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie mit einem selbst erstellten, kostenlosen Impressum ein rechtliches Risiko eingehen. Stellen Sie eine fehlerhafte oder unvollständige Anbieterkennzeichnung online, kann dies Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen.

Beachten Sie, dass Sie neben dem Impressum je nach Art Ihrer Website noch weitere Rechtsdokumente brauchen, beispielsweise eine Datenschutzerklärung, einen Haftungsausschluss für Verlinkungen auf andere Webseiten sowie bei Onlineshops AGB und Widerrufsbelehrung. Der Generator des Händlerbunds erzeugt diese ebenso rechtssicher wie das Impressum – jetzt Leistungen vergleichen.

Mit einem Impressumsgenerator Vorlage Schritt für Schritt selbst erstellen

Ein Impressumsgenerator ist die deutlich einfachere und sicherere Alternative zur eigenständigen Erstellung. Der Generator fragt wie in einem Interview die wichtigsten Daten für das Impressum-Muster ab und erzeugt dieses komplett eigenständig auf Basis Ihrer Angaben. Diese Impressum-Vorlage müssen Sie nur noch kopieren und in Ihre Website einfügen.

Besonders bekannt ist der Impressumsgenerator des Händlerbunds. Er erstellt ein rechtssicheres Impressum und fügt bei Bedarf die für die Einbindung von Facebook, Google Plus und Google Analytics notwendigen Disclaimer sowie Bildnachweise gleich hinzu. Der Impressumsgenerator fragt vom Betreiber Schritt für Schritt alle möglichen Fälle und Informationen ab, die im Impressum berücksichtigt werden müssen. Schließlich erzeugt der Generator die Vorlage und Sie können sie nutzen.

Im Gegensatz zu anderen Impressumsgeneratoren, die Sie im Internet finden, ist das Angebot des Händlerbunds nicht kostenlos zugänglich. Warum wir den Generator trotzdem empfehlen? Wegen der Rechtssicherheit! Wer garantiert Ihnen, dass ein kostenloser Impressumsgenerator wirklich aktuell ist? Die letzten gesetzlichen Regelungen umgesetzt hat? Und dass Sie als Betreiber von diesen Änderungen auch etwas mitbekommen?

Beim Generator des Händlerbunds ist das anders: Hier erstellen Sie abmahnsichere Rechtstexte, und zwar nicht nur das Impressum, sondern auch AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Der größte Nutzen ist allerdings die Haftung: Sollte es aufgrund der vom Händlerbund gestellten Rechtstexte zu einer Abmahnung kommen, übernimmt dessen Kanzlei für IT-Recht an Ihrer Stelle die Haftung dafür. Jetzt Generator für drei Monate kostenlos sichern!

Impressum von einem Anwalt erstellen lassen

Absolute Sicherheit gewinnen Sie durch individuelle Rechtsdokumente von einer spezialisierten Kanzlei. Diese bezahlen Sie allerdings auch: Rechnen Sie mit rund 200 bis 300 Euro alleine für das Impressum – für weitere Rechtsdokumente müssen Sie deutlich höhere Kosten einkalkulieren.

Das Problem: Es handelt sich um eine Momentaufnahme. Was heute aktuell ist, kann schon in wenigen Monaten veraltet und somit abmahnwürdig sein. Sie müssten Ihr Impressum somit eigentlich regelmäßig vom Anwalt (natürlich nicht kostenlos) überprüfen lassen oder sich selbst über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand halten, was dann wieder ein Risiko darstellt.

Beim Händlerbund erstellen auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte Ihr Impressum. Den Impressumsgenerator erhalten Sie aber schon ab 8,90 Euro monatlich inklusive automatischem Update-Service bei gesetzlichen Änderungen – so geht Rechtssicherheit!

Impressum erstellen: häufige Fragen und Antworten

Welche Folgen hat ein fehlendes, veraltetes oder falsches Impressum?

Sie können Ihrer rechtlichen Verpflichtung nur genügen, wenn Ihr Impressum alle Pflichtangaben enthält. Ist dies nicht der Fall, kann dies zwei rechtliche Folgen nach sich ziehen:

  • Es kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden (§ 16 Abs. 3 TMG).
  • Ihre Wettbewerber ebenso wie der Verbraucherschutz können Sie abmahnen. Der Streitwert liegt dabei oft bei bis zu 5.000 Euro, was Abmahnkosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen kann.

Ob ein nur leicht fehlerhaftes Impressum wirklich als Rechtsverstoß anzusehen ist, für den eine Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen die Gerichte übrigens unterschiedlich – das Oberlandesgericht Hamm und das Landgericht Düsseldorf sprechen sich dafür aus, das Hanseatische Oberlandesgericht sowie das Oberlandesgericht Koblenz sind dagegen. Verlassen können Sie sich also nicht darauf, dass Sie mit einem fehlenden oder unkorrekten Impressum durchkommen.

Die Investition in den Impressumsgenerator des Händlerbunds kostet im Vergleich zu einer Abmahnung sehr wenig – mit nur wenigen Euro im Monat verschaffen Sie sich Rechtssicherheit.

Wo und wie muss ich das Impressum einbinden?

Nach dem TMG muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Daraus ergeben sich diese Regeln für die Einbindung:

  • Platzieren Sie das Impressum auf einer eigenen Unterseite, die Sie auch tatsächlich als „Impressum“ oder als „Anbieterkennzeichnung“ bezeichnen.
  • Das Impressum soll von allen Unterseiten aus erreichbar sein, beispielsweise durch die Einbindung im Footer oder im Hauptmenü.
  • Verstecken Sie Ihre Impressum-Vorlage nicht in einem Pop-up-Fenster. Dieses könnte durch einen Werbeblocker blockiert und dann nicht sichtbar sein.
  • Das Impressum darf nicht als Bilddatei veröffentlicht werden, um das Abgreifen der E-Mail-Adresse für Werbezwecke zu vermeiden (Beschluss des OLG Frankfurt vom 6. November 2007, Az. 6 W 203/06, Urteil des LG Berlin vom 24. Juni 2008, Az. 16 O 894/07).
  • Achten Sie darauf, dass das Cookie-Consent-Banner das Impressum nicht verdeckt.
  • In der Rechtsprechung hat sich der Grundsatz verankert, dass das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein soll (u. a. Urteil des OLG München, Az. 29 U 2681/03).
  • Eine nur kurzzeitige Nichterreichbarkeit des Impressums zur Aktualisierung ist unschädlich (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 4. November 2008, Az. I-20 U 125/08). Davon abgesehen muss es aber ständig verfügbar sein.

Mobile Ansicht Ihrer Website prüfen

Ein weiterer Stolperstein ist die mobile Ansicht Ihrer Website. Sie sollten deshalb am besten selbst mit einem Smartphone oder Tablet oder einem entsprechenden Tool ausprobieren, ob Ihr Impressum und auch die anderen Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung von mobilen Endgeräten einsehbar sind und alle nötigen juristischen Daten korrekt anzeigt werden.

Muss ich im Impressum zwingend eine Telefonnummer angeben?

Möchten Sie Ihre persönliche Telefonnummer nicht im Internet veröffentlichen, müssen Sie dies nicht. Sie brauchen dann aber eine andere Kontaktmöglichkeit, über die Sie innerhalb weniger Stunden antworten. Dafür kann eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular ausreichend sein.

Muss ich meine private Adresse im Impressum angeben?

Viele Soloselbstständige haben keine Büroadresse, sondern arbeiten von zu Hause aus. Sie müssen dann tatsächlich ihre private Adresse im Impressum angeben, sofern sie keine andere „ladungsfähige Anschrift“ haben.

Möchten Sie diese Pflicht umgehen, können Sie eine virtuelle Adresseanmieten. Aber Vorsicht: Sie müssen sicherstellen können, dass Sie vom Gericht versandte Briefe tatsächlich erhalten und lesen.

Das OLG München hat in einem Urteil entschieden, dass bei einer virtuellen Adresse kein Unterschied zu einem (im Impressum nicht zulässigen) Postfach besteht und sie deshalb nicht ausreicht, um der Impressumspflicht zu genügen (Urteil vom 19. Oktober 2017, Az. 29 U 8/17). Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie eine virtuelle Adresse mit Räumen anmieten.

Müssen die Urhebernennungen zu Fotos ins Impressum?

Die Urheberangaben zu auf der Website verwendeten Fotos sind keine gesetzliche Pflichtangabe des Impressums. Prüfen Sie hierzu die Lizenzbedingungen des verwendeten Stockanbieters. Diese schreiben teilweise die Angabe im Impressum vor.

Abmahnung wegen Impressum erhalten – was soll ich jetzt tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnell reagieren und eine spezialisierte Kanzlei konsultieren. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie nichts, weil beides einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Ein Anwalt kann unter Umständen größeren Schaden abwenden oder vielleicht sogar die gesamte Abmahnung abwehren.

Benötigen auch ausländische Websites ein Impressum?

Grundsätzlich benötigen ausländische Websites kein Impressum. Betreiben Sie diese aber von Deutschland aus, unterliegen Sie wiederum der Impressumspflicht. Sie müssen gegebenenfalls die anzugebenden Daten anpassen, etwa das ausländische Register, in das Ihr Unternehmen eingetragen ist, oder die Rechtsform in eine verständliche Form übersetzen.

Hat sich durch die DSGVO etwas am Impressum geändert?

Die DSGVO hat mit dem Impressumsgenerator nichts zu tun, da das Gesetz keine Regelungen zur Anbieterkennzeichnung trifft. Sie betrifft allerdings einen anderen Bereich Ihrer Website: Infolge der DSGVO mussten viele Betreiber ihre Datenschutzerklärung an das neue Gesetz anpassen.

  1. Sobald Sie als Unternehmer in der Öffentlichkeit nach außen auftreten, benötigen Sie ein Impressum, sei es für die eigene Website, Newsletter oder in sozialen Medien.
  2. An all diese Medien werden dieselben Anforderungen im Hinblick auf die Pflichtangaben im Impressum gestellt.
  3. Um Abmahnungen wegen eines veralteten oder fehlerhaften Impressums zu vermeiden, erstellen Sie es am besten mit dem Impressumsgenerator von haendlerbund.de, der einen Updateservice enthält.
  4. Die Rechtsberatung und die Shop-Tiefenprüfung vom Händlerbund geben Ihnen zusätzliche Sicherheit, um auch im Fall einer Abmahnung nicht im Regen zu stehen!
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.