Inhaberschuldverschreibung
Eine
Inhaberschuldverschreibung ähnelt einer Namensschuldverschreibung, hat jedoch einen gravierenden Unterschied. Die
Namensschuldverschreibung ist auf einen konkreten Namen, also im Regelfall auf den
Gläubiger ausgestellt. Deshalb ist sie nicht ohne weitere übertragbar.
Bei der
Inhaberschuldverschreibung ist dagegen kein Gläubiger namentlich aufgeführt. Die Inhaberschuldverschreibung kann deshalb einfach übertragen oder gehandelt werden. Bei ihr ist ausschließlich der Besitz entscheidend, unabhängig von der Person des Besitzenden.
Vereinfacht ist eine
Inhaberschuldverschreibung also ein Art „Papiergeld“, das von einem Unternehmen ausgegeben wird. Da ein Unternehmen kein Staat ist, unterliegt die Inhaberschuldverschreibung naturgemäß besonderen Risiken. So kann sie etwa ihren Wert bei einer
Insolvenz des ausgebenden Unternehmens vollständig verlieren. Vor der Annahme einer Inhaberschuldverschreibung sollte also die wirtschaftliche Situation des ausgebenden Unternehmens möglichst detailliert erfasst werden. Inhaberschuldverschreibungen sind wie
Kredite mit einer Verzinsung und oftmals auch mit einer
Laufzeit verknüpft. Wie bei Bankkrediten gibt es auch bei Inhaberschuldverschreibungen der Optionen einer variablen oder einer festen Verzinsung.