Am von Torsten in Buchführung geschrieben und am 17.05.2021 um 15:24 aktualisiert
Formulare

Bei Umsätzen unter 22.000 Euro formlose Gewinnermittlung

Die meisten Unternehmer werden sich zwar erst in einigen Monaten mit der Gewinnermittlung für 2015 beschäftigen. Doch das Finanzministerium bringt natürlich rechtzeitig neue Formulare und Bestimmungen heraus.

Lachender Steuerberater
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Berlin, 04. Februar 2016 - Seit einigen Jahren ist es auch für Selbstständige möglich, ihre Steuererklärung online per Elster abzugeben. Wenn die Betriebseinnahmen für 2015 über 17.500 Euro liegen, muss der Unternehmer zwingend das vorgeschriebene Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Auch wenn die Gewinnermittlung bei der EÜR einfacher ist, als bei der Bilanzierung, sind Unternehmer meist doch recht gefordert. Der Grund ist, dass sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgabe penibel unterteilt werden müssen, berichtet die Zeitschrift “Der Steuerzahler” in seiner Ausgabe 2/16 auf Seite 7.

Die gute Nachricht ist: Unternehmer, deren Betriebseinnahmen in 2015 unter 17.500 Euro liegen, dürfen auch statt des amtlichen Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung aufstellen.

Damit verzichtet das Finanzamt auch auf die elektronische Übermittlung nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz.

Kennen Sie die beiden Varianten der EÜR?

In Deutschland gibt es sowohl eine

Hinweis: Das aktuelle Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2015 kann bei Bundesfinanzministerium unter der Rubrik “BMF-Schreiben” abgerufen werden. Dort ist auch eine Ausfüllanleitung und Ausfüllhilfe vorhanden. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. Oktober 2015, Aktenzeichen: IV C 6 - S 2142/07/10001:010) Selbstverständlich hat das Gründerlexikon ein ebenso gutes formloses Formular zur Gewinnermittlung, welches Sie nutzen können!

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Gewinnermittlung für ALG 2 Empfänger abgeschafft

Hartz IV unter der Lupe
Deutschland: 2 Klassen Gesellschaft, auch bei der Gewinnermittlung und der Buchfürhung.
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Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer der ARGE regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung.

EÜR oder Bilanz nicht im selben Jahr wieder ändern

bilanz oder eür
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Unternehmer stehen manchmal vor der Wahl: Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Davon kann eine ganze Menge abhängen, in erster Linie natürlich steuerliche Folgen. Außerdem ist er für die nächsten 3 Jahre gebunden. Fakt ist, Selbstständige, die einmal eine Wahl getroffen haben, können diese im laufenden Jahr nicht mehr ohne besondere Gründe ändern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil festgehalten.

Buchhaltung kann auch einfach sein

Eine Kleinunternehmerin sitzt vor dem Laptop und nutzt eine Buchhaltungssoftware
Von Zahlen umzingelt, aber dank perfekter Buchhaltungssoftware nicht überwältigt
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Kleinunternehmer, die ein Unternehmen starten, sehen sich einer Mischung aus Chancen und Pflichten gegenüber: Einerseits entfällt die Umsatzsteuer, andererseits müssen die gesetzlichen Umsatzgrenzen beachtet werden. Das klingt kompliziert? Dann kann eine geeignete Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer Abhilfe schaffen. Hilfreich wäre etwa eine Software, die automatisiert alle nötigen Schritte bei der Belegerfassung übernimmt. In diesem Artikel werden die wesentlichen Funktionen einer solchen Software vorgestellt.